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		<title>www.bzaek.de: Mitteilungen der Bundeszahnärztekammer</title>
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		<lastBuildDate>Wed, 16 May 2012 10:52:00 +0200</lastBuildDate>
		
		
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			<title>Klartext 05/12</title>
			<link>http://www.bzaek.de/presse/presseinformationen/presseinformation/kat/3/bzaek/16/05/2012/klartext-0512.html</link>
			<description>Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ): Neubewertungen führen nicht zur Aushebelung...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<b>Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ): Neubewertungen führen nicht zur Aushebelung von Paragraph 5</b>
Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) wendet sich mit Nachdruck gegen die Praxis einiger PKV-Unternehmen, bei bestimmten Leistungen die Erstattung von über dem 2,3fachen Gebührensatz berechneten Honoraren abzulehnen. Die Taktik, in Ablehnungsschreiben an deren Versicherte bzw. an Zahnärzte auf die Begründung der Bundesregierung zum Verordnungsentwurf zur GOZ zu verweisen, sei unhaltbar und verunsichere Patienten. 
Die Bundesregierung hatte bei ihrer Abschätzung der finanziellen Auswirkungen der neuen GOZ die Erwartung geäußert, dass „bei einer ganzen Reihe häufig erbrachter und bisher deutlich über dem 2,3fachen Satz berechneter Leistungen die Bewertung in Punkten auf Vorschlag der BZÄK angehoben wurde. Im Gegenzug wird davon ausgegangen, dass künftig durchschnittlich der 2,3fache Gebührensatz berechnet wird.“<br />Die BZÄK betont, dass die Behauptung, damit sei bei den betreffenden Leistungen die Berechnung von Steigerungssätzen über dem 2,3fachen Satz erschwert oder nicht zulässig, eindeutig falsch ist. § 5 Absatz 1 Satz 1 eröffnet für die Berechnung der Höhe der einzelnen Gebühr einen Gebührenrahmen vom Einfachen bis zum Dreieinhalbfachen des Gebührensatzes. Absatz 2 legt fest, wie die individuelle Höhe der Gebühr in dem von Absatz 1 Satz 1 eröffneten Gebührenrahmen zu finden ist. Die Norm gibt dem Zahnarzt hierfür Bemessungskriterien an die Hand. Dieser Gebührenrahmen steht für die Gebührenbemessung weiterhin uneingeschränkt zur Verfügung. 
In einem Schreiben an den Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) vom 20. April 2012 hat sich die BZÄK unmissverständlich gegen diese Ablehnungspraxis gewandt. Einer gerichtlichen Überprüfung werden darauf gestützte Erstattungsverweigerungen nicht standhalten.
<b>Folder Daten &amp; Fakten erschienen</b>
Die wichtigsten Kennzahlen zur zahnärztlichen Versorgung werden auf anschaulichen zehn Seiten mit Infografiken bzw. Tabellen in der Statistikübersicht „Daten &amp; Fakten“ präsentiert, die BZÄK und KZBV jährlich aktualisiert herausgeben. Die überarbeitete Ausgabe „Daten &amp; Fakten 2011“ steht als online-Version – auch in Einzelcharts – unter<br /><link 552 - internal-link "Opens internal link in current window">www.bzaek.de/presse/medienarchiv/broschueren-und-publikationen/daten-fakten-2011.html </link><br />bereit. 
Die Broschüre ist zudem als Printversion erhältlich. Visualisiert werden beispiels-weise die Entwicklung der Zahnarztzahlen, Daten zum Kariesbefall bei Jugendlichen im internationalen Vergleich sowie die Verteilung der Zahnärzte selektiert nach Regionen und Geschlecht. 
<b>Kooperation mit der DKMS beschlossen</b>
Der Vorstand der Bundeszahnärztekammer hat auf seiner Sitzung vom 09. Mai 2012 beschlossen, zukünftig mit der Deutschen Knochenmarkspenderdatei gemeinnützige Gesellschaft mbH (DKMS) zu kooperieren. Die DKMS ruft engagierte Mitbürger zur Registrierung per Wangenabstrich im Kampf gegen Leukämie auf. Eine Kooperation bietet einen gesamtgesellschaftlichen Benefit. Dies unterstützt die BZÄK gerne.
<b>Niedersächsischer Zahnärztinnenkongress</b> 
Die drei Zahnärztinnenkongresse auf Bundesebene fanden eine große Resonanz, deshalb wird ein erster Niedersächsischer Zahnärztinnenkongress am 14.7.2012 in Hannover stattfinden. <br />Der Kongress von Frauen für Frauen nimmt die speziellen Anforderungen der Zahnärztinnen an die Berufsausübung in den Fokus. <br />Details zu Kongress und Anmeldeunterlagen:<br /><link http://www.zkn.de/fileadmin/user_upload/Bibliothek/Newsletter/41_Zahnaerztinnenkongress.pdf>www.zkn.de/fileadmin/user_upload/Bibliothek/Newsletter/41_Zahnaerztinnenkongress.pdf</link>&nbsp; 
<b>Dachverband der europäischen Zahnärzte positioniert sich zu gesundheits- und binnenmarktpolitischen Entwicklungen </b>
Die&nbsp; Frühjahrstagung des Council of European Dentists (CED) tagte anlässlich der dänischen EU-Ratspräsidentschaft vom 10. bis 12. Mai 2012 in Kopenhagen und diskutierte aktuelle europäische Entwicklungen.
Auf Initiative der deutschen Delegation wurde unter dem Aspekt des Datenschutzes intensiv über Vor- und Nachteile von eHealth diskutiert. <br />Kritik übte der CED an einer von der Europäischen Kommission in Auftrag gegebenen Studie über die Folgen von Amalgam für die Umwelt, die gesundheitspolitische Argumente vernachlässige.
Breiten Raum nahmen die Beratungen über die Revision der europäischen Berufsanerkennungsrichtlinie ein. Die Delegierten plädierten dafür, das hohe Niveau der zahnärztlichen Ausbildung in Europa im Interesse der Patientinnen und Patienten beizubehalten. Die Mindestausbildungsdauer dürfe nicht allein mit fünf Jahren, sondern müsse mit 5000 Fachstunden festgeschrieben werden. <br />&nbsp;<br /><b>Wirtschafts- und Sozialausschuss: Engagement für Freie Berufe zahlt sich aus</b>
Seit Mitte April 2011 ist die BZÄK über ihren Hauptgeschäftsführer RA Florian Lemor als stellvertretendes Mitglied im Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) vertreten. Der EWSA ist ein offizielles EU-Organ, das die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und den die im EU-Rat versammelten EU-Mitgliedstaaten bei allen europäischen Rechtsetzungsakten berät.
Zuletzt war der EWSA u. a. mit seiner Stellungnahmen zur Revision der sog. Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Neuordnung der Abschlussprüfung beschäftigt. Darin hat er auf Anmerkung der BZÄK wichtige Forderungen der Zahnärzteschaft übernommen, etwa die Ablehnung der Einführung einer Genehmigungsfiktion für die Anerkennung ausländischer Berufsangehöriger, die Forderung der BZÄK zum kumulativen Vorliegen des 5-Jahreserfordernisses und der 5000 Stunden bei den Mindestanforderungen für die Ausbildung der Zahnärztinnen und Zahnärzte. Zudem hat er sich im Rahmen der Abschlussprüferrichtlinie ausdrücklich für eine Stärkung bzw. den Erhalt der freiberuflichen Selbstverwaltung in Form von Kammern ausgesprochen.
Der EWSA beschäftigt sich weiterhin mit zentralen Fragen für Zahnärzteschaft und Selbstverwaltung: So führt er am 19. Juli 2012 seinen „3. Europäischen Tag der Freien Berufe“ durch, der sich mit Fragen der Zukunft der Freiberuflichkeit in Europa beschäftigen wird. Die BZÄK ist vor Ort vertreten.<br />&nbsp;<br /><b>Veranstaltung „Europa 2020 - Zukunft Freie Berufe - Berufsqualifikationen“ in Brüssel</b>
Aktuell steht eine Reihe von wichtigen europäischen Gesetzgebungsvorschlägen an, die die Freien Berufe vor erhebliche Herausforderungen stellen werden. Vor diesem Hintergrund laden die Bundeszahnärzte-kammer (BZÄK), Bundesärztekammer (BÄK) sowie der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) zu einer gemeinsamen Diskussionsveranstaltung am 5. Juni 2012 in Brüssel ein. Chancen und Gefahren für die Verbraucher und die Freien Berufe im EU-Binnenmarkt sollen erörtert werden. <br />Zur Programmübersicht: <media 4794 - - "APPLIKATION, einladung euva120605, einladung_euva120605.pdf, 643 KB">www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/eu/einladung_euva120605.pdf</media> <br />Zum Anmeldeformular: <media 4793 - - "APPLIKATION, antwortkarte euva120605, antwortkarte_euva120605.pdf, 51 KB">www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/eu/antwortkarte_euva120605.pdf</media>&nbsp; 

<img txdam="4488" src="uploads/RTEmagicC__pdf__25.gif.gif" height="16" width="16" alt="" />&nbsp;<media 4836 - - "APPLIKATION, 120516 KT 5, 120516_KT_5.pdf, 117 KB">Druckversion</media>]]></content:encoded>
			<category>Klartext</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 16 May 2012 10:44:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Klartext 04/12</title>
			<link>http://www.bzaek.de/presse/presseinformationen/presseinformation/kat/3/bzaek/26/04/2012/klartext-0412.html</link>
			<description>Zahnreport zeigt: Aufklärung über frühzeitige Prävention muss weiter verbessert werden
Kleine...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<b>Zahnreport zeigt: Aufklärung über frühzeitige Prävention muss weiter verbessert werden</b>
Kleine Kinder sind zu selten beim Zahnarzt, nur knapp ein Drittel der unter Sechsjährigen nimmt an der jährlichen Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt teil.&nbsp; Das geht aus dem BARMER GEK Zahnreport 2012 hervor. Mit diesen Zahlen wird erneut die Forderung der Bundeszahnärztekammer untermauert, die Aufklärung über die Bedeutung der frühzeitigen zahnmedizinischen Prävention innerhalb der medizinischen Berufsgruppen, im Rahmen der Schwangerenbetreuung und in Kindereinrichtungen weiter auszubauen. Auch Eltern sollten noch intensiver darüber informiert werden, wie bedeutend die Prävention im Alter zwischen Null und drei Jahren sei. „Das Risiko für Schäden des Milchgebisses mit möglichen Auswirkungen auf die Entwicklung des bleibenden Gebisses, die Sprachentwicklung und die psychisch gesunde Entwicklung wird in dieser Lebensphase bestimmt. Die erste zahnärztliche Kontrolle sollte deshalb bis zum Ende des ersten Lebensjahres erfolgen.“, so der Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer, Prof. Dr. Dietmar Oesterreich. Die Zusammenarbeit mit Kinderärzten und Hebammen müsse zudem verbessert werden, da offensichtlich die derzeitige Präventionsstrategie nicht ausreicht, die frühkindliche Karies wesentlich zu reduzieren.
<b>Kooperation zwischen BZÄK und Dentista Club</b>
Die BZÄK und der Buena Vista Dentista Club e.V., Verband der Zahnärztinnen, haben eine Kooperationsvereinbarung getroffen. Am 28. März 2012 unterschrieben Präsident Dr. Peter Engel für die Bundeszahnärztekammer und Präsidentin Dr. Susanne Fath für den Dentista Club die Kooperationsvereinbarung.&nbsp; Der Dentista Club wird gezielt mit dem BZÄK-Ausschuss für die Belange der Zahnärztinnen zusammenarbeiten. Ziel ist es, die Interessen der ständig wachsenden Anzahl von Zahnärztinnen im Berufsstand zu unterstützen. Dabei soll die Verantwortungsübernahme der Zahnärztinnen neben der freiberuflichen Praxis in universitären Einrichtungen und in berufspolitischen oder wissenschaftlichen Organisationen gefördert werden. Grundvoraussetzung hierfür ist die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Der Geschäftsführende Vorstand der BZÄK unterstützt zudem die Neuausrichtung des Ausschusses der Belange der Zahnärztinnen.<br />Der bislang bestehende Ausschuss soll umstrukturiert werden, um zukünftig die spezifischen Belange der Zahnärztinnen in bestimmten Gremien/Ausschüssen der BZÄK und den Vorstand stärker einzubringen.
<b>Koordinierungskonferenz Alters-/Behindertenzahnheilkunde und Präventive Zahnheilkunde</b>
Am 23. März fand eine kombinierte Koordinierungskonferenz der Referenten für Alters-/Behindertenzahnheilkunde und der Referenten für Präventive Zahnheilkunde in Mainz statt. Dr. Christiane Gleissner, Johannes Gutenberg-Universität Mainz und Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für geschlechterspezifische Zahnheilkunde (DGGZ), regte an, Erkenntnisse zu geschlechterbezogenen Unterschieden in der Mundgesundheit in dia-gnostische und therapeutische Überlegungen einzubeziehen. Zu empfehlen wären geschlechterspezifische Präventionsangebote und eine ebensolche Gesprächsführung. 
Die aktualisierten „Rahmenempfehlungen zur Umsetzung zahnärztlicher Kinderpässe“ wurden als konsentierter Kriterienkatalog und Grundlage für die Kammern verabschiedet. Die Koordinierungskonferenz empfahl weiterhin die Bekanntgabe des Nationalen Gesundheitsziels „Gesund älter werden“ – insbesondere des Mundgesundheitsziels – auf Kammerebene. Dies sei für eine erfolgreiche Umsetzung von Bedeutung. 
<b>Frühjahrssitzung des Council of European Chief Dental Officers (CECDO)</b>
Am 12./13. April fand in Kopenhagen die Frühjahrstagung des CECDO statt, Gastgeber war das dänische Gesundheitsministerium. Das dänische Gesundheitsversorgungssystem, die Sozialpolitik sowie die Epidemiologie zur Verteilung von oralen Erkrankungen wurden vorgestellt: Dänemark hat ein umfangreiches, leistungsfähiges und effizientes Gesundheitssystem, auch, wenn steigende Gesundheitsausgaben zu verzeichnen sind, die partiell investitionsbasiert sind. Ausführlich wurde die dezentrale zahnärztliche Versorgung von alten, pflegebedürftigen und behinderten Patienten auf kommunaler Ebene vorgestellt.
Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und eines möglichen Fachkräftemangels befasste sich ein Workshop mit der Thematik „team dentistry“. Mit den parallel tagenden Chief Medical Officers (CMO) und den Chief Nursing Officers (CNO) wurden gemeinsame Sitzungen abgehalten.<br />Zudem fand das Business Meeting des CECDO statt. Neben Länderberichten wurde u. a. über die BIOIS-Studie zum Amalgamverbot und über die Berufsanerkennungsrichtlinie diskutiert sowie über die GOZ-Novellierung und über das AuB-Konzept berichtet.
<b>WHO-Meeting European Chief Dental Officers</b>
Die Europäischen Chief Dental Officers (CDOs) waren am 11. April zu Gast im Europäischen Regionalbüro der WHO in Kopenhagen, um mit dem Leiter des WHO-Oral Health Programme, Dr. Poul Erik Petersen, die Perspektiven im präventiven und mundgesundheits-förderlichen Bereich zu diskutieren. Petersen stellte die “policy for oral health in the 21st century” der WHO vor. 
Wesentliche Herausforderung seien die Konzeptentwicklung für die zahnärztliche Versorgung von Senioren und Pflegebedürftigen, die Integration der Mundgesundheit in die Allgemeingesundheit, die Berücksichtigung der Mundgesundheit bei allen Präventionskampagnen sowie die Bedeutung der Gesundheitsförderung auf kommunaler Ebene. Insbesondere appellierte die WHO an die Länder, sich nicht aus der öffentlichen Verantwortung für die soziale und gesundheitliche Sicherung zu ziehen. Wichtig sei gesunde Politik in allen Bereichen, nicht nur eine isolierte Gesundheitspolitik.<br />Dr. Sebastian Ziller, Leiter Abteilung Prävention und Gesundheitsförderung der BZÄK, berichtete aus Deutschland über die Aufklärungsaktivitäten zu den Wechselwirkungen von Parodontitis und Diabetes sowie das AuB-Konzept.
<b>KBV kontrovers: Gesundheitsberufe - Delegation und Substitution</b>
Die Veranstaltung &quot;KBV kontrovers&quot; thematisierte am 18. April &quot;Vom Abgeben und Loslassen – Zusammenarbeit in den Gesundheitsberufen&quot;. Dr. Andreas Köhler, Vorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), und Pflegedirektorin Andrea Lemke, Präsidiumsmitglied des Deutschen Pflegerats (DPR), diskutierten pro und contra von Delegation und Substitution bei den Heil- und Gesundheitsberufen. <br />Trotz unterschiedlicher Standpunkte sprachen sich beide für eine stärkere Zusammenarbeit der Gesundheitsberufe zum Wohle der Patienten aus.
Vertreter von Gesetzlicher Krankenversicherung, Kassenärztlicher Vereinigung, Universität, Alzheimer Gesellschaft und den medizinischen Fachberufen (VmF) diskutierten über Chancen und Grenzen professions-übergreifender Kooperation: Übereinstimmend greife die vom G-BA verabschiedete Richtlinie zur Übertragung ärztlicher Tätigkeiten an spezialisierte Pflegekräfte zu kurz und die Laufzeit der Modellversuche sei zu lang, da akuter Handlungsbedarf bestehe.
Die BZÄK informierte Pflegedirektorin Lemke&nbsp; über das Ansinnen der BZÄK, zur Berücksichtigung der Mundgesundheit in einer neuen Ausbildungsverordnung der Pflegeberufe aufzuklären. Dem DPR wurde der „Konzeptentwurf zur Vermittlung von zahn- und mundgesundheitlichen Aspekten im Rahmen der Ausbildung von Pflegekräften“ (Deutsche Gesellschaft für Alterzahnheilkunde/BZÄK), das AuB-Konzept sowie weitere Projektunterlagen mit direkter Verbindung zur Pflege übermittelt. An einem weiteren Austausch zwischen Deutschem Pflegerat und der BZÄK besteht beiderseits Interesse.
<b>Wiederwahl Zahnärztekammer Brandenburg</b>
Der Vorstand der Landeszahnärztekammer Brandenburg wurde für den Zeitraum 2012 bis 2016 wiedergewählt. Kammerpräsident Dipl.-Stom. Jürgen Herbert wurde in seinem Amt bestätigt, ebenfalls Vizepräsident Dr. Erwin Deichsel sowie die Beisitzer.
<b>Wrigley Prophylaxe Preis 2012</b>
An den Referenten für Alterszahnheilkunde der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg, Dr. Elmar Ludwig, ging der diesjährige Wrigley Prophylaxe Preis. Aus 22 eingereichten Arbeiten wurden fünf Preisträger für den vom Wrigley Oral Healthcare Program gestifteten Prophylaxe Preis nominiert. Für die Entwicklung eines Gesamtkonzeptes der Zahn-, Mund- und Zahnersatzpflege in der Altenpflegeausbildung in Kooperation mit der Konferenz der privaten Altenpflegeschulen in Baden-Württemberg erhielt Ludwig den 1. Preis in der Kategorie Praxis. Die hohe wissenschaftliche Qualität der Arbeit, die Nachhaltigkeit und große gesundheitspolitische Relevanz waren ausschlaggebend für die Platzierung. 
<img txdam="4488" src="uploads/RTEmagicC__pdf__22.gif.gif" height="16" width="16" alt="" />&nbsp;<media 4780 - - "APPLIKATION, 120426 KT 4, 120426_KT_4.pdf, 51 KB">Druckversion</media>]]></content:encoded>
			<category>Klartext</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 26 Apr 2012 08:39:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Klartext 03/12</title>
			<link>http://www.bzaek.de/presse/presseinformationen/presseinformation/kat/3/bzaek/16/03/2012/klartext-0312.html</link>
			<description>Gemeinsame Stellungnahme zum Referentenentwurf des Patientenrechtegesetzes
Bundeszahnärztekammer...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<b>Gemeinsame Stellungnahme zum Referentenentwurf des Patientenrechtegesetzes</b>
Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) haben eine gemeinsame Stellungnahme zum Referentenentwurf des Patientenrechtegesetzes erarbeitet. Inhaltlicher Schwerpunkt des Referentenentwurfs des geplanten Patientenrechtegesetzes ist aus Sicht der BZÄK die Kodifikation des Behandlungsvertrages im Bürgerlichen Gesetzbuch. Die hierzu geplanten Regelungen enthalten jedoch in einigen Bereichen erhebliche Verpflichtungen für niedergelassene Zahnärzte: So zum Beispiel bei der Dokumentation, bei der Aufklärung des Patienten über mögliche Behandlungsfehler von Vorbehandlern bzw. über mögliche finanzielle Eigenbeteiligungen oder die explizite Einwilligung des Patienten. Der Entwurf trägt in diesen Punkten nicht den Besonderheiten der zahnmedizinischen Versorgung Rechnung. Denn diese ist insbesondere durch das befundorientierte Festzuschusssystem davon geprägt, dass Zahnarzt und Patient gemeinsam die passende Therapieentscheidung treffen müssen – und hierbei in der Mehrzahl der Fälle Zuzahlungen für den Patienten entstehen. Positiv hervorzuheben ist, dass es weder zu einer generellen Umkehr der Beweislast noch zur Schaffung eines „Härtefall- bzw. Entschädigungsfonds“ kommen soll. Die beteiligten Bundesministerien der Justiz und für Gesundheit führten hierzu am 15. März 2012 eine Verbändeerörterung durch, bei der die BZÄK und die KZBV vertreten waren. BZÄK-Vizepräsident Prof. Dr. Dietmar Oesterreich konnte hier ganz gezielt die Sichtweise aus dem zahnärztlichen Versorgungsalltag einbringen. Er verwies auf die Gefahr, dass aus den vorgesehenen komplexen Informations-, Aufklärungs- und Dokumentationspflichten keine Verbesserung für die Patienten, sondern eine weitere Erhöhung des Bürokratieaufwands für die Praxen entstehe. 
<b>Kritik am Zwei-Säulen-System aus Gesetzlicher und Privater Krankenversicherung </b>
Das Thema Bürgerversicherung nimmt zunehmend an Fahrt auf. Nun hat sich sogar die CDU in Form ihres gesundheitspolitischen Sprechers Jens Spahn sehr kritisch mit dem Zustand der Privaten Krankenversicherung (PKV) in Deutschland auseinander gesetzt und die Zweiteilung der Krankenversicherung infrage gestellt. Die Analyse des CDU-Bundestagsabgeordneten bemüht die Reizworte „Öffnungsklausel“, „Bürgerversicherung“, „Einheitsgebührenordnung“ sowie „Abzocke“.<br />Die Bundeszahnärztekammer beobachtet die politischen Tendenzen bereits seit geraumer Zeit und beschäftigt sich damit: Für ihre Klausurtagung Anfang Juni hat sie bereits namhafte Referenten eingeladen, die zu diesem Thema diskutieren und der BZÄK wichtige Impulse für die weitere standespolitische Arbeit liefern werden.
<b>Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung - GmbH für Freiberufler</b>
Der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) vom 15. Februar 2012 zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) fokussiert zwar Rechtsanwaltsgesellschaften, hat jedoch Regelungen für alle Freien Berufe geöffnet.
Laut Musterberufsordnung der BZÄK dürfen Zahnärzte ihren Beruf einzeln oder in dafür zulässigen Gesellschaftsformen ausüben, wenn ihre eigenverantwortliche, medizinisch unabhängige und nicht gewerbliche Berufsausübung gewährleistet ist. <br />Die Pläne des BMJ sollen die Vorteile der GmbH mit denen der klassischen freiberuflichen Zusammenschlüsse (GbR oder Partnerschaftsgesellschaft) verbinden. Die PartG mbB genießt Vorteile bei der Besteuerung und ermöglicht eine Haftungskonzentration auf das Gesellschaftsvermögen. Es wird jedoch die Pflicht auferlegt, eine angemessene Haftpflichtversicherung abzuschließen. Diesbezügliche Regelungen für Zahnärzte enthält der Referentenentwurf nicht, da der Bund nicht für das Berufsrecht der Zahnärzte zuständig ist. 
<b>Gleichwertigkeitsprüfungen – Verwaltungsgericht kritisiert fehlende Rechtsgrundlage</b>
Das Verwaltungsgericht Dresden hat mit einem nicht rechtskräftigen Urteil vom 1. Dezember 2011 festgestellt, dass Verwaltungsvorschriften eines Landesministeriums über die Durchführung von Gleichwertigkeitsprüfungen keine geeignete Rechtsgrundlage für derartige Prüfungen darstellen. Ein auf diese Verwaltungsvorschriften gestützter Feststellungsbescheid sei rechtswidrig. 
Geklagt hatte eine Ärztin aus Usbekistan, der&nbsp; beim Sächsischen Landesprüfungsamt bei einer Gleichwertigkeitsprüfung keine Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes bescheinigt werden konnte und zudem ein so geringer Kenntnisstand bescheinigt wurde, der zu einer Gefährdung der Patienten führen würde.
Würde sich diese Auffassung durchsetzen, hätte dies weitreichende Bedeutung, denn alle ablehnenden Bescheide der Vergangenheit wären dann nicht durch eine geeignete Rechtsgrundlage gedeckt und damit rechtswidrig. Eine etwa bestehende Lücke muss daher schnellstmöglich juristisch sauber geschlossen werden.
Das Gericht hat zwar die Entscheidung über die nicht bestehende Gleichwertigkeit aufgehoben, aber nicht zugleich Gleichwertigkeit festgestellt. Trotz der Entscheidung hat die Klägerin noch keinen Anspruch auf Erteilung der Approbation erlangt.
<b>Schleswig-Holstein will Zweiklassenrecht der Berufsgeheimnisträger beseitigen</b>
Für Abgeordnete, Rechtsanwälte, Verteidiger und Geistliche, schafft der § 160 a Abs. 1 StPO ein absolutes Erhebungs- und Verwertungsverbot. Berufsgeheimnisse der übrigen Berufsgeheimnisträger – auch der Ärzte und Zahnärzte – haben diesen absoluten Schutz nicht. <br />Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat am 22. Februar 2012 den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Berufsgeheimnisträgern im Strafprozessrecht in den Bundesrat eingebracht. Ziel ist es, die bestehende Differenzierung zwischen absolut und relativ geschützten Vertrauensverhältnissen zeugnisverweigerungsberechtigter Berufsgeheimnisträger vollständig zu beseitigen - zugunsten eines absoluten Schutzes im Rahmen des § 160a Abs. 1 StPO.
