Praxishinweise

Nachfolgend finden Sie Informationen aus unterschiedlichen Bereichen des zahnärztlichen Praxisalltags. 

Der Weg in die Freiberuflichkeit - Praxisgründung

Um den Schritt zur eigenen Praxis etwas zu erleichtern, hat die Bundeszahnärztekammer die Broschüre "Der Weg in die Freiberuflichkeit - Praxisgründung" herausgegeben. Mehr zum Thema...

Formen zahnärztlicher Berufsausübung

Eine Orientierung hinsichtlich unterschiedlicher Praxisformen gibt Ihnen diese Informationsbroschüre.
 Formen zahnärztlicher Berufsausübung (ca. 450 kb)

Hygieneplan der Bundeszahnärztekammer

Die Bundeszahnärztekammer stellt ihren zusammen mit dem DAHZ erarbeiteten Hygieneplan für die zahnärztliche Praxis vor.
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Sicherheitsdatenblätter

Der Verband der Deutschen Dentalindustrie e.V. (VDDI) bietet Zahnärztinnen und Zahnärzten die Möglichkeit, die ihm bereits von Mitgliederfirmen zur Verfügung gestellten Sicherheitsdatenblätter einzusehen. Der VDDI bemüht sich, eine allumfassende Zusammenstellung zu ermöglichen.

 Übersichtsliste und weiterführende Links

Die Röntgenstelle der Bundeszahnärztekammer

Die Röntgenstelle der Bundeszahnärztekammer ist ein Ausschuss, der sich anlässlich der Neufassung der Röntgenverordnung im Jahre 2003, am 9. Januar 2004 in Hamburg konstituierte.
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Datenschutz- und Datensicherheitsleitfaden für die Zahnarztpraxis-EDV

Daten zu medizinischen Diagnosen und Therapien sind sensibel und bei der Dokumentation des Behandlungsgeschehens müssen die Auflagen des Bundesdatenschutzgesetzes beachtet werden. Dieser von Bundeszahnärztekammer und Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung im März 2011 veröffentlichte Datenschutzleitfaden unterstützt die Praxen bei der Erfüllung der Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit.

 Datenschutz- und Datensicherheitsleitfadens für die Zahnarztpraxis-EDV (ca. 400 kb)

Delegationsrahmen für Zahnmedizinische Fachangestellte

Eine wichtige Aufgabe der BZÄK ist es – unter Beachtung der gesetzlichen Grundlagen bei Wahrung der Freiberuflichkeit und der Patientensicherheit – auch zum verantwortungsvollen Umgang des Zahnarztes mit seinem Assistenzpersonal regelmäßig grundsätzliche Empfehlungen zu verabschieden. Es handelt sich dabei um Ausführungen zu § 1 Abs. 5 und 6 Zahnheilkundegesetz (ZHG). In dem Gesetz wird definiert, welche Tätigkeiten an qualifiziertes Personal übertragbar sind. Das BZÄK-Rahmenpapier will die tägliche Arbeit durch eine Interpretation der Rechtsnorm für den Berufsstand erleichtern. Dadurch soll ein Beitrag zur Liberalisierung und zum Bürokratieabbau und gegen eine Kompetenzbeschneidung des Zahnarztes geleistet werden. Der Delegationsrahmen (PDF ca. 130 KB) dient dem Zahnarzt als Hilfestellung. Er unterstützt bei der Auslegung der Vorschriften über dessen persönliche Leistungserbringung und die Delegation zahnärztlicher Leistungen an das Personal.