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Zahnmedizinische(r) Fachangestellte(r)

Historische Entwicklung des Berufsbildes

Der Beruf der Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) gehoert zu den klassischen, ueberwiegend mit Frauen besetzten, Assistenzberufen im deutschen Gesundheitswesen.

Er hat eine lange geschichtliche Tradition. Seit es die "Behandlung von Zahnerkrankungen" gibt, arbeiten Helfer und Helferinnen mit Zahnaerzten und Zahnaerztinnen zusammen.

1850

ca. ab dieser Zeit halfen bei der Zahnbehandlung die "barmherzigen Toechter" aus hoeheren Familien.

1913

 Als erste Berufsbezeichnung buergerte sich das "Empfangsfraeulein des Zahnarztes" ein.

1940

Der Anlernberuf "Sprechstundenhelferin beim Zahnarzt oder Dentisten" wurde durch den Reichsarbeitsminister staatlich anerkannt.

1952

In der BRD wurde der Anlernberuf als zweijaehriger Lehrberuf "Zahnaerztliche Helferin" und das dazugehoerige Berufsbild geschaffen und staatlich anerkannt.

Unter der selben Berufsbezeichnung und zu aehnlichen Bedingungen wurde die Lehre in der DDR durchgefuehrt.

1954

tritt ein umfangreicher Berufsbildungsplan in Kraft. In den einzelnen Bundeslaendern der BRD gab es unterschiedliche Lehrzeiten von zwei oder drei Jahren.

1969

Durch Inkrafttreten des Berufsbildungsgesetzes wird die Ausbildung zur "Zahnaerztlichen Helferin" in der BRD in das "duale System" ueberfuehrt.

1974

In der DDR wurde aus der Lehre zur "Zahnaerztlichen Helferin" eine dreijaehrige medizinische Fachschulausbildung, die ab 1977 zu dem Abschluss "Stomatologische Schwester" fuehrte.

1975

trat in der DDR die Anordnung ueber die medizinische Fachschulanerkennung in Kraft.

1989

In der Bundesrepublik tritt die Ausbildungsverordnung zum Zahnarzthelfer/ zur Zahnarzthelferin in Kraft. Die Ausbildungszeit wird bundeseinheitlich auf drei Jahre festgeschrieben.

1991

 Zahnarzthelferinnen und Zahnarzthelfer werden auch in den neuen Bundeslaendern nach der Ausbildungsverordnung von 1989 ausgebildet.

2001

Die Ausbildungsordnung von 1989 wird neu geordnet und ist zum 1. August 2001 in Kraft getreten. Die neue Berufsbezeichnung lautet: "Zahnmedizinischer Fach- angestellter / Zahnmedizinische Fachangestellte".