Zahnmedizinische(r) Fachangestellte(r)
Historische Entwicklung des Berufsbildes
Der Beruf der Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) gehoert zu den klassischen, ueberwiegend mit Frauen besetzten, Assistenzberufen im deutschen Gesundheitswesen. Mehr zum Thema...
Verordnung über die Berufsausbildung
Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten/zur Zahnmedizinischen Fachangestellten vom 4. Juli 2001 (BGBl. I S. 1492 ff.). Mehr zum Thema...
Die Aufgabengebiete
- Betreuung der Patienten vor, während und nach der Behandlung
- Assistenz am Behandlungsstuhl
- Röntgen- und Strahlenschutz
- Patienteninformation und -kommunikation
- Praxishygiene
- Verwaltungsarbeiten mit und ohne EDV
- Materialbeschaffung, -verarbeitung und -vorratshaltung
- Umweltschutz / Entsorgung / Medizintechnik
- Mithilfe bei der Prophylaxe
Hier finden Sie weitere Informationen des Bundeswirtschaftsministeriums rund um den Beruf ZFA
Die Anforderungen
In dem überschaubaren Praxisteam muß man sich aufeinander verlassen können. Die Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) ist eine unverzichtbare Mitarbeiterin. Mehr zum Thema...
Die Ausbildung - Der Ausbildungsrahmenplan
Die Ausbildung erfolgt in den Praxen niedergelassener Zahnärzte oder in einer Klinik für Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten und in der Kaufmännischen Berufsschule (2x / Woche). Zudem werden bei der Bundeswehr jedes Jahr durchschnittlich ca. 120 Ausbildungsplätze angeboten. Mehr zum Thema...
Delegationsrahmen für Zahnmedizinische Fachangestellte
Eine wichtige Aufgabe der BZÄK ist es – unter Beachtung der gesetzlichen Grundlagen bei Wahrung der Freiberuflichkeit und der Patientensicherheit – auch zum verantwortungsvollen Umgang des Zahnarztes mit seinem Assistenzpersonal regelmäßig grundsätzliche Empfehlungen zu verabschieden. Es handelt sich dabei um Ausführungen zu § 1 Abs. 5 und 6 Zahnheilkundegesetz (ZHG). In dem Gesetz wird definiert, welche Tätigkeiten an qualifiziertes Personal übertragbar sind. Das BZÄK-Rahmenpapier will die tägliche Arbeit durch eine Interpretation der Rechtsnorm für den Berufsstand erleichtern. Dadurch soll ein Beitrag zur Liberalisierung und zum Bürokratieabbau und gegen eine Kompetenzbeschneidung des Zahnarztes geleistet werden. Der Delegationsrahmen (PDF ca. 132 KB) dient dem Zahnarzt als Hilfestellung. Er unterstützt bei der Auslegung der Vorschriften über dessen persönliche Leistungserbringung und die Delegation zahnärztlicher Leistungen an das Personal.
Gesetz und Recht
- Arbeitsschutz
- Berufsbildungsgesetz (BBiG)
- Jugendarbeitschutzgesetz (JArbSchG)
- Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
- Mutterschutzgesetz (MuSchG)
Aufstiegschancen durch Fortbildung: ZMV, ZMP, ZMF und DH
Die Entwicklung der modernen präventionsorientierten Zahnmedizin, der Einzug der EDV in den Verwaltungsbereich der Praxen und die medizinisch-technische Entwicklung erfordern eine ständige Fortbildung.
"Einmal im Leben zu lernen reicht aus" - diese Auffassung ist falsch !
Die Angebote der Fortbildung sollten genutzt werden, um den Arbeitsplatz zu sichern und um die individuelle Einsatzmöglichkeit stetig erweiterungsfähig zu halten. Mehr zum Thema...
Statistik der Ausbildungszahlen
- Ausbildungszahlen Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA, alte Berufsbezeichnung: Zahnarzthelferin) 1996 bis 2008 in Deutschland
- BiBB Berufsbildungsbericht 2009
- BiBB Datenreport 2009
- Ausbildungsbericht der Freien Berufe 2006 mit detailliertem und umfassendem Zahlenmaterial



