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Ausbildungsrahmenplan - Zeitliche Gliederung

 

18.09.2001 Berlin


Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten/ zur Zahnmedizinischen Fachangestellten


 - Zeitliche Gliederung -

 

A

Die Fertigkeiten und Kenntnisse zu den Berufsbildpositionen

1.5 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
1.6 Umweltschutz,
7.1 Assistenz bei der zahnärztlichen Behandlung, Lernziel a
   sind während der gesamten Ausbildungszeit zu vermitteln. Ihre Vermittlung soll insbesondere im Zusammenhang mit den Berufsbildpositionen
2. Durchführen von Hygienemaßnahmen,
7. Durchführen begleitender Maßnahmen bei der Diagnostik und
  Therapie unter Anleitung und Aufsicht des Zahnarztes und
8. Hilfeleistung bei Zwischenfällen und Unfällen erfolgen.

B

Vor der Zwischenprüfung

- 1. – 18. Ausbildungsmonat -

(1) In einem Zeitraum von 2 bis 4 Monaten sind schwerpunktmäßig
   die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
1.1 Die Stellung der Zahnarztpraxis im Gesundheitswesen, Lernziele a und b,
1.2 Organisation, Aufgaben, Funktionsbereiche und Ausstattung des Ausbildungsbetriebes, Lernziele a und b,
1.3 Gesetzliche und vertragliche Regelungen der zahnmedizinischen Versorgung, Lernziele a bis c,
1.4 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, Lernziele a bis d zu vermitteln.

(2) In einem Zeitraum von 4 bis 6 Monaten sind schwerpunktmäßig
   die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
2.1 Infektionskrankheiten, Lernziele a bis c,
2.2 Maßnahmen der Arbeits- und Praxishygiene, Lernziele a bis e
    insbesondere in Verbindung mit den Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildposition
3.1 Arbeiten im Team, Lernziel a zu vermitteln.

(3) In einem Zeitraum von 5 bis 6 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten
   und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
6.0 Grundlagen der Prophylaxe, Lernziel a,
7.1 Assistenz bei der zahnärztlichen Behandlung, Lernziele b und c,
8.0 Hilfeleistungen bei Zwischenfällen und Unfällen, Lernziele a bis f,
    und im Zusammenhang damit insbesondere die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
5.0 Patientenbetreuung, Lernziele a und b,
1.3 Gesetzliche und vertragliche Regelungen der zahnmedizinischen Versorgung, Lernziele a und b,
4.1 Kommunikationsformen und –methoden, Lernziele a und b,
4.2 Verhalten in Konfliktsituationen, Lernziel b zu vermitteln.

(4) In einem Zeitraum von 3 bis 5 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten
   und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
9.2 Verwaltungsarbeiten, Lernziele a und b,
10. Abrechnung von Leistungen, Lernziel a insbesondere in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
4.3 Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel a,
4.4 Datenschutz und Datensicherheit, Lernziel a zu vermitteln.

C

Nach der Zwischenprüfung

- 19. – 36. Ausbildungsmonat -

(1) In einem Zeitraum von 5 bis 6 Monaten sind schwerpunktmäßig
   die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
7.1 Assistenz bei der zahnärztlichen Behandlung, Lernziele d bis i,
7.2 Röntgen und Strahlenschutz, Lernziele a bis g,
6.0 Grundlagen der Prophylaxe, Lernziele b bis g
    insbesondere in Verbindung mit den Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildpositionen
1.2 Organisation, Aufgaben, Funktionsbereiche und Ausstattung des Ausbildungsbetriebes, Lernziel c,
4.1 Kommunikationsformen und –methoden, Lernziele c bis e,
4.2 Verhalten in Konfliktsituationen, Lernziele a und c,
5.0 Patientenbetreuung, Lernziele c bis e zu vermitteln
   und im Zusammenhang damit insbesondere die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
5.0 Patientenbetreuung, Lernziele a und b,
1.3 Gesetzliche und vertragliche Regelungen der zahnmedizinischen Versorgung, Lernziele a und b,
2.1 Infektionskrankheiten, Lernziele a bis c,
2.2 Maßnahmen der Arbeits- und Praxishygiene, Lernziele a bis e,
4.1 Kommunikationsformen und –methoden, Lernziel b zu vertiefen.

(2) In einem Zeitraum von 4 bis 6 Monaten sind schwerpunktmäßig
   die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
10. Abrechnung von Leistungen, Lernziele b bis f insbesondere in Verbindung
   mit den Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildpositionen
9.1 Praxisabläufe, Lernziel c,
1.3 Gesetzliche und vertragliche Regelungen der zahnmedizinischen Versorgung, Lernziel d zu vermitteln
    und im Zusammenhang damit insbesondere die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
4.2 Verhalten in Konfliktsituationen, Lernziele a bis c,
10. Abrechnung von Leistungen, Lernziel a fortzuführen.

(3) In einem Zeitraum von 3 bis 4 Monaten sind schwerpunktmäßig
   die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
1.1 Die Stellung der Zahnarztpraxis im Gesundheitswesen, Lernziel c,
    insbesondere in Verbindung mit den Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildpositionen
1.2 Organisation, Aufgaben, Funktionsbereiche und Ausstattung des Ausbildungsbetriebes, Lernziel d,
3.1 Arbeiten im Team, Lernziele b bis d,
3.2 Qualitäts- und Zeitmanagement, Lernziele a bis g,
9.1 Praxisabläufe, Lernziele a und b zu vermitteln
   und im Zusammenhang damit insbesondere die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
3.1 Arbeiten im Team, Lernziel a zu vertiefen.

(4) In einem Zeitraum von 3 bis 5 Monaten sind schwerpunktmäßig
   die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
1.4 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, Lernziele e und f,
4.3 Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b bis e,
4.4 Datenschutz und Datensicherheit, Lernziele b bis d,
9.2 Verwaltungsarbeiten, Lernziele c bis e,
9.3 Rechnungswesen, Lernziele a bis c,
9.4 Materialbeschaffung und –verwaltung, Lernziele a bis c zu vermitteln
   und im Zusammenhang damit insbesondere die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
3.1 Arbeiten im Team, Lernziel b,
4.1 Kommunikationsformen und –methoden, Lernziel e fortzuführen.