Vom Zahnarzt zu beachtenden gesetzlichen Vorgaben

Nachfolgend die Aufstellung der vom Zahnarzt zu beachtenden gesetzlichen Vorgaben (ohne Anspruch auf Vollständigkeit).

Bei einer eventuellen Gegenüberstellung mit den in anderen Ländern der EU geltenden Bestimmungen muss die Tatsache berücksichtigt werden, dass in Deutschland großer Wert auf die entsprechende Durchführung und deren Überwachung gelegt wird und in zunehmendem Maße Kontrollen von den jeweils zuständigen Behörden (z.B. Gesundheitsämter, staatliche Ämter für Arbeitsschutz, etc.) durchgeführt werden.

Im Zusammenhang mit der Patientenbehandlung sind zu berücksichtigen:

  • Röntgenverordnung mit insgesamt 7 Richtlinien
  • Medizinproduktegesetz
  • Medizinproduktebetreiberverordnung
  • Medizinprodukteverordnung
  • Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung
  • Infektionsschutzgesetz
  • Anforderungen an die Hygiene in der Zahnmedizin (Robert Koch-Institut)
  • Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten (Instrumenten)
  • Trinkwasserverordnung
  • Arzneimittelgesetz
  • Betäubungsmittelverschreibungsverordnung
  • Zahnheilkundegesetz
  • Heilberufsgesetz
  • Berufsordnungen der Länder
  • Verpflichtung zum Abschluss einer Berufshaftpflicht-Versicherung

Im Zusammenhang mit dem Personal sind zu berücksichtigen:

  • Biostoffverordnung
  • Technische Regel Biologische Arbeitsstoffe
  • Betriebsärztliche und Sicherheitstechnische Betreuung
  • Diverse Unfallverhütungsvorschriften
  • Diverse Technische Regeln der Berufsgenossenschaft
  • Gefahrstoffverordnung
  • Mutterschutzgesetz
  • Jugendarbeitsschutzgesetz
  • Arbeitszeitgesetz
  • Arbeitsstättenverordnung
  • Gerätesicherheitsgesetz

Im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Zahnarztpraxis sind zu berücksichtigen:

  • Gewerbeabfallverordnung
  • Bundesdatenschutzgesetz
  • Richtlinien der Landesarbeitsgemeinschaft Abfall (Entsorgung)
  • Abwasserverordnung
  • Indirekteinleiterverordnung

Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Normen, die den Stand der Technik darstellen und insofern in zunehmendem Maße Einzug in gesetzliche Bestimmungen halten.

Als qualitätssichernde Maßnahmen sind die entsprechenden Verpflichtungen zur Dokumentation zu nennen. Eine Dokumentation ist insbesondere in den folgenden Bereichen gefordert:

  • Anwendung von Röntgenstrahlen am Menschen (Röntgenpass)
  • Verwendete Materialien ( für Zahnersatz, Implantate und Füllungen)
  • Allgemeine Dokumentation der durchgeführten Therapie in der Patientenakte
  • Dokumentation der durchgeführten Instrumentenaufbereitung (Desinfektion und Sterilisation)
  • Dokumentation der regelmäßig durchgeführten Unterweisungen des Personals 

Weiterhin sind Maßnahmen im Bereich der Geräteüberwachung zu nennen. So z.B. die wiederkehrende Sachverständigenprüfung der Röntgengeräte und Überprüfungen und messtechnische Kontrollen bestimmter Medizinprodukte (Geräte).

Diese Aufstellung kann wie gesagt keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit erheben, zeigt aber doch recht anschaulich die in Deutschland vorliegende "Regelungsdichte", die in Verbindung mit strengen Maßstäben der Durchführungsüberwachung insgesamt hohe Anforderungen an den Betrieb einer Zahnarztpraxis stellt.