Telematik
Elektronischer Zahnarztausweis
Der elektronische Zahnarztausweis ist der elektronische Heilberufsausweis (HBA) für Zahnärzte. Er ermöglicht den Inhabern unter anderem den Zugriff auf Daten der elektronischen Gesundheitskarte und die Erstellung von elektronischen Rezepten.
Als zuständige Stellen für die Herausgabe des elektronischen Zahnarztausweises wurden die Zahnärztekammern bestimmt. Die Bundeszahnärztekammer koordiniert in deren Auftrag das Projekt und schafft eine bundesweit einheitliche Herausgabeinfrastruktur.
Die BZÄK hat ein Konzept erarbeitet, das als Rahmenwerk die grundsätzliche Ausgestaltung des elektronischen Zahnarztausweises selbst, die für die Ausgabe notwendigen Prozesse und Regelungen sowie die damit verbundenen Anforderungen an die beteiligten Parteien festlegt. Aktuell geht es nun darum, diese Festlegungen detailliert auszuarbeiten und zu verfeinern, bis die „Produktionsreife“ des elektronischen Zahnarztausweises erreicht ist, und die Kammern für die Ausgabe vorzubereiten.
Um hierbei die Erfordernisse, Möglichkeiten und Wünsche der Landeszahnärztekammern und Zahnärzte berücksichtigen zu können hat die BZÄK den AK Telematik etabliert. Dieser Arbeitskreis besteht aus Repräsentanten von ausgewählten Landeszahnärztekammern, einer KZV sowie der KZBV und trifft sich unter der Federführung der BZÄK in regelmäßigen Abständen.
Der Zeitplan zur Einführung des elektronischen Zahnarztausweises orientiert sich an dem Projektplan der gematik. Aktuell wird die Notwendigkeit des elektronischen Zahnarztausweises frühestens im Jahr 2011 in Nordrhein, der ersten Region des so genannten Online-Rollouts der gematik, gesehen.
Über die aktuellen Entwicklungen werden wir Sie in regelmäßigen Abständen auf dieser Seite informieren.
Elektronische Gesundheitskarte
Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) soll nach Meinung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) das Gesundheitswesen in Deutschland grundlegend zu modernisieren. Die Karte gilt dabei als "Schlüssel zu einer neuen Telematikinfrastruktur": Laut BMG soll sie die medizinische Versorgung verbessern, Bürokratie abbauen und die Verantwortung der Patienten stärken.
Aktuell ist der so genannte Basis-Rollout im Gange. Auch auf die Zahnarztpraxis kommen damit Änderungen zu. Wie sie aussehen, und welche Vorbereitungen getroffen werden müssen, beschreiben folgende Dokumente:
Informationsblatt eGK in der Praxis
Häufig gestellte Fragen rund um die eGK
Technische Spezifikationen
Folgende Technische Spezifikationen sind Basis für den elektronischen Zahnarztausweis:
- HPC-Spezifikation Version 2.3.2 Teil 1, Teil 2 und Teil 3
- Gemeinsame Policy für die Ausgabe der HPC