Die Bundeszahnärztekammer begrüßt diesen Vorstoß. Sie spricht sich seit jeher dafür aus, Ärzte und Zahnärzte in den Kreis der geschützten Personen einzubeziehen, einen einheitlichen Schutz aller Berufsgeheimnis-träger zu erreichen und das durch § 160 a StPO eingeführte Zweiklassenrecht wieder aufzuheben. Für ein unbelastetes Arzt-Patienten-Verhältnis seien Vertraulichkeit und das Zeugnisverweigerungsrecht nötig. <br />Dass die Zulässigkeit von Ermittlungsmaßnahmen und die Verwertung von gewonnenen Erkenntnissen im Einzelfall von einer Verhältnismäßigkeitsprüfung abhängig gemacht wird, wird der grundsätzlichen Bedeutung des Geheimnisschutzes im Verhältnis (Zahn-)Arzt – Patient nicht gerecht.
<b>Kongress „Armut und Gesundheit“</b>
Unter Schirmherrschaft des BMG fand am 9. und 10. März 2012 der 17. Kongress „Armut und Gesundheit“ in Berlin statt. Die zahlreichen Akteure aus dem Gesundheitswesen forderten, der Prävention einen größeren Stellenwert einzuräumen. Prävention sei ein Thema für alle sozialen Schichten und alle Generationen. Forschungsergebnisse zeigten, dass gerade bei Familien in schwierigen Lebenslagen durch früh einsetzende, vernetzte Hilfen die gesunde Entwicklung von Kindern deutlich gefördert werden könne. Entscheidend sei, dass die Akteure aus dem Gesundheits-, Bildungs- und Sozialbereich eng zusammenarbeiten.<br />Der Kongress ist das größte bundesweite Public Health-Forum in Deutschland, bei dem die Abteilung Prävention und Gesundheitsförderung der BZÄK vertreten war.
<b>Litauische Zahnärztekammer besucht BZÄK</b>
Vom 6. bis 7. März 2012 waren Vertreter der Litauischen Zahnärztekammer zu Gast bei der Bundeszahnärztekammer in Berlin, um mit ihren deutschen Kollegen über Qualitätssicherung, -förderung und –management in der Zahnarztpraxis zu diskutieren. Nach einem intensiven Austausch über QM-Systeme und -Mechanismen unter der Leitung von BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel, besuchte die Delegation eine Berliner Zahnarztpraxis, um vor Ort zu erfahren, wie etwa Hygienebestimmungen, Patientensicherheit, elektronische Patientenakte und Patientenaufklärung umgesetzt werden. Dabei wurde deutlich: Die überregulierten bürokratischen Strukturen machen den litauischen Kollegen ebensolche Probleme bei der Berufsausübung wie deutschen Zahnärzten.
<b>Hufeland-Preis für herausragende Leistungen in der Präventivmedizin</b>
Am 14. März 2012 wurde der Hufeland-Preis an Dr. med. Hedwig Roggendorf, Impfärztin am Uniklinikum Essen, vergeben. Er gilt als der wichtigste Medizinerpreis im Bereich der Prävention in Deutschland. Der Preis wird von der Hufeland-Stiftung ausgelobt, in der die Bundesärztekammer, die Bundeszahnärztekammer und die Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e.V. neben der Stifterin, der Deutschen Ärzteversicherung, vertreten sind.
<b>PKM-Kongress: Wachstumsmarke Freie Berufe </b>
Der Kongress „Wachstumsmarke Freie Berufe“ des Parlamentskreises Mittelstand (PKM) der CDU/CSU-Bundestagsfraktion fand am 29. Februar 2012 in Berlin statt. Mit Vertretern der Freien Berufe wurde über den sich verändernden Wirtschaftsstandort Deutschland und die hieraus resultierenden Herausforderungen diskutiert. Der Fraktionsvorsitzende Volker Kauder betonte die wichtige Funktion der Freien Berufe als Teil des Mittelstandes. 
Auch die europäischen Entwicklungen standen im Fokus der Diskussionen. Dr. Angelika Niebler (CDU), MdEP, berichtete z.B. über die Revision der Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, die Überarbeitung der Richtlinie zur Abschlussprüfung, das Verordnungsvorhaben bei Dienstleistungen und die aktuellen Berichte der Organisation for Economic Cooperation and Development (OECD) zu den Deregulierungsnotwendigkeiten in den EU-Mitgliedstaaten bei den Freien Berufen. Sie lobte ausdrücklich das Engagement der BZÄK in Brüssel.<br />Sie betonte, die Dienstleistungen von Freiberuflern wie bspw. (Zahn-)Ärzten seien individuell und nicht vereinheitlichbar.
Der Präsident des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB), Dr. Rolf Koschorrek, MdB, hob das schützenswerte Vertrauensverhältnis zu Patienten, Mandanten und sonstigen Leistungsempfängern hervor. Qualitätseinbußen sollte nicht durch am Gewinnstreben orientierte nationale und europäische Maßnahmen der Weg bereitet werden. 
<img txdam="4488" src="uploads/RTEmagicC__pdf__17.gif.gif" height="16" width="16" alt="" />&nbsp;<media 4740 - - "APPLIKATION, 120316 KT 3, 120316_KT_3.pdf, 53 KB">Druckversion&nbsp;</media>]]></content:encoded>
			<category>Klartext</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 16 Mar 2012 11:52:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Klartext 02/12</title>
			<link>http://www.bzaek.de/presse/presseinformationen/presseinformation/kat/3/bzaek/23/02/2012/klartext-0212.html</link>
			<description>Studie „Wachstums- und Beschäftigungseffekte der Mundgesundheitswirtschaft“
Die...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<b>Studie „Wachstums- und Beschäftigungseffekte der Mundgesundheitswirtschaft“</b>
Die Gesundheitsversorgung in Deutschland wird zunehmend unter Kostengesichtspunkten diskutiert. Aber sie ist gleichermaßen Wirtschaftsfaktor und Jobmaschine. Das gilt auch für den zahnmedizinischen Sektor. Das Darmstädter WifOR-Institut und das Institut der Deutschen Zahnärzte (IDZ) haben untersucht, welche Wachstums- und Beschäftigungseffekte von der Mundgesundheitswirtschaft in Deutschland bis zum Jahr 2030 zu erwarten sind. 
Die Ergebnisse der Studie „Wachstums- und Beschäftigungseffekte der Mundgesundheitswirtschaft“ wurden auf einer gemeinsamen Pressekonferenz von Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) am 16. Februar in Berlin vorgestellt.<br />Fazit: Die Mundgesundheitswirtschaft schafft in großem Umfang neue Arbeitsplätze bis 2030. Sie ist damit nicht einfach ein Kostenfaktor, sondern ein bedeutender Wirtschaftsfaktor sowie ein wichtiger Teil der Jobmaschine Gesundheitswesen.<br />Im Jahr 2010 waren 409.560 Erwerbstätige in der Mundgesundheitswirtschaft – Praxen, zahntechnische Labore, Handel mit Mundpflegeprodukten – tätig. Diese Zahl wird sich laut Prognoserechnung bis 2030 um 76.080 Stellen erhöhen. Der Beschäftigungszuwachs beträgt damit 18,6 Prozent. Dies steht im positiven Gegensatz zur Gesamtwirtschaft, die laut Prognos AG bis 2030 Stellen abbauen wird. Die Wachstumseffekte resultieren zum großen Teil aus der präventionsorientierten Nachfrage. Sie entstehen vor allem im frei finanzierten Zweiten Gesundheitsmarkt.
Der Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer, Prof. Dr. Christoph Benz, erklärte: „Die Ausbildungsquote in den Berufen rund um die Zahnmedizin ist traditionell hoch. Die demografische Entwicklung wird aller Voraussicht nach für weitere Beschäftigungsimpulse sorgen.“ <br />Die Studie „Wachstums- und Beschäftigungseffekte der Mundgesundheitswirtschaft“ erscheint als Band 33 der Schriftenreihe des IDZ. Sie ist im Fachbuchhandel erhältlich. <br />Zusammenfassende Informationen der Pressekonferenz unter: <link presse/presseinformationen/presseinformation/bzaek/16/02/2012/tausende-neuer-arbeitsplaetze-im-dentalsektor.html>www.bzaek.de/presse/presseinformationen/presseinformation/bzaek/16/02/2012/tausende-neuer-arbeitsplaetze-im-dentalsektor.html</link> 
<b>Satzungsdiskussion BZÄK /außerordentliche Bundesversammlung im Juni</b>
Die derzeit gültige Geschäftsordnung der BZÄK-Bundesversammlung stammt aus dem Jahr 1966, die Satzung aus dem Jahr 2000. Deshalb hat die Bundesversammlung 2009 die Einrichtung einer Satzungskommission beschlossen, mit der Aufgabe, die geltenden Regelungen auf Erneuerungsbedarf zu untersuchen. Zurückgehend auf diesen Beschluss wurde 2010 von der BZÄK eine Satzungskommission eingerichtet. Diese übernahm die Aufgabe, einen zeitgemäßen, vereinsrechtlich abgesicherten und an den Zielen der Bundeszahnärztekammer orientierten Entwurf vorzulegen, der Strukturen und Prozesse der Arbeit in den Organen, Ausschüssen und der Verwaltung optimiert. Die Umsetzung dieses Auftrages mündete in Vorschlägen für eine Novelle der Satzung der BZÄK und der Geschäftsordnung der Bundesversammlung. Diese wurden der Bundesversammlung 2011 vorgelegt. Aus zeitlichen Gründen konnten die Entwürfe im Rahmen der ordentlichen Bundesversammlung nicht diskutiert werden. Die Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer hat daher am 11./12. November 2011 mit großer Mehrheit den Beschluss gefasst, im Jahr 2012 in Berlin eine außerordentliche Bundesversammlung zur Beratung und Verabschiedung der BZÄK-Satzung durchzuführen. 
Der Vorstand der BZÄK hat in Erfüllung dieses Beschlusses der Bundesversammlung nunmehr die außerordentliche Bundesversammlung am 30. Juni 2012 in Berlin einstimmig festgelegt. Der Termin gibt der Satzungskommission nochmals Gelegenheit, die im Rahmen der Bundesversammlung und im Nachgang eingegangenen Anmerkungen, Anträge und Anregungen zu sichten, zu beraten und ggf. in den vorliegenden Entwürfen zu berücksichtigen.
<b>G-BA passt Verfahrens- und Geschäftsordnung an: BZÄK nun dabei</b>
Nach Inkrafttreten des Versorgungsstrukturgesetzes (VStG) hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Anpassungen seiner Verfahrens- und Geschäftsordnung beschlossen. Diese sind auch für den zahnärztlichen Sektor relevant. Der Beschluss des G-BA vom 19. Januar 2012 wurde vom BMG genehmigt und trat zum 1. Februar 2012 in Kraft. <br />Geregelt werden u.a. die Beteiligungsrechte Dritter im G-BA, etwa der Bundesländer, Bundespsychotherapeuten- und Bundeszahnärztekammer. Zudem wird geklärt, welche wissenschaftlichen Fachgesellschaften zu Methodenbewertung und Disease-Management-Programmen Stellung nehmen können. So erkennt der G-BA künftig automatisch alle Fachgesellschaften an, die in der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) Mitglied sind. Weitere Fachgesellschaften können auf Antrag aufgenommen werden, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen. Die Unterausschüsse können künftig einstimmig beschließen, dass Sachverständige in einer Sitzung befragt werden dürfen.
Bei Beschlüssen, die nicht alle drei Leistungssektoren (vertragsärztliche und vertrags-zahnärztliche Versorgung sowie Krankenhausbehandlung) wesentlich betreffen, werden Stimmrechte nach Betroffenheit übertragen. Neu geregelt ist, dass einzelne Träger des G-BA von Teilen innerhalb einer Richtlinie betroffen sein können. So stimmen die Zahnärzte zum Beispiel künftig nicht über die gesamte Heilmittelrichtlinie ab, sondern nur über Teile, die sie wesentlich betreffen, wie zum Beispiel „Logopädie“. Das macht gegebenenfalls mehrere Abstimmungen in unterschiedlicher Besetzung zu einer Richtlinie nötig.
<b>Richtlinie des G-BA zur Übertragung von ärztlichen Tätigkeiten</b>
Gesetzliche Krankenkassen und Ärzte können künftig im Rahmen von Modellvorhaben eine Übertragung von ärztlicher Heilkunde auf Angehörige der Kranken- und Altenpflegeberufe erproben. Das Bundesministerium für Gesundheit hat am 17. Februar 2012 eine entsprechende Richtlinie des G-BA vom 20. November 2012 genehmigt und damit die Voraussetzungen für die Umsetzung der in der Richtlinie geregelten Modellvorhaben geschaffen.
