Ausländische Zahnärzte
Tätigkeit als Zahnarzt in Deutschland
Als Zahnarzt aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union können Sie grundsätzlich auch in Deutschland die Zahnheilkunde ausüben.
Wollen Sie nicht länger als drei Jahre in Deutschland arbeiten, können Sie einen Antrag auf Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung der Zahnheilkunde stellen. Hierfür ist eine abgeschlossene zahnärztliche Ausbildung nachzuweisen.
Für eine dauerhafte Berufsausübung in Deutschland müssen Sie die Approbation beantragen. Diese wird erteilt, wenn Ihre Ausbildung der der deutschen Zahnärzte gleichwertig ist. Für die in der Anlage zum Zahnheilkundegesetz aufgeführten Abschlüsse ist die Gleichwertigkeit anerkannt. Soweit Sie einen anderen Abschluss haben, müsste die Gleichwertigkeit im Einzelfall festgestellt werden.
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Behörde des Bundeslandes, in dem Sie tätig sein wollen. Die Adressen finden Sie hier.
Von einem in Deutschland tätigen Zahnarzt sind eine ganze Reihe von gesetzlichen Vorgaben zu beachten, deren Einhaltung durch die zuständigen Behörden und Zahnärztekammern überwacht wird. Es wird empfohlen, sich vor der Niederlassung mit den maßgeblichen Vorschriften vertraut zu machen.
- Dem Antrag auf Approbation sind folgende Unterlagen beizufügen:
- ein kurzgefasster Lebenslauf
- die Geburtsurkunde oder ein Auszug aus dem Familienbuch
- bei Verheirateten der Nachweis der Eheschließung
- ein Nachweis über die Staatsangehörigkeit
- ein amtliches Führungszeugnis, das nicht älter als einen Monat ist
- eine Erklärung, dass kein gerichtliches Strafverfahren oder staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
- eine ärztliche Bescheinigung, die nicht älter als einen Monat sein darf
- das Zeugnis über die zahnärztliche Prüfung. Ist das Zeugnis nicht in deutscher Sprache ausgestellt, ist zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen.
Wir empfehlen Ihnen ferner, die Zahnärztekammer des Bundeslandes, in dem Sie arbeiten wollen, anzuschreiben. Dort können Sie auch weitere Informationen erhalten. Die Kontaktdaten der Landeszahnärztekammern finden Sie hier.



