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Die Arzneimittelkommission Zahnärzte

Die Arzneimittelkommission der Zahnärzte ist ein Ausschuss, der von der Bundeszahnärztekammer und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung gemeinsam unterhalten wird. Dieser seit den fünfziger Jahren bestehende Ausschuss, der früher "Zahnärztlicher Arzneimittelausschuss" hieß, besteht im Regelfall aus acht bis zehn Experten unterschiedlicher Fachrichtungen. So finden sich in der Arzneimittelkommission neben Pharmakologen, Toxikologen und Werkstoffkundlern auch niedergelassene Zahnärzte, die sich auf Teilgebiete der zahnärztlichen Arzneimitteltherapie spezialisiert haben.

 Mitglieder der Arzneimittelkommission

IZA

Die Arzneimittelkommission Zahnärzte, kurz AK-Z genannt, konnte im Frühjahr 2000 ein kleines Jubiläum feiern: Die Veröffentlichung der 10. Auflage der Informationsschrift "Informationen über Zahnärztliche Arzneimittel". Diese Informationsschrift, die zum ersten Mal 1955 erschienen ist, richtet sich in erster Linie an den niedergelassenen Zahnarzt. Die über die Jahrzehnte beständige Nachfrage aus dem Kreis der niedergelassenen Zahnärzte spricht für die Qualität dieser Veröffentlichung. Im Durchschnitt wurden die "Informationen über Zahnärztliche Arzneimittel" alle fünf Jahre grundlegend überarbeitet und aktualisiert. Diesem Turnus entsprechend ist die neubearbeitete Auflage auf unserer Homepage zum Download erschienen. Eine Buchversion der neuen Auflage ist nicht geplant. Diese Arbeit wird, genauso wie die anfallenden Routinearbeiten, von den Mitgliedern der Kommission ehrenamtlich erbracht. Doch nicht nur der Kreis der niedergelassenen Zahnärzte erntet die Früchte dieser Arbeit, auch von Studenten der Zahnmedizin - wird diese Information gerne zur Examensvorbereitung genutzt.
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Nebenwirkungen

Diese Meldungen werden von den praktizierenden Zahnärzten auf speziell dafür entwickelten Meldebögen an die AK-Z gesandt. Durch die Einzelnen für die unterschiedlichen Gebiete zuständigen Mitglieder der Kommission werden diese Meldungen aufgenommen, bearbeitet und ausgewertet. Von der Verwaltung der Bundeszahnärztekammer werden die dort von den Zahnärzten eingehenden Nebenwirkungsmeldungen auch an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte weitergeleitet. Bei diesem kurz BfArM genannten Institut handelt es sich um ein Nachfolgeinstitut des damaligen Bundesgesundheitsamtes BGA.

Auf den zweimal im Jahr stattfindenden Sitzungen der Arzneimittelkommission werden die Auswertungen der im letzten halben Jahr eingegangenen Nebenwirkungsmeldungen vorgestellt. Zumindest einmal jährlich werden diese Auswertungen der im Zusammenhang mit zahnärztlichen Arzneimitteln auftretenden Nebenwirkungen in den "Zahnärztlichen Mitteilungen" veröffentlicht. Die "Zahnärztlichen Mitteilungen" erscheinen alle zwei Wochen und werden auf dem Postwege an alle praktizierenden Zahnärzte versandt.

Stellungnahmen

Die dritte Säule der Arbeit der Arzneimittelkommission besteht aus Stellungnahmen zum zahnmedizinischen und medizinischen Nutzen von Arzneimitteln und Medizinprodukten. Solche Stellungnahmen werden meistens auf Anfragen von Landeszahnärztekammern oder Kassenzahnärztlichen Vereinigungen der Länder erstellt.

Die Arzneimittelkommission Zahnärzte stellt somit ein seit langer Zeit bestehendes Instrument der Qualitätssicherung der zahnärztlichen Arzneimitteltherapie dar. Dies nicht nur zum Nutzen und zur Information der Kollegenschaft, sondern letztendlich auch zum Wohle und zur Sicherheit der Patienten.

Patientenanfragen

Der Arzneimittelkommission Zahnärzte ist es aus personellen Gründen leider jedoch nicht möglich, auf einzelne Patientenanfragen zu antworten. Ansprechpartner für den Patienten soll wie in allen Bereichen der Therapie der behandelnde Zahnarzt sein und bleiben.