Telematik

Elektronischer Zahnarztausweis

Der elektronische Zahnarztausweis ist der elektronische Heilberufsausweis (HBA) für Zahnärzte. Er ermöglicht den Inhabern unter anderem den Zugriff auf Daten der elektronischen Gesundheitskarte und die Erstellung von elektronischen Rezepten.

Als zuständige Stellen für die Herausgabe des elektronischen Zahnarztausweises wurden die Zahnärztekammern bestimmt. Die Bundeszahnärztekammer koordiniert in deren Auftrag das Projekt und schafft eine bundesweit einheitliche Herausgabeinfrastruktur.

Die BZÄK hat ein Konzept erarbeitet, das als Rahmenwerk die grundsätzliche Ausgestaltung des elektronischen Zahnarztausweises selbst, die für die Ausgabe notwendigen Prozesse und Regelungen sowie die damit verbundenen Anforderungen an die beteiligten Parteien festlegt. Aktuell geht es nun darum, das Projekt mit den Dienstleistern zu realisieren und die Kammern für die Ausgabe vorzubereiten.

Um hierbei die Erfordernisse, Möglichkeiten und Wünsche der Landeszahnärztekammern und Zahnärzte berücksichtigen zu können hat die BZÄK den AK Telematik etabliert. Dieser Arbeitskreis besteht aus Repräsentanten von ausgewählten Landeszahnärztekammern, einer KZV sowie der KZBV und trifft sich unter der Federführung der BZÄK in regelmäßigen Abständen.

Als die ersten Anwendungen des elektronischen Zahnarztausweises werden Online-Anwendungen von Kammern und KZVen gesehen, dazu können zählen:

• Authentisierung an Portalen der Kammern

• Authentisierung an Portalen der KZVen (z. B. im Kontext der Online-Abrechnung)

• Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur (auch hier z. B. im Kontext der Online-Abrechnung)

Sobald die Voraussetzungen durch die Bundeszahnärztekammer geschaffen sind, kann eine Kammer in Absprach mit der Bundeszahnärztekammer die Prozesse einrichten und mit der Ausgabe des elektronischen Zahnarztausweises beginnen.

Mit Anwendungen der Telematik-Infrastruktur im Gesundheitswesen ist kurzfristig nicht zu rechnen. Die Bundeszahnärztekammer wird die aktuelle Entwicklung in den Projekten der gematik verfolgen und über die Projekte selbst sowie über entsprechenden Projektpläne informieren.

Der Zeitplan der Bundeszahnärztekammer zur Ausgabe des elektronischen Zahnarztausweises ist derzeit so ausgelegt, dass erste Landeszahnärztekammern Ende 2011 mit der Ausgabe erster elektronischer Zahnarztausweise beginnen könnten.

Elektronische Gesundheitskarte

Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) soll nach Meinung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) das Gesundheitswesen in Deutschland grundlegend zu modernisieren. Die Karte gilt dabei als "Schlüssel zu einer neuen Telematikinfrastruktur": Laut BMG soll sie die medizinische Versorgung verbessern, Bürokratie abbauen und die Verantwortung der Patienten stärken. 

 Basis-Rollout verläuft positiv - Pressemitteilung der gematik (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH) vom 06.12.2011

Technische Spezifikationen

Folgende Technische Spezifikationen sind Basis für den elektronischen Zahnarztausweis:

 HPC-Spezifikation Version 2.3.2 Teil 1, Teil 2 und Teil 3

 Gemeinsame Policy für die Ausgabe der HPC