Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)
Die Neufassung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ist eine elementare politische Weichenstellung für die Zahnärzteschaft. Denn die GOZ bestimmt nicht nur die Vergütung der zahnärztlichen Leistungen für Privatversicherte. Sie regelt darüber hinaus die Abrechnungshöhe für den steigenden Anteil von Behandlungen, die von den Kassenpatienten selbst übernommen werden müssen.
Die Gebührenordnung für Zahnärzte wurde letztmalig 1988 überarbeitet. Damals wurden die Kosten für die zahnärztlichen Leistungen wenig systematisch auf der Basis von Stichproben und Schätzungen errechnet. In der Zwischenzeit haben aber neue wissenschaftliche Erkenntnisse, der medizinische Fortschritt sowie verbesserte Techniken zu einer intensiven Weiterentwicklung der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde geführt. Die GOZ wurde in diesem Zeitraum nicht mehr verändert – weder was die Leistungsbeschreibungen, noch was die Höhe der Honorare angeht.
Mit der Honorarordnung für Zahnärzte (HOZ) hat der Berufsstand der Zahnärzte einen eigenen konkreten und fundierten Vorschlag für die Novellierung der GOZ eingebracht. Die HOZ spiegelt den aktuellen Stand einer nachhaltigen, präventiven Zahnmedizin wider. Sie stellt darüber hinaus einen verlässlichen betriebswirtschaftlichen Leitfaden für die Kostenkalkulation einer Zahnarztpraxis dar.