Die neue Richtlinie beinhaltet die Grundlagen der Übertragung von ärztlicher Heilkunde auf Berufsangehörige der Alten- und Krankenpflege sowie Inhalt und Umfang der selbständigen Ausübung der Heilkunde. Beispiele für eine solche „selbständige Ausübung von Heilkunde“ sind etwa spezifische Infusionstherapien, Wund- oder Schmerztherapie durch Kranken- und Altenpflegerinnen und -pfleger. Die Diagnose und deren Überprüfung sowie die Indikationsstellung für bisher ausschließlich ärztliche Behandlungsmaßnahmen sollen laut Beschluss in ärztlicher Verantwortung bleiben. Die auf dieser Grundlage durchzuführenden Behandlungsmaßnahmen sollen nun in Modellvorhaben unter Verantwortung von ergänzend qualifizierten Angehörigen der Pflegeberufe erfolgen.
<b>Online-(Zahn-)arztbewertung<br /></b>&nbsp;<br />Am 24. Februar startet das Projekt „Weisse Liste“ in Zusammenarbeit mit AOK, BARMER GEK und Techniker Krankenkasse die bundes-weite Online-Zahnarztbewertung. Die Bundeszahnärztekammer und das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) hatten bereits 2011 in Zusammenarbeit mit der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung Qualitätskriterien für Online-Portale definiert. Diese wurden in einer Publikation zusammengetragen, die bei der Projektentwicklung der Weissen Liste offensichtlich Grundlage waren. In die wissenschaftliche Ausarbeitung des Fragenkatalogs für die Zahnarztbewertung wurde die Landeszahnärztekammer Thüringen im Auftrag der Bundeszahnärztekammer mit ein-gebunden. Bei aller Kritik an (Zahn-)arztbewertungsportalen konnte so ein Rahmen für ein methodisch fundiertes Befragungsverfahren entwickelt werden. 
Die möglichst bundesweite Datenbasis, die methodische Entzerrung der Ergebnisse, der Verzicht auf die Freitexteingabe und eine Mindestanzahl an Bewertungen wurden für das Portal Weisse Liste berücksichtigt. BZÄK-Vize-Präsident Prof. Dr. Dietmar Oestereich verwies gleichwohl auf die Grenzen: Der Stellenwert des persönlichen Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Patient sei online nicht zu ersetzen.
<b>Arbeitsgespräch und Verbändeerörterung zum Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung</b>
Den Referentenentwurf zum Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungsgesetz – PNG) erörterten BZÄK und KZBV am 8. Februar beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, in Berlin. BZÄK und KZBV überreichten eine gemeinsame Stellungnahme zum Referentenentwurf. Am 13. Februar 2012 fand zudem die Verbändeerörterung statt. Gemäß § 87 Abs. 2j SGB V-E soll über das PNG eine weitere Leistungsposition für das Aufsuchen von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung vorgesehen werden. Die Leistung darf allerdings nur für Personen in stationären Pflegeeinrichtungen und nur im Rahmen eines Kooperationsvertrages nach § 119b SGB V erbracht werden.
Laut BZÄK und KZBV ist damit nur ein initialer Schritt zur Einführung eines zahnärztlichen Präventionsmanagements möglich. Zur Lösung der Versorgungsprobleme sei ein ergänzender präventionsorientierter Leistungskatalog erforderlich, der die besonderen Bedürfnisse dieser Patientengruppe berücksichtigt. Gleichzeitig ist auch die Tatsache, dass nur ein Drittel aller Pflegebedürftigen in stationären Einrichtungen versorgt werden, ein deutlicher Mangel der Gesetzesausrichtung. 
Die durch das VStG geschaffenen Zuschlagspositionen zur Versorgungsverbesserung sollen nun durch die Einführung von präventiven Leistungen flankiert werden. Hüppe bekundete Zustimmung zu den Vorschlägen, da diese direkt der Verbesserung der Mundgesundheit der Patienten zugute kämen.
<b>Diabeteskongresse München und Stuttgart</b>
Auf dem interdisziplinären Fortbildungskongress der Internisten zur Diabetologie &quot;Innere Medizin - fachübergreifend: Diabetologie grenzenlos&quot; Mitte Februar in München konnte sich die Zahnärzteschaft wieder mit einem Symposium präsentieren. Dem überwiegend ärztlichen Fachpublikum wurde die Bedeutung der Mundgesundheit für Diabetiker im Allgemeinen sowie die Wechselwirkungen zwischen Parodontitis und Allgemeingesundheit im Speziellen präsentiert. Neben dem BZÄK-Vizepräsidenten Prof. Dietmar Oesterreich, referierten Prof. James Deschner, Uni Bonn, und die Kongressleiterin Prof. Petra-Maria Schumm-Draeger, München, sowie Michael Warncke, Direktor Scientific Affairs bei Colgate. Die BZÄK wird auch auf der 47. Jahrestagung der Deutschen Diabetes-Gesellschaft vom 16. bis 19. Mai 2012 in Stuttgart im Rahmen eines Symposiums zum Thema „Diabetes und Zahngesundheit“ präsent sein. Beide Veranstaltungen sind Bausteine der von BZÄK und Colgate getragenen Initiative „Gesund im Mund bei Diabetes“. Ziel ist es, einen Überblick zu Mundgesundheit und Diabetes zu geben und den Ärzten ein „Update“ ihres Wissenstandes nach neuesten Erkenntnissen zu bieten. Informationen unter: <link http://www.deutsche-diabetes-gesellschaft.de>www.deutsche-diabetes-gesellschaft.de</link>&nbsp;&nbsp;&nbsp; 
<b>Tag der Zahngesundheit 2012</b>
Der Tag der Zahngesundheit steht 2012 unter dem Motto „Gesund beginnt im Mund - mehr Genuss mit 65 plus“. Der Aktionstag wird jährlich am 25. September veranstaltet und stellt Vorsorge, Aufklärung und die Verhütung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen in den Mittelpunkt. Die Auftaktpressekonferenz findet am 12. September 2012 in Berlin im Haus der Bundespressekonferenz statt.
<b>Stiftung Hilfswerk Deutscher Zahnärzte </b>
Die Stiftung Hilfswerk Deutscher Zahnärzte für Lepra- und Notgebiete (HDZ) besteht in diesem Jahr 25 Jahre lang. Für 2011/12 wurde ihr erneut das begehrte Spendensiegel des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen (DZI) verliehen. Das Spendensiegel wird Organisationen nach intensiver Prüfung vergeben. Es belegt geringen Verwaltungs- und Werbeaufwand und die Vertrauenswürdigkeit. Die Transparenz macht das HDZ auch über einen neuen Internetauftritt sichtbar: <link http://www.stiftung-hdz.de>www.stiftung-hdz.de</link> Zusätzlich ist das HDZ nun über Facebook, Twitter und XING medial vernetzt.<br />&nbsp; <br /><b>Europa: Generalangriff auf die Freien Berufe?</b>
Die Freien Berufe und die sie prägende nationale Regulierung sind erneut in den Fokus des europäischen Gesetzgebers geraten und Ziel weitreichender Liberalisierungstendenzen. Im Zusammenhang mit der Revision der sog. Berufsanerkennungsrichtlinie plant die Europäische Kommission (EK) eine weitgehende Einführung des sog. Herkunftslandprinzips, wonach Freiberufler bei grenzüberschreitender Leistungserbringung in weiten Bereichen den Standards und Regelungen ihres Herkunftslandes unterworfen sind. Somit werden die Kontrollmöglichkeiten der Aufnahmemitgliedstaaten deutlich eingeschränkt. Parallel soll die grenzüberschreitende Leistungserbringung durch sog. Europäische Berufsausweise erleichtert werden, die eine Genehmigungsfiktion für die Anerkennung im Aufnahmemitgliedstaat auslösen kann. Ein Berufsangehöriger könnte damit auch ohne eine ausdrückliche Genehmigung zur Leistungserbringung berechtigt werden. Auch wichtige Regelungen der Verwaltungsvereinfachung aus der sog. Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG – etwa zu den sog. Einheitlichen Ansprechpartnern und der sog. Normenprüfung – sollen übernommen werden. Letztgenannte soll die Mitgliedstaaten dazu zwingen, ihren gesamten nationalen Rechtsbestand auf Vereinbarkeit mit der Berufsanerkennungsrichtlinie zu prüfen, die Prüfung regelmäßig zu wiederholen und neu zu erlassendes Recht gegenüber der EK zu notifizieren.
Das Maßnahmenpaket zur Überarbeitung der sektoralen Richtlinie zur Abschlussprüfung geht noch weiter: Hier sollen die Registrierung und Zulassung von Wirtschaftsprüfern sowie die Qualitätssicherung, die bisher ausschließlich der Wirtschaftsprüferkammer als Organ der Selbstverwaltung obliegen, komplett an den Staat übertragen werden. Die berufsrechtliche Aufsicht soll durch neue Gremien ausgeführt werden, in denen die Berufsangehörigen in der Minderheit sind. „Berufsverbände“ sollen nur noch eingeschränkt und weisungsabhängig von den Mitgliedstaaten die ihnen weiterhin obliegenden Tätigkeiten ausüben dürfen. 
Parallel dazu planen einige EU-Mitgliedstaaten massive Liberalisierungen bei Freien Berufen: So will Italien zahlreiche Gebührenordnungen Freier Berufe vollständig abschaffen und den Berufszugang etwa zu den Apothekern liberalisieren. Auch die Organisation zur wirtschaftlichen Zusammenarbeit in Europa (OECD) fordert die EU-Mitgliedstaaten in den gerade vorgelegten nationalen Berichten dazu auf, Marktwachstum durch den Abbau nationaler Regulierungen mit Bezug zu den Freien Berufen zu generieren. Dies gilt ausdrücklich für Deutschland, Frankreich, Griechenland und Italien.
Auch auf nationaler Ebene wird sich mit diesem Thema beschäftigt: Der Parlamentskreis Mittelstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion führt am 29. Februar 2012 in Berlin einen Kongress zum Thema „Wachstumsmarke Freie Berufe“ durch. Dort werden auch die europäischen Entwicklungen im Mittelpunkt der Diskussionen stehen.
Die Bundeszahnärztekammer hatte die Gelegenheit, ihre massiven Bedenken gegen die skizzierten Entwicklungen im Rahmen eines Parlamentarischen Abends gegenüber deutschen Europaabgeordneten zum Ausdruck zu bringen.
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			<category>Klartext</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 23 Feb 2012 08:52:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
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			<title>Klartext 01/12</title>
			<link>http://www.bzaek.de/presse/presseinformationen/presseinformation/kat/3/bzaek/25/01/2012/klartext-0112.html</link>
			<description>Neujahrsempfang der Zahnärzteschaft: Große Herausforderungen stehen für die Gesundheitspolitik...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<b>Neujahrsempfang der Zahnärzteschaft: Große Herausforderungen stehen für die Gesundheitspolitik an</b>
Am 24. Januar 2012 fand in den Räumen der Parlamentarischen Gesellschaft in Berlin der traditionelle Neujahrsempfang von Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) statt. Etwa 460 Gäste aus (Gesundheits-)Politik, Medien und dem zahnärztlichen Berufsstand nutzten die Plattform zum gegenseitigen Meinungsaustausch. <br />BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel warnte eindringlich vor einer stärkeren Ökonomisierung und Budgetierung des Heilberufes sowie dem Eingriff in das solide Zahnarzt-Patienten-Verhältnis. Er verwies zudem auf nötige politische Weichenstellungen, die die (zahn-)medizinische Versorgung in Deutschland im Hinblick auf den demografischen Wandel zukunftsfester machen. Die BZÄK habe bereits Lösungsvorschläge angeboten. Als viertgrößter Arbeitgeber im Gesundheitswesen mit über 300.000 Angestellten in Praxen könne die deutsche Zahnärzteschaft Seismograph und Ideengeber für die Zukunft sein. <br />Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Gesundheit, Annette Widmann-Mauz, MdB, bestätigte in ihrem Grußwort, wie wichtig heutiges Handeln für die Zukunft sei. Daher werde das Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf demnächst im Ministerium besprochen – und für die zahnmedizinische Versorgung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung solle es weitere unterstützende Maßnahmen in 2012 geben. Johannes Singhammer (CDU/CSU), MdB, betonte ebenfalls, dass die Versorgung Pflegebedürftiger weiter verbessert werden müsse. Steffen-Claudio Lemme (SPD), MdB, dankte der Zahnärzteschaft für die Arbeit am Patienten und für das Allgemeinwohl. Trotz kontroverser Debatten 2011 – intern und extern – freue man sich auf gute Gespräche in der Zukunft. Diese sei nur im Dialog möglich. Christine Aschenberg-Dugnus (FDP), MdB, verwies auf die gute Präventionsarbeit der Zahnärzte und stellte klar, dass ein gerechter Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen aller gesundheitspolitischen Player Aufgabe der Politik sein. Harald Weinberg (Die Linke), MdB, plädierte für den Zugang zu Präventionsleistungen wie der PZR für alle, am Zahnstatus solle nicht der Sozialstatus erkennbar sein.<br />In seinem Schlusswort fasste Dr. Jürgen Fedderwitz, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV, zusammen, dass 2012 der Patient stark im gesundheitspolitischen Focus stünde. Das Reformkonzept „Mundgesund trotz Handicap und hohem Alter“ (AuB-Konzept) von BZÄK und KZBV sei ein Konzept für Patienten. Hier sei die Politik gefordert, noch wesentlich stärker im Sinne der unmittelbar Betroffenen zu agieren.
<b>Hohe Behandlungsqualität: repräsentative Umfrage zur zahnärztlichen Versorgung</b> 
Die soziale Zahnarztbindung in der Bevölkerung Deutschlands ist außerordentlich hoch: 90 Prozent „gehen immer zum selben Zahnarzt“. Dies ist eines der Studienergebnisse des Instituts der Deutschen Zahnärzte (IDZ) in Zusammenarbeit mit dem Institut für Demoskopie Allensbach (IfD). Im Rahmen einer für Deutschland repräsentativen Bevölkerungsstichprobe wurde im April/Mai 2011 eine Erhebung durchgeführt, deren Ergebnisse jetzt veröffentlicht wurden.<br />Demnach sind die Patienten mit der Zahnärztlichen Versorgung außerordentlich zufrieden: Hinsichtlich „Vertrauen“, „Behandlungsqualität“ und „Arztzufriedenheit“ werden Werte zwischen 87 Prozent und 91 Prozent erreicht.
Die Auswertung macht deutlich, dass die Zahnärzteschaft in der Bevölkerung sowohl im Fernbild als auch im Nahbild über ein sehr positives Ansehen verfügt und auch die soziale Zahnarztbindung in allen Altersgruppen sehr hohe Werte erzielt. Es zeigt sich ein außerordentlich positives Bewertungsbild: 91 Prozent der Bevölkerungsstichprobe sind „sehr zufrieden“/ ,,eher zufrieden“ mit ihrem Zahnarzt, „großes Vertrauen“/“eher großes Vertrauen“ gaben 87 Prozent zu Protokoll und die Einschätzung der Behandlungsqualität zeigt mit 90 Prozent (Schwerpunkte: „sehr hoch“/ ,,eher hoch) ebenfalls eine sehr positive Bewertung.
Diese Daten schließen sich an die positive Mundgesundheitsentwicklung der letzten Jahre an. Die Mundgesundheit der Bevölkerung in Deutschland hat in den letzten 15 bis 20 Jahren beträchtliche Fortschritte gemacht (vgl. IDZ, 2006; RKI, 2009). Insbesondere bei den Kindern und Jugendlichen hat sich Deutschland im internationalen Vergleich der Karieslast auf einen vorderen Platz im WHO-Ranking vorgearbeitet (vgl. WHO, 2011).<br />Die IDZ-Information „Einstellungen und Bewertungen der Bevölkerung zur zahnärztlichen Versorgung in Deutschland – Ergebnisse einer bundesweiten Umfrage 2011“ steht unter <link http://www.idz-koeln.de/info.htm>www.idz-koeln.de/info.htm</link>.
<b>„Diabetologie grenzenlos - Innere Medizin fachübergreifend“</b>
Vom 10. bis 11. Februar 2012 wird im Internationalen Congress Center München zum zweiten Mal die erfolgreiche interdisziplinäre Veranstaltung &quot;Diabetologie grenzenlos - Innere Medizin fachübergreifend&quot; stattfinden. Präsentiert wird ein umfangreiches, fachübergreifendes Programm aus verschiedenen Schwerpunkten der Inneren Medizin sowie&nbsp; angrenzender Disziplinen, die eng mit klinischen Fragen aus der Diabetologie verknüpft sind. Am Freitag, dem 10. Februar 2012, findet von 09:30 bis 11:00 Uhr das Symposium &quot;Gesund im Mund – essentiell bei Diabetes&quot; mit Beteiligung der Bundeszahnärztekammer, der Wissenschaft und in Kooperation mit Colgate-Palmolive statt. Die Zahnmedizin ist damit zum wiederholten Mal Bestandteil des wissenschaftlichen Fortbildungsprogramms der Diabetologen. <br />Das detaillierte Programm ist auf <link http://www.diabetologie-grenzenlos.de>www.diabetologie-grenzenlos.de</link> zu finden. Hier können Sie sich auch direkt anmelden.
<b>Live.Learn.Laugh.-Projekt wird fortgesetzt</b>
Die World Dental Federation (FDI), Bundeszahnärztekammer und Unilever Oral Care kooperieren in einer zweiten Förderphase des weltweit aktiven Live.Learn.Laugh.-Projektes. Die Partnerschaft soll die Mundgesundheit weltweit verbessern. Ergebnis der ersten Förderphase war der viel beachtete Tabakreport, der vor zwei Jahren gemeinsam mit dem Deutschen Krebsforschungszentrum (dkfz) publiziert wurde. Aktuell steht das tägliche Zähneputzen im Mittelpunkt der Zusammenarbeit. Bis 2013 sollen Patienteninformationen mit Tipps und Hinweisen sowie Praxisposter herausgegeben werden. Eine Medienkampagne wird die Öffentlichkeitsarbeit begleiten. Erste Ergebnisse wird die BZÄK im Februar auf Einladung der FDI im Rahmen eines Workshops in Istanbul vorstellen. Weitere Informationen unter: <link http://www.fdiworldental.org/live.learn.laugh>www.fdiworldental.org/live.learn.laugh</link>. 
<b>AKZ fordert Aufhebung des Rücknahmeverbots von zahnärztlichen Arzneimitteln</b>
Im Rahmen des Stellungnahmeverfahrens zum „2. Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ hat die Arzneimittelkommission Zahnärzte (AKZ) den Gesetzgeber nachdrücklich aufgefordert, die Arzneimittelhandelsverordnung dahingehend anzupassen, dass an Zahnärzte ausgelieferte Arzneimittel wie z.B. Lokalanästhetika vom Dentalhandel wieder zurückgenommen werden können. Bisher gilt eine entsprechende Regelung nur für Apotheken und ähnliche Einrichtungen.
<b>Neufassung der RKI-Empfehlung – gemeinsame Stellungnahme von BZÄK und KZBV</b>
BZÄK und KZBV kritisieren den von der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) und dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) vorgelegten Entwurf der Empfehlung „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“ als komplett am Risikoprofil von Krankenhäusern der Maximalversorgung und den Arbeitsabläufen von zentralen Sterilgutversorgungsabteilungen orientiert. Wenn dieser Entwurf für den ambulanten Sektor Gültigkeit erhalten soll, bedarf er einer kompletten Überarbeitung, heißt es in der maßgeblich vom Ausschuss Praxisführung der BZÄK erarbeiteten fachlichen Stellungnahme. Für die notwendigen Korrekturen muss dabei vor allem auf die Inhalte der RKI- Empfehlung aus dem Jahr 2006 „Infektionsprävention in der Zahnheilkunde – Anforderungen an die Hygiene“ zurückgegriffen werden.
Neben der fachlichen Auseinandersetzung mit dem Entwurf ist die Bundeszahnärztekammer auch auf politischer Ebene bereits aktiv geworden, um unnötige Belastungen für die Kollegenschaft zu verhindern.
<b>BZÄK-Website ist qualitätszertifiziert</b>
Die Website der Bundeszahnärztekammer ist von zwei unabhängigen Institutionen geprüft und für gut befunden worden. Das Aktionsforum Gesundheitsinformationssystem (afgis) e.V. und das Institut für Qualität und Transparenz von Gesundheitsinformationen (IQTG) haben das Angebot der BZÄK zertifiziert. Die BZÄK-Site erfülle alle Transparenzkriterien und erhält damit als qualitativ hochwertiges Gesundheitsinformationsangebot im Netz das Qualitätslogo von afgis e.V. und das medisuch-Logo des IQTG.
<b>Orale Prävention im Mittelpunkt</b>
Am 21. Januar 2012 hielt der Vizepräsident der BZÄK, Prof. Dr. med. dent. Dietmar Oesterreich, seine Antrittsvorlesung “Orale Prävention, Versorgungsforschung und Risikokommunikation – Teil einer nachhaltigen Professionspolitik des zahnärztlichen Berufsstandes“ an der Klinik für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie/Plastische Operationen in Greifswald. Oesterreichs Schwerpunkt gilt der oralen Prävention. Der BZÄK-Vize setzt so ein weiteres Zeichen, wie zahnärztliche Professionspolitik und Wissenschaft vernetzt werden können.
<b>Präsident der Zahnärztekammer Hamburg 25 Jahre im Amt</b>
Der Präsident der Zahnärztekammer Hamburg, Prof. Dr. Wolfgang Sprekels, ist im Januar 2012 seit 25 Jahren im Amt. Im Vorstand der Bundeszahnärztekammer ist er damit der dienstälteste Präsident einer Landes-Zahnärztekammer. 
<b>Wiederwahl in Zahnärztekammer Bremen</b>
Anlässlich der Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Bremen vom 16.Januar 2012 wurden der Präsident Dr. Wolfgang Menke und sein Vorstand wiedergewählt.
<b>Modernisierung der Berufsanerkennungsrichtlinie </b>
Am 19. Dezember 2011 hat die Europäische Kommission (EK) ihren Vorschlag zur Modernisierung der Richtlinie 2005/36/EG zur Anerkennung von Berufsqualifikationen veröffentlicht. Schlüsselelement ist die Einführung freiwilliger Europäischer Berufsausweise, die Anerkennungsverfahren beschleunigen sollen. Behörden des Bestimmungslandes sollen Anträge der Ausweisinhaber binnen einer Frist bearbeiten. Gelingt dies nicht, soll die Anerkennung ggf. als automatisch erteilt gelten. 
Zahlreiche Sonderregelungen sind für Angehörige der Heilberufe vorgesehen: aus Gründen des Patientenschutzes sollen durchgängig Sprachtests für ausländische (Zahn-)Ärzte erlaubt werden. Europaweit soll auf Behördenebene ein Vorwarnmechanismus einführt werden, der innerhalb von drei Tagen ausgelöst werden muss, wenn gegen einen Heilberufler ein Berufsverbot verhängt wurde. Zudem schlägt die EK für bestimmte Berufsgruppen eine Aktualisierung der Mindestausbildungsdauer vor. Umstritten ist der Vorstoß, dass die Ausbildung zu Krankenschwester und Krankenpfleger eine zwölf- statt zehnjährige allgemeine Schulausbildung voraussetzen soll. <br />BZÄK-Präsident Engel mahnte den europäischen Gesetzgeber an, bei der Revision der Berufsanerkennungsrichtlinie die Balance zwischen Verwaltungsvereinfachung und Qualitätssicherung zu finden. <br />Der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens wird bis 2013 erwartet.
<b>Selbstverwaltung der Wirtschaftsprüferkammern in Frage gestellt </b>
Die Europäische Kommission legte Ende 2011 zwei Überarbeitungsvorschläge für europäische Regelungen über Abschlussprüfungen vor: Den Richtlinienvorschlag zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen KOM (2011) 778/2 sowie den Verordnungsvorschlag über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse KOM (2011) 779. Ziel ist, die Schwächen des europäischen Systems der Abschlussprüfungen zu überwinden, wie es die Finanzkrise in&nbsp; 2008 deutlich machte.
Aus Sicht der freiberuflichen Selbstverwaltung hat diese Überarbeitung eine besondere Brisanz. Die EK schlägt vor, dass bei Wirtschaftsprüfern die Berufsaufsicht, d.h. die Zulassung, Registrierung und insbesondere die Qualitätssicherung, künftig in jedem EU-Mitgliedstaat zentral einer öffentlichen Behörde unterliegen soll. Die öffentliche Aufsicht darf ausdrücklich nicht durch Personen erfolgen, die selbst als Abschlussprüfer tätig sind. Ferner können sogar Nichtberufsausübende, die über entsprechende Kenntnisse im Bereich Abschlussprüfungen verfügen, mit der Aufsicht betraut werden. Allenfalls in engen Grenzen und unter fachlicher Aufsicht der öffentlichen Behörde sollen die Mitgliedstaaten ausschließlich Aufgaben der Zulassung und Registrierung auf andere Organisationsformen, d.h. auf Körperschaften der beruflichen Selbstverwaltung, übertragen können. <br /><link http://ec.europa.eu/internal_market/auditing/reform/index_de.htm>http://ec.europa.eu/internal_market/auditing/reform/index_de.htm</link>&nbsp; 

<img txdam="4488" src="uploads/RTEmagicC__pdf__07.gif.gif" height="16" width="16" alt="" />&nbsp;<media 4645 - - "APPLIKATION, 120125 KT 1, 120125_KT_1.pdf, 65 KB">Druckversion</media>]]></content:encoded>
			<category>Klartext</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 25 Jan 2012 12:41:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Klartext 12/11</title>
			<link>http://www.bzaek.de/presse/presseinformationen/presseinformation/kat/3/bzaek/21/12/2011/klartext-1211.html</link>
			<description>2011 – ein Jahr der berufspolitischen Herausforderungen 
Das Jahr 2011 war kein einfaches Jahr –...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<b>2011 – ein Jahr der berufspolitischen Herausforderungen </b>
Das Jahr 2011 war kein einfaches Jahr – nicht nur für die Bundesregierung, sondern auch für den Berufsstand der Zahnärzte. Bundes- und Landespolitik haben im Zeichen der europäischen Finanzkrise auch in 2011 ihren rigorosen Sparkurs fortgeführt. Dies war besonders in der Gesundheitspolitik zu spüren: Mit einer völlig unzureichenden Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) hat der Berufsstand die fiskalpolitischen Zwänge mit voller Härte zu spüren bekommen. Es stimmt: Die immens wichtige GOZ-Novelle wurde als „Spar-Novelle“ „von oben“ verordnet. Eine bittere realpolitische Pille für Berufsstand und Zahnmedizin. Politisch verhindert werden konnte jedoch zumindest die Öffnungsklausel, die verheerende Folgen für eine freie, hochwertige und patientenorientierte Zahnmedizin gehabt hätte.
