Qualitätsmanagementsystem der Deutschen Zahnärzteschaft
Unter Qualitätsmanagement (QM) ist die kontinuierliche und systematische Durchführung von Maßnahmen zu verstehen, mit denen eine anhaltende Qualitätsförderung und –verbesserung erreicht werden soll. Qualitätsmanagement bedeutet konkret, dass Organisation, Arbeitsabläufe und Ergebnisse einer Einrichtung regelmäßig überprüft, dokumentiert und gegebenenfalls verändert werden (Qualitätskreislauf).
Die Einführung und Weiterentwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements dient der kontinuierlichen Sicherung und Verbesserung der Patientenversorgung und der Praxisorganisation.
Die Richtlinie des G-BA über grundsätzliche Anforderungen an ein einrichtungsinternes QM in der vertragszahnärztlichen Versorgung vom 17.11.2006 sieht vor, dass jeder Vertragszahnarzt bis zum 31.12.2010 ein einrichtungsinternes QM einzuführen hat.
Es gibt unterschiedlich anspruchsvolle QM-Maßnahmen, wobei die Richtlinie des G-BA den Standard beschreibt, während elaboriertere QM-Maßnahmen auf freiwilliger Basis möglich sind. Eine Übersicht über Qualitätsmanagementsysteme, die von Zahnärzten für Zahnärzte entwickelt wurden, gibt die IDZ-Information Nr. 5/2005. Die BZÄK vertritt die Auffassung, dass es ein ideales QM-System für alle Zahnarztpraxen nicht gibt, sondern dass das QM-System nach den Besonderheiten der Praxis und den individuellen Bedürfnissen von Praxisinhaber, Mitarbeiter und Patienten ausgewählt werden sollte.
Für die deutsche Zahnärzteschaft ist es selbstverständlich, dass die außerordentlich umfangreichen, gesetzlichen Vorgaben für die zahnärztliche Praxis sowie die Berücksichtigung der in der modernen Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde hoch individuellen Anforderungen der Patienten systematisch im Rahmen eines praxisinternen Qualitätsmanagements gesteuert werden müssen.
Zahnärztliches Qualitätsmanagement bedeutet also neben der selbstverständlichen Sicherstellung der zum Beispiel hygienerechtlichen und betriebssicherheitstechnischen, gesetzlichen Anforderungen, insbesondere die optimale Versorgung unserer Patienten.
Patientenzufriedenheit ist jedoch nicht ohne ein professionelles und gut motiviertes Praxisteam denkbar. Neben dem verantwortlichen Praxisinhaber sind in zahnärztliches Qualitätsmanagement daher auch immer die Mitarbeiter der Praxis einbezogen.
Aufgrund dieses hohen Stellenwertes von Qualitätsmanagement für die Ausübung einer modernen Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde haben die (Landes-)Zahnärztekammern Ihren Mitgliedern Hilfen und Empfehlungen für die Implementierung geeigneter Qualitätsmanagementsysteme in den zahnärztlichen Praxen der Bundesrepublik Deutschland gegeben.
Über die Angebote der (Landes-)Zahnärztekammern zu Qualitätsmanagementsystemen können Sie sich hier informieren.


