Zahnmedizinische(r) Fachangestellte(r)
Die Ausbildung
Die Ausbildung erfolgt in den Praxen niedergelassener Zahnärzte oder in einer Klinik für Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten und in der Kaufmännischen Berufsschule (2x / Woche). Zudem werden bei der Bundeswehr jedes Jahr durchschnittlich ca. 120 Ausbildungsplätze angeboten.
Theorie und fachspezifische Fertigkeiten werden nebeneinander (auch zeitlich) erlernt.
Ausbildungsdauer
Die in §2 geregelte Ausbildungsdauer (s. AusbVo) beträgt unverändert 3 Jahre. Bei überdurchschnittlichen Leistungen kann weiterhin nach zweieinhalb Jahren der Antrag zur Teilnahme an der Abschlussprüfung gestellt werden.
Prüfungen
Zur Halbzeit der dreijährigen Ausbildung wird durch die Zwischenprüfung der bisher vermittelte Wissensstoff kontrolliert. Am Ende der Ausbildung erfolgt eine schriftliche und mündlich-praktische Abschlußprüfung vor einem Prüfungsausschuß der entsprechenden Zahnärztekammer. Bei guten Leistungen ist die Teilnahme an der Prüfung schon nach 2 ½ Jahren möglich.