Eine genaue Analyse des Jahres 2011 zeigt aber weitere politische Erfolge; hier haben sich Ausdauer und Beharrlichkeit in anderen Gesetzen und Verordnungen – etwa im Versorgungsstrukturgesetz – ausgezahlt: Dazu zählt die nun vorgesehene stärkere Mitsprache der BZÄK im einflussreichen Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) – eine hervorragende Chance, in den nächsten Jahren noch stärker für den Berufsstand Flagge zu zeigen. Im Rahmen des Versorgungsstrukturgesetzes (VStG) konnten außerdem erste Elemente des AuB-Konzeptes für eine bessere zahnärztliche Versorgung Pflegebedürftiger und Menschen mit Behinderungen auf den Weg gebracht werden. 
In diesem Sinne wird die BZÄK zu den berufspolitischen Top-Themen 2012 – allen voran dem Patientenrechtegesetz und der Berufsanerkennungsrichtlinie – Flagge zeigen. Mit dem gleichen langen politischen Atem wie 2011 – in Berlin, in Brüssel und jedem einzelnen Bundesland.
<b>Spar-Novelle und Spar-Diktat: Die neue GOZ</b>
Nach fast einem Viertel Jahrhundert Stillstand wurde Ende diesen Jahres die GOZ-Novelle in Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Was am 1. Januar 2012 in Kraft treten wird, ist jedoch eher „Spar-Novelle“ und „Spar-Diktat“ als umfassende Reform. Wichtige Kernforderungen der BZÄK, allen voran eine dringend notwendige Anpassung des Punktwertes, wurden überhört. Eine reale fachliche Beteiligung der deutschen Zahnärzteschaft war im Novellierungsprozess nicht vorgesehen. Damit blendet der Gesetzgeber nicht nur die betriebswirtschaftliche Realität der Zahnärzte aus, er vernachlässigt auch explizite Vorgaben aus dem Zahnheilkundegesetz! Die BZÄK wurde vom Gesetzgeber in diesem Prozess nur „angehört“. Mit einer Ausnahme: Der Öffnungsklausel. Diese Billigmedizinklausel, konnte mit der Kraft der Argumente und einer konsequenten Richtigstellungsoffensive in Politik und Medien erfolgreich verhindert werden.
<b>Stärker mitbestimmen – stärker beteiligen: Gemeinsamer Bundesausschuss und AuB-Konzept</b>
Bundesrat und Bundestag haben am 14. Dezember 2011 das sog. Versorgungsstrukturgesetz (VStG) auf den Weg gebracht. Hier wurde u. a. über mehr Mitsprache der BZÄK im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) entschieden. Das ist bedeutsam, denn im G-BA wird auch zu zahnmedizinischen Top-Themen wie Hygiene- und Infektionsschutz, Patientenrechte oder Qualitätssicherung diskutiert und entschieden. Gerade im gewichtigen Bereich der Qualitätssicherung wird sich die BZÄK nun unmittelbar im Sinne der Zahnärzteschaft in den G-BA einbringen. Sie wird dieses stärkere politische Gewicht nutzen, um in 2012 weitere Top-Themen der deutschen Zahnärzteschaft auf die Agenda dieses wichtigen gesundheits-politischen Gremiums zu bringen. 
Ebenso im VStG verankern konnte die BZÄK gemeinsam mit der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) erste Elemente des Reformkonzepts „Mundgesund trotz Handicap und hohem Alter“ (AuB-Konzept). Ein kleiner aber elementarer Schritt für eine bessere zahnmedizinische Versorgung für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen. Konkret wird es – zusätzlich zum Wegegeld – eine bessere Finanzierung für Heim- und Hausbesuche des Zahnarztes bei Behinderten und Pflegebedürftigen geben. Weitere Schritte müssen im nächsten Jahr folgen. Beachtenswert: Dem Gesetzgeber geht es offensichtlich nicht mehr um das „ob“, sondern um das „wie“ bei der Aufnahme und Platzierung des Konzeptes in seiner gesundheitspolitischen Agenda.&nbsp; 
<b>Blick über Tellerrand und Ländergrenzen: Berufspolitische Topthemen 2012</b>
Ein Top-Thema 2012 für den Berufsstand wird das Patientenrechtegesetz werden. Es befindet sich derzeit noch in der Ressortabstimmung der Bundesregierung. Zusammen mit den Patientenvertretern setzt die BZÄK sich seit Jahren für den Erhalt und Ausbau der Patientenrechte ein. Schon in 2011 hat sie bei der nationalen Umsetzung der europäischen Vorgaben im geplanten Patientenrechtegesetz mitgewirkt. Auch in 2012 müssen weitere Akzente für eine praxisnahe Realisierung gesetzt und durch Fachexpertise mögliche Fehl- und Überregulierungen vermieden werden. 
Für den Berufsstand ist es ebenso wichtig, auch zu allgemeinen gesellschaftspolitischen Entwicklungen sprech- und handlungsfähig zu sein. Als Heilberuf mit hoher gesellschaftlicher Relevanz muss die BZÄK Themen wie die demografische Entwicklung in Deutschland mitdenken und mit gestalten. Die Entwicklungen stellen völlig neue Herausforderungen an Berufsstand und zahnmedizinische Versorgung – etwa in Form des drohenden Fachkräftemangels oder der regelmäßig wiederkehrenden Debatte zum gesundheitspolitischen „Dauerbrenner“ Bürgerversicherung. Beides Themen, die mit den nahenden Bundestagswahlen eine eher politische als rationale Aufladung in der öffentlichen Diskussion erfahren werden. In den nächsten Jahren muss nicht nur über den Tellerrand, sondern ebenso über Ländergrenzen geschaut werden. Europa wird im Feld der Gesundheitspolitik zu einem immer stärkeren Entscheidungszentrum. Die von der EU-Kommission aktuell vorgenommene Revision der Berufsanerkennungsrichtlinie ist ein gutes Beispiel. Die geplante Vereinfachung des europaweiten Anerkennungsverfahrens ist richtig, sie darf aber keinesfalls auf Kosten des anerkannt hohen Qualitätsniveaus und somit auf Kosten der Patienten sowie der guten Reputation der deutschen Zahnmedizin gehen.
Es zeigt sich: Auch für 2012 braucht die BZÄK einen langen politischen Atem. Sie ist strukturell vorbereitet. Nach der Devise „agieren statt reagieren“ werden BZÄK und Landeskammern sowie Berlin und Brüssel noch stärker zusammenarbeiten. 
<br /><b>Wir wünschen Ihnen erholsame Feiertage und einen guten Start in das Neue Jahr!</b>
<b><img txdam="4488" src="uploads/RTEmagicC__pdf__04.gif.gif" height="16" width="16" alt="" />&nbsp;</b><media 4542 - - "APPLIKATION, 111221 Klartext 12, 111221_Klartext_12.pdf, 47 KB">Druckversion</media>]]></content:encoded>
			<category>Klartext</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 21 Dec 2011 12:33:00 +0100</pubDate>
			
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			<title>Klartext 11/11</title>
			<link>http://www.bzaek.de/presse/presseinformationen/presseinformation/kat/3/bzaek/01/12/2011/klartext-1111.html</link>
			<description>Versorgungsstrukturgesetz: Erster Schritt für das Reformkonzept „Mundgesund trotz Handicap und...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<b>Versorgungsstrukturgesetz: Erster Schritt für das Reformkonzept „Mundgesund trotz Handicap und hohem Alter“ </b>
Das Reformkonzept „Mundgesund trotz Handicap und hohem Alter“ (AuB-Konzept) von Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) soll helfen, die zahnmedizinische Versorgung für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen zu verbessern.<br />Der Deutsche Bundestag hat Mitte November in Form eines Änderungsantrages zum Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VStG) beschlossen, eine Regelung vorzugeben, über die im BEMA zusätzlich zum Wegegeld eine gesondert abrechenbare Gebührenposition für das Aufsuchen der Pflegebedürftigen vorzusehen ist. Damit ist im Gesetz bislang ein erster Schritt in Form einer Einzelmaßnahme vorgesehen. Der schrittweise Ausbau des Gesamtkonzepts muss weiter verfolgt werden.
BZÄK und KZBV sehen die geplante Ergänzung des Versorgungsstrukturgesetzes zur verbesserten zahnmedizinischen Versorgung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung als ersten Schritt in die richtige Richtung. Der vor dem Hintergrund begrenzter Finanzmittel geplante Schritt reicht jedoch nicht aus, die Versorgungssituation der Betroffenen umfänglich zu verbessern. Das GKV-VStG, das auch die Beteiligung der BZÄK im Gemeinsamen Bundesausschuss bei der Erstellung von Qualitätsrichtlinien vorsieht, wird am 02. Dezember abschließend im Bundestag beraten und ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. Es soll zum 01. Januar 2012 in Kraft treten.
<b>Kommentar der Bundeszahnärztekammer zur Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)</b>
Der Vorstand der Bundeszahnärztekammer hat beschlossen, die GOZ-Novellierung frühzeitig mit einer gebührenrechtlichen Kommentierung zu begleiten. Diese GOZ-Kommentierung soll nach Möglichkeit die Leitlinie für die Auslegung der neuen GOZ und die Basis für mögliche gebührenrechtliche Gutachten oder Gerichtsentscheidungen werden. <br />Für die breite Verwendung des GOZ-Kommentars in der Zahnärzteschaft wird er auf der Homepage der Bundeszahnärztekammer kostenfrei zur Verfügung gestellt:<br /><media 4491 - - "APPLIKATION, goz-kommentar-bzaek, goz-kommentar-bzaek.pdf, 5.5 MB">www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/goz/nov/goz-kommentar-bzaek.pdf</media>&nbsp; 
<b>Bundesländer präsentieren ergänzende Vorschläge zum Patientenrechtegesetz</b>
Die Diskussion um das geplante Patientenrechtegesetz der Bundesregierung wurde am 19. November 2011 durch einen Vorschlag der SPD-geführten Bundesländer zusätzlich angeheizt. Die Länder fordern u. a. mehr Aufklärung der Patienten durch die Ärzte sowie einen verständlichen Patientenbrief bei neuen oder veränderten Diagnosen. Die so genannten A-Länder im Bundesrat fordern ebenfalls keine generelle Umkehr der Beweislast in Arzthaftungssachen. Ob und inwieweit sich die Bundesregierung auf eine Veränderung oder Erweiterung der bereits im März vorgestellten Eckpunkte des Patientenrechtegesetzes einlassen wird, bleibt abzuwarten, denn der mehrfach angekündigte Referentenentwurf liegt immer noch nicht vor. Nach Aussage des Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Wolfgang Zöller, MdB, sei noch in diesem Jahr mit einem Entwurf zu rechnen.
<b>Bundesrat stimmt Gesetz zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen zu</b>
Der Bundesrat hat am 04. November 2011 dem Gesetz zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen zugestimmt. Das Gesetz soll die wirtschaftliche Einbindung von Fachkräften mit Auslandsqualifikationen verbessern und die Integration in Deutschland lebender Migranten in den deutschen Arbeitsmarkt fördern. 
Im Rahmen einer begleitenden Entschließung bittet der Bundesrat die Bundesregierung, den Vollzug des Gesetzes kontinuierlich zu beobachten und bei Anpassungsbedarf unverzüglich gesetzgeberisch tätig zu werden. <br />Das Gesetz sieht einen allgemeinen Anspruch auf eine individuelle Prüfung der Gleichwertigkeit von aus- und inländischen Berufsqualifikationen vor. Die europäischen Anerkennungsregeln sollen im Grundsatz auch für Personen aus Drittstaaten bzw. in diesen erworbene Qualifikationen gelten, die bisher nicht berücksichtigt wurden.<br /><link http://www.bundesrat.de/SharedDocs/Beratungsvorgaenge/2011/0601-700/0606-11.html>www.bundesrat.de/SharedDocs/Beratungsvorgaenge/2011/0601-700/0606-11.html</link> 
<b>Einsicht von Arztrechnung im Internet </b>
Auf der Homepage ihrer Krankenkasse sollen GKV-Versicherte künftig einsehen können, was der Mediziner für ihre Behandlung abgerechnet hat. <br />Darauf haben sich Gesundheitsexperten von Union und FDP verständigt. Die Pläne sollen bereits mit dem Versorgungsstrukturgesetz zum 01. Januar 2012 in Kraft treten. Für den stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Johannes Singhammer ist dies ein Schritt zu mehr Transparenz. Der Hartmannbund kritisiert, dass Versicherte so kaum Rückschlüsse ziehen können. Ursache seien gedeckelte ärztliche Honorare und Pauschalen. Einblick sei nur im Rahmen einer Kostenerstattung möglich, bei der der Patient nach der Behandlung eine Rechnung über die erbrachten Leistungen erhält.
