Zahnmedizinische(r) Fachangestellte(r)
Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Das duale System der beruflichen Bildung ist weltweit anerkannt und bietet in seinem Kern nach wie vor allen jungen Menschen die Chance, eine qualifizierte Beschäftigung aufzunehmen und damit ihr Leben selbstverantwortlich zu bestimmen. Gleichzeitig sichert das System der Wirtschaft den Fachkräftebedarf der Zukunft und trägt damit entscheidend zur Wettbewerbsfähigkeit und zum Wohlstand Deutschlands bei.
Das mit dem Berufsbildungsreformgesetz vollständig novellierte Berufsbildungsgesetz (BBiG), welches zum 1. April 2005 in Kraft trat, schaft den rechtlichen Rahmen für die Ausbildung. Die Sicherung und Verbesserung der Ausbildungschancen der Jugend sowie einer hohen Qualität der beruflichen Ausbildung für alle jungen Menschen - unabhängig von ihrer sozialen oder regionalen Herkunft - ist das Ziel der gesetzlichen Regelungen.
Berufsbildungsgesetz 2005 (konsolidierte Fassung nach Artikel 1 des Berufsbildungsreformgesetzes)