<b>Geänderte Trinkwasserverordnung </b>
Die Erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) ist seit 01. November 2011 in Kraft. Mit der Trinkwasserverordnung wird die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch geregelt. 
Die aktuelle Änderung berücksichtigt wissenschaftliche Erkenntnisse in den Bereichen Trinkwasserhygiene und Verbraucherschutz. So wird zum Beispiel erstmalig in der Europäischen Union ein Grenzwert für Uran im Trinkwasser festgelegt. Zudem wird ein technischer Maßnahmenwert für die Legionellenkonzentration in Trinkwasser-Installationen fixiert. Zur Stärkung des Verbraucherschutzes müssen ab 2013 Inhaber von Wasserversorgungsanlagen über vorhandene Bleileitungen informieren. <br />Für zahnärztliche Behandlungseinheiten wird klargestellt, dass diese nicht den Bestimmungen und Grenzwerten der Trinkwasserverordnung unterliegen. Voraussetzung dafür ist jedoch die Ausrüstung mit einer Sicherungseinrichtung, die den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht.
Bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld. Werden durch die Nichtbeachtung Krankheitserreger im Sinne des Infektionsschutzgesetzes verbreitet, kann dies strafrechtlich verfolgt werden. Zur geänderten TrinkwV: <br /><link http://www.gesetze-im-internet.de/trinkwv_2001/BJNR095910001.html>www.gesetze-im-internet.de/trinkwv_2001/BJNR095910001.html</link>&nbsp; 
<br />Weiterführende Informationen zu Grenzwerten und Untersuchungspflichten: <br /><link http://www.bmg.bund.de/ministerium/presse/pressemitteilungen/2011-02/aenderung-der-trinkwasserverordnung/trinkwasserverordnung-und-legionellen.html>www.bmg.bund.de/ministerium/presse/pressemitteilungen/2011-02/aenderung-der-trinkwasserverordnung/trinkwasserverordnung-und-legionellen.html</link>&nbsp; 
<link http://www.umweltbundesamt.de/uba-info-medien/3983.html>www.umweltbundesamt.de/uba-info-medien/3983.html</link>&nbsp; 
<br /><b>Mitteilung der Europäischen Kommission zu Informationspflichten über die „soziale Verantwortlichkeit der Unternehmen“</b>
Die Europäische Kommission (EK) hat am 25. Oktober 2011 ihre neue Strategie für die soziale Verantwortung von Unternehmen (Corporate Social Responsibility, CSR) veröffentlicht. Die Kommission will in den kommenden drei Jahren die Entwicklung der CSR in Europa weiter vorantreiben und fördern. Anders als ursprünglich vorgesehen, soll es keine direkte Darlegungspflicht für Unternehmen geben. Die Brüsseler Behörde ruft nur pauschal dazu auf. Allerdings behält sich die Kommission einen Veröffentlichungszwang von CSR-Informationen vor, indem sie eine Rechtsvorschrift zur Transparenz der sozialen und ökologischen Informationen ankündigt. Kritik kam vom Bundesverband der Freien Berufe. Dieser befürchtet, dass insbesondere Freiberufler, die ohnehin durch ihre Berufsregeln vielfach dem Gemeinwohl verpflichtet sind, durch CSR-Pflichten systematisch überlastet werden könnten. Zur Mitteilung der EK: <br /><link http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sustainable-business/files/csr/new-csr/act_de.pdf>http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sustainable-business/files/csr/new-csr/act_de.pdf</link>&nbsp; 
<b>Öffentliche Konferenz über die Modernisierung der Berufsanerkennungsrichtlinie </b>
Die Generaldirektion Markt der Europäischen Kommission führte am 07. November 2011 eine Konferenz über die bevorstehende Revision der Berufsanerkennungsrichtlinie durch, welche Fragen zur Berufsanerkennung innerhalb der EU regelt. <br />Die Veranstaltung diente der Vorbereitung des für Ende Dezember erwarteten Gesetzesvorschlags. Grundlegende Fragestellungen wie zum Bologna-Prozess, die möglichen positiven Auswirkungen der Richtlinie auf das europäische Wirtschaftswachstum und die Mobilität der Gesundheitsberufe wurden thematisiert. Im Interesse der Patienten wurde eine gute Balance zwischen Mobilität und Qualität gefordert. Weitere Informationen zur Konferenz: <br /><link http://ec.europa.eu/internal_market/qualifications/conferences/20111107-modernisation_de.htm>http://ec.europa.eu/internal_market/qualifications/conferences/20111107-modernisation_de.htm</link> 
<img txdam="2330" src="uploads/RTEmagicC_pdf_876882.gif.gif" height="16" width="16" alt="" />&nbsp;<media 4492 - - "APPLIKATION, 111201  KT 11, 111201__KT_11.pdf, 58 KB">Druckversion</media>]]></content:encoded>
			<category>Klartext</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 01 Dec 2011 08:51:00 +0100</pubDate>
			
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			<title>Klartext 10/11</title>
			<link>http://www.bzaek.de/presse/presseinformationen/presseinformation/kat/3/bzaek/14/11/2011/klartext-1011.html</link>
			<description>Deutscher Zahnärztetag 2011: Fortschritt braucht Courage
Mehr Entschlossenheit in der...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<b>Deutscher Zahnärztetag 2011: Fortschritt braucht Courage</b>
Mehr Entschlossenheit in der Gesundheitspolitik forderte der Präsident der&nbsp; Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Dr. Peter Engel, auf der politischen Pressekonferenz zum Deutschen Zahnärztetag am 11. November 2011 in Frankfurt am Main. Etliche versorgungspolitische, berufspolitische und wissenschaftliche Themen drängen und sollten daher couragiert angegangen werden, so der BZÄK-Präsident. <br />Einigkeit herrschte&nbsp; auf der Bundesversammlung der BZÄK an der deutlichen Kritik an der Novelle der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Engel kritisierte erneut die fehlende Angleichung an die allgemeine Kostenentwicklung und als Minimalziel an den GOÄ-Punktwert. Die Abkehr von der Öffnungsklausel sei löblich, die „Evaluierungsklausel“ im § 12 GOZ hingegen indiskutabel. Im Sinne des Berufsstandes und der ganzen Kollegenschaft müssten sorgfältig die Gefahren eruiert werden. Die Delegierten der Bundeszahnärztekammer lehnten die GOZ-Novelle aber nicht in toto ab. Sie einigten sich auf die Verabschiedung einer gemeinsamen Resolution von BZÄK und Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV), in der der Verordnungsgeber nachdrücklich aufgefordert wird, die Vergütung privatzahnärztlicher Leistungen am realen Leistungsbedarf der Patienten und nicht an willkürlichen Vorgaben zu orientieren. Die Bundesversammlung beauftragte den BZÄK-Vorstand, die novellierte GOZ verfassungsrechtlich prüfen zu lassen und ggf. eine Klärung vor dem Bundesverfassungsgericht herbeizuführen. 
Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr gab im Rahmen der BZÄK-Bundesversammlung ein Statement ab, in dem er die Zahnärzteschaft auch über die Abwägungen zur GOZ-Novelle informierte. Er stellte heraus, dass er die Forderungen der Zahnärzte verstehe, auf Grund der finanzpolitischen Lage allerdings andere Prioritäten setzen musste. Dabei habe er sorgfältig abgewogen, z. B. bei der Entscheidung, die Öffnungsklausel entgegen den Planungen seiner Vorgängerin Ministerin a. D. Ulla Schmidt nicht in die GOZ aufzunehmen. Er habe zudem die Änderungen des GOZ-Kabinettsentwurfs durch den Bundesrat ernsthaft geprüft: bei der „Evaluierungsklausel“ im § 12 GOZ handele es sich um eine ergebnisoffene Prüfung; sie stelle daher keine Budgetierung dar. 
Neben weiteren wichtigen gesundheits- und sozialpolitischen Beschlüssen stärkte die Bundesversammlung den Generalisten und lehnte mehrheitlich die Einführung eines Fachzahnarztes „Allgemeine Zahnheilkunde“ ab. 
Auf der BZÄK-Bundesversammlung legte zudem BZÄK-Vizepräsident Dr. Michael Frank überraschend aus persönlichen Gründen sein Amt nieder.&nbsp; Die Delegierten wählten Prof. Dr. Christoph Benz, Präsident der Bayerischen Landeszahnärztekammer, zu seinem Nachfolger.
Alle an die Politik gerichteten Beschlüsse der BZÄK-Bundesversammlung sind unter: <link deutscher-zahnaerztetag.html>http://www.bzaek.de/deutscher-zahnaerztetag.html</link> eingestellt. <br />&nbsp;
<b>Grußansprachen zur Eröffnung des Deutschen Zahnärztetages</b>
Vor ca. 500 geladenen Gästen aus Politik, Verbänden und Medien verwies Dr. Peter Engel, Präsident der Bundeszahnärztekammer, in seiner Eröffnungsrede des Deutschen Zahnärztetages in der Paulskirche zu Frankfurt a. M. auf das schützenswerte Vertrauensverhältnis von Patient und Arzt, das nicht ökonomisiert werden dürfe, nur weil fiskalpolitische Zwänge des Staates bestünden. Budgetierung und ärztlicher Ethos passten nicht zusammen. Es sei weniger eine Krise des Geldes als eine Krise der Moral. (<media 4441>www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/dzt11/dzt11_eoe_rede_engel.pdf</media>)&nbsp; 
Den irreversiblen Verlauf, den die demografische Entwicklung nähme, skizzierte der Festvortrag „Das Methusalem Komplott – Was aus uns allen werden wird. Die demographische Veränderung revolutioniert Deutschland“ von Dr. Frank Schirrmacher, Herausgeber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Eine Prioritätensetzung werde in Zukunft unabdingbar, Gesundheit werde in Zukunft das höchste Gut, Prävention bekäme damit einen ganz anderen Stellenwert.
<b>Ehrungen der Bundeszahnärztekammer auf dem Deutschen Zahnärztetag</b>
Im Rahmen der feierlichen Eröffnungsveranstaltung wurden Dr. med. dent. Tycho Jürgensen, ehemaliger Präsident der ZÄK Schleswig-Holstein, und Prof. Dr. jur. Burkhard Tiemann, Professor an der Katholischen Hochschule für Sozialwesen NRW sowie wissenschaftlicher Leiter der Akademie für freiberufliche Selbstverwaltung und Praxismanagement, von BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel mit der Ehrennadel der deutschen Zahnärzteschaft in Gold für ihre Verdienste um den Berufsstand ausgezeichnet. 
<b>BZÄK-Bundesversammlung: Berichte der Präsidenten </b>
Der Präsident der Bundeszahnärztekammer, Dr. Peter Engel, informierte in seinem politischen Bericht über das Maßnahmenpaket „BZÄK-2020“, mit dem sich die BZÄK den politischen Anforderungen der Zukunft stellen will. Themen wie die Mitbestimmung der BZÄK im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), die Novellierung von GOZ und der zahnärztlichen Approbationsordnung (AppO-Z), das&nbsp; Versorgungsstrukturgesetz, das AuB-Konzept und weitere drängende gesundheitspolitische Probleme seien Chance und Herausforderung zugleich.
BZÄK-Vizepräsident Prof. Dr. Dietmar Oesterreich,&nbsp; berichtete über die Schritte zur Umsetzung des Reformkonzeptes für eine bessere zahnmedizinische Versorgung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen (AuB-Konzept), das BZÄK-Memorandum zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, den Formen zahnärztlicher Berufsausübung, sowie zu interdisziplinären Zusammenhängen medizinischer und zahn-medizinischer Erkrankungen&nbsp; wie beispielsweise bei Diabetes und den Report „Rauchen und Mundgesundheit“. 
Dr. Michael Frank, BZÄK-Vizepräsident, berichtete über den Stand der Novellierung zur AppO-Z, die Pilotphase des Fehler-berichts- und Lernsystems „Jeder-Zahn-zählt“ und zum Fachzahnarzt Allgemeine Zahnheilkunde des Beirats Fortbildung. 
<b>Grußwort von Gesundheitsminister Bahr </b>
Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr gab auf der BZÄK-Bundesversammlung ein Statement ab. Er resümierte, dass die schwarz-gelbe Legislaturperiode bislang eine positive Bilanz aufweisen könne, mit Abstrichen, die dem GKV-Milliardendefizit und den Kompromissen mit dem Koalitionspartner geschuldet seien. Man hielte sich an Zusagen, müsse aber schauen, was möglich sei. Mit dem geplanten Versorgungsstrukturgesetz (VStG) sei der lange erwartete Schritt aus der starren Budgetierung endlich gelungen. Auch eine Verbesserung der zahnmedizinischen Versorgung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen werde im Zuge des VStG angestrebt. Die seitens der FDP vor der Wahl gemachten Zusagen bezüglich der AppO-Z sollten baldmöglichst angegangen werden. Das Ziel sei die Modernisierung der Ausbildung. Der Master sei nicht das Ziel, es würde am Staatsexamen festgehalten werden. Zur GOZ habe sich sein Ministerium mit der öffentlichen Wahrnehmung auseinandersetzen müssen, dass die neue GOZ die Behandlung verteure. Einig war man sich,&nbsp; die GOZ nicht zu einem Bema 2 machen zu wollen. Bei der Abwägung musste er als Gesundheitsminister auf Grund der finanzpolitischen Lage Prioritäten setzen. Demokratie hieße, eine Mehrheit überzeugen zu müssen. Die Verhinderung einer Bematisierung der GOZ und der Verzicht auf eine Öffnungsklausel, seien dabei als prioritär betrachtet worden. In Zeiten leerer öffentlicher Kassen seien es zunehmend die (Länder)Finanzminister, die auch die wesentlichen Linien der Gesundheitspolitik bestimmen. Dies sei auch bei der GOZ-Novelle und der Frage der Punktwertanhebung der Fall gewesen. Er wisse sehr wohl, dass dies schwierig für die Zahnärzte sei. In der vom Finanzausschuss des Bundesrates eingebrachten sog. „Evaluierungsklausel“ in § 12 GOZ (neu) sei entgegen anders lautender Meinungen keine Budgetierung zu sehen. Er sagte zu, den entsprechenden Evaluierungsprozess&nbsp; ergebnisoffen zu gestalten. 
Er wünsche sich, dass man bis zur nächsten Überarbeitung der GOZ nicht mehr so lange warten wird. Bei aller Enttäuschung im Moment, würde, eine andere Regierung,&nbsp; sicher keine besseren Vorschläge unterbreiten. Zudem sagte er zu, bei der nächsten Bundesversammlung für einen Erfahrungsaustausch zur Verfügung zu stehen.
<b>Bundesversammlung der BZÄK wählte neuen Vizepräsidenten</b>
Auf der BZÄK-Bundesversammlung legte der Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer, Dr. Michael Frank, am 11. November sein Amt nieder. Präsident Engel und Vizepräsident Oesterreich dankten Frank für seine engagierte Arbeit. Insbesondere habe er wichtige Zukunftsthemen frühzeitig erkannt und zum Thema gemacht und so den Berufsstand nach vorne gebracht.<br />Die Delegierten der Bundesversammlung wählten anschließend Prof. Dr. Christoph Benz, Präsident der Bayerischen Landeszahnärztekammer, als nachfolgenden Vizepräsidenten der Bundeszahnärztekammer.
<b>Beschlüsse der BZÄK-Bundesversammlung</b>
Die Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer fasste auf dem Deutschen Zahnärztetag 2011 Beschlüsse zu wichtigen gesundheits- und sozialpolitischen Themen. Neben dem brennenden Thema GOZ-Novellierung wurden die Beteiligung der BZÄK im G-BA, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, das AuB-Konzept, die Stärkung des Generalisten sowie die Stärkung der Aufstiegsfortbildungen der Zahnmedizinischen Fachangestellten beschlossen. Auch zum vorgesehenen Patientenrechtegesetz wurden zwei Beschlüsse gefasst. 
Alle an die Politik gerichteten Beschlüsse der BZÄK-Bundesversammlung 2011 sind unter: <link deutscher-zahnaerztetag.html>http://www.bzaek.de/deutscher-zahnaerztetag.html</link> eingestellt. 
<br /><b>Gemeinsame politische Pressekonferenz</b>
Mehr Courage in der Gesundheitspolitik forderten Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) auf der gemeinsamen politischen Pressekonferenz zum Deutschen Zahnärztetag am 11. November 2011. In politischer Warteposition sei das AuB-Konzept zur Verbesserung der Mundgesundheit von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen. Diese entspräche momentan eher einer Notversorgung, erklärte der BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel. Er verwies zudem auf die nötige Weiterentwicklung des Gemeinsamen Bundesausschusses. Eine Beteiligung der BZÄK stärke den zahnmedizinischen Sachverstand im G-BA und gewährleiste die Qualitätssicherung für den gesamten Berufsstand. Dabei sei vieles originäre Kammeraufgabe.<br />Auch eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf hat durch die demografischen Entwicklungen gesellschaftliche Relevanz und benötigt die Schaffung politischer Rahmenbedingungen. Die zunehmende Feminisierung des Berufsstandes bringe langfristig neue Herausforderungen.<br />Die GOZ-Novellierung fiele laut Engel durch den zahnmedizinischen Realitätstest, die Novelle sei kein mutiger Reformschritt. In eine grundsätzlich vernünftige Richtung gehe hingegen das Grundlagenpapier der Bundesregierung zum Patientenrechtegesetz. <br />Der Vorstandsvorsitzende der KZBV, Dr. Jürgen Fedderwitz, begrüßte die vorgesehenen Regelungen des Versorgungsstrukturgesetzes als einen Paradigmenwechsel. <br />Der Präsident der DGZMK, Prof. Dr. Dr. Henning Schliephake belegte die Tragweite der lange ausstehenden Novellierung der zahn-ärztlichen Approbationsordnung (AppO-Z) für die Zahnmedizin. 
<b>Statistisches Jahrbuch in vierter, überarbeiteter Ausgabe erschienen</b>
Das vierte Statistische Jahrbuch der Bundeszahnärztekammer ist anlässlich des Deutschen Zahnärztetages erschienen. Die Ausgabe 2010/2011 zeigt die gegenwärtigen&nbsp; Entwicklungen in der Zahnmedizin auf. Diverse Daten zur zahnärztlichen Versorgung, Zahlen zur nationalen und internationalen Mundgesundheit oder Statistiken über niedergelassene Zahnärzte sind auf über 200 Seiten übersichtlich aufbereitet. Das Statistische Jahrbuch 2010/2011 kann zum Preis von 10 Euro zzgl. Versand über die Bundeszahnärztekammer bezogen werden: <br /><link wir-ueber-uns/daten-und-zahlen/statistische-publikationen/statistische-jahrbuch.html>http://www.bzaek.de/wir-ueber-uns/daten-und-zahlen/statistische-publikationen/statistische-jahrbuch.html</link> 
<br /><img txdam="2330" src="uploads/RTEmagicC_pdf_a9cb85.gif.gif" height="16" width="16" alt="" />&nbsp;<media 4449>Druckversion</media>]]></content:encoded>
			<category>Klartext</category>
			
			
			<pubDate>Mon, 14 Nov 2011 16:25:00 +0100</pubDate>
			
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		<item>
			<title>Klartext 09/11</title>
			<link>http://www.bzaek.de/presse/presseinformationen/presseinformation/kat/3/bzaek/28/10/2011/klartext-0911.html</link>
			<description>Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) geht in die Endrunde
Das Plenum des...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<b>Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) geht in die Endrunde</b>
Das Plenum des Bundesrates wird sich laut seiner offiziellen Tagesordnung am 04. November 2011 mit der GOZ-Novelle befassen. Um noch einmal Nachbesserungen zu erreichen, hatte die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) u. a. die Gesundheitsreferenten der Bundesländer am 12. Oktober 2011 in die BZÄK zu einem Informationsgespräch eingeladen und am 24. Oktober 2011 ein Gespräch mit dem Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses des Bundesrates, Georg Weisweiler (FDP), geführt. BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel, Dr. Hans Joachim Lellig, Vizepräsident der Ärztekammer des Saarlandes, Vorsitzender der Abt. Zahnärzte, der Geschäftsführer der Kammer, Ass. jur. Bernhard Kuntz, und der stellv. Hauptgeschäftsführer der BZÄK, RA René Krouský, begründeten dem Minister für Gesundheit und Verbraucherschutz des Saarlandes und den für die GOZ zuständigen Mitarbeitern die Nachbesserungsforderungen am GOZ-Entwurf des Bundeskabinetts. Die Forderung nach einer Punktwertanpassung der GOZ an den der GOÄ stieß dort auf Zustimmung. Der entsprechende Antrag des Freistaates Bayern im Gesundheitsausschuss des Bundesrates sei nur denkbar knapp nicht angenommen worden. Auch Vertreter der sog. A-Länder hätten sich für die Argumentation der BZÄK offen gezeigt. Die vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) veranschlagten Mehrausgaben von ca. 250 Mio. Euro hätten aber letztlich den Ausschlag für die Nichtannahme des Antrags vor allem im Finanzausschuss gegeben.
Nachdrücklich kritisierte Engel den vom Finanzausschuss eingebrachten Vorschlag zur Einführung eines neuen § 12 GOZ. Unter dem Punkt „Überprüfung“ würde sich nicht das Ziel verbergen, dem § 15 Zahnheilkundegesetz gerecht zu werden. Durch die Fixierung auf die „Auswirkungen“ der GOZ-Novelle würde eine Budgetierung geschaffen, deren Einhaltung folgend überprüft werden solle. Kostenentwicklungen und Interessenabwägung blieben völlig außen vor. Jegliche wissenschaftliche Weiterentwicklung müssten somit von den Zahnärzten aus der eigenen Tasche finanziert werden. 
In den Ländern wird die Entscheidung über den Antrag des Finanzausschusses in den einzelnen Landeskabinetten getroffen, der Stellenwert der Finanzseite ist erheblich. So wurde u. a. ein Antrag des Landes Sachsen im Gesundheitsausschuss auf „jährliche Überprüfung des Punktwertes“ nicht angenommen, weil damit ein Präjudiz für die Gebührenordnungen anderer Freier Berufe geschaffen worden wäre.<br />Mit einer gemeinsamen Stellungnahme appellierten BZÄK, Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) am 17. Oktober 2011 an Bundesregierung und Bundesrat, sich bei den Beratungen zur GOZ-Novelle nicht nur von fiskal- und parteipolitischen Vorgaben leiten zu lassen.<br /><media 4386 - - "APPLIKATION, gebuehrenordnung stellungn bzaek kzbv dgzmk, gebuehrenordnung_stellungn_bzaek_kzbv_dgzmk.pdf, 47 KB">http://www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/goz/nov/gebuehrenordnung_stellungn_bzaek_kzbv_dgzmk.pdf</media> <br />Mit den darin aufgestellten vier Kernforderungen forderten die drei Organisationen, dass Bund und Länder eine moderne GOZ auf den Weg bringen sollten. Für eine zahnmedizinische Versorgung auf höchstem Niveau, auf die Bürgerinnen und Bürger eines modernen Industrielands wie Deutschland einen Anspruch haben.
<br /><b>Koordinierungskonferenz der GOZ-Referenten</b>
Am 30. September 2011 fand in den Räumen der BZÄK eine Koordinierungskonferenz der GOZ-Referenten statt. Die Teilnehmer wurden umfangreich über den derzeitigen Sachstand zu den Beratungen der GOZ-Novelle informiert. <br />Aus dem BMG war der für die GOZ zuständige Mitarbeiter Dr. Horst Stiel eingeladen. Er stellte klar, dass die HOZ seinerzeit wegen Nichtfinanzierbarkeit zurückgezogen wurde und dass der BZÄK zu keinem Zeitpunkt des GOZ-Verfahrens ein quantifizierbarer prozentualer Honorarzuwachs als Gegenleistung für ein Einverständnis zur Öffnungsklausel unterbreitet worden sei. Zudem stellte er klar, dass die BZÄK lediglich bei den Leistungsbeschreibungen der GOZ als Beraterin hinzugezogen worden sei. Mit an Bord waren auch die Beihilfe und die PKV. Eine „Konsentierung“ der GOZ mit Beihilfe, BZÄK und PKV habe so nicht stattgefunden. Stiel betonte, Konsens bedeute aus Sicht des BMG, dass alle Beteiligten ihre Vorstellungen und Anregungen einbringen konnten, aus denen das BMG dann einen „Kompromiss“ entwickelt habe. Die BZÄK habe sich als fairer, aber stets die Interessen der Zahnärzteschaft beachtender Teilnehmer der Arbeitsgruppe gezeigt. Ein Mehr an Interessendurchsetzung sei für die BZÄK nicht möglich gewesen.
Die GOZ-Referenten erneuerten die wesentlichen Kritikpunkte an dem vorliegenden Kabinettsbeschluss. Die Teilnehmer bestätigen zudem mit großer Mehrheit, dass die BZÄK trotz der großen Unzufriedenheit mit dem betriebswirtschaftlichen Ergebnis nicht das Ziel einer Verhinderung der GOZ-Novelle verfolgen, sondern sich auf Nachbesserungsversuche im Bundesratsverfahren konzentrieren solle.
Weiterhin formulierten die Teilnehmer eine Empfehlung an die Zahnärzte, zukünftig alle planbaren Leistungen mit einem Heil- und Kostenplan zu versehen, um die GOZ-neu praktisch handhabbar zu machen. Dieser Vorschlag soll als Antrag Eingang in die Bundesversammlung der BZÄK am 11. und 12. November 2011 finden.
<b>Öffentliche Anhörung zum GKV-Versorgungsstrukturgesetz (VStG)</b>
Am 19.Oktober 2011 fand die öffentliche Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages zum GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) statt, an der die BZÄK als sachverständige Organisation teilnahm. 
Neben den diversen Inhalten zum Abbau von Defiziten in der ambulanten und stationären ärztlichen Versorgung in ländlichen Regionen konnten BZÄK und KZBV zwei zahnmedizinische Themen einbringen: Die geplante Neustrukturierung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sowie die Forderung nach einem spezifischen zahn-medizinischen Versorgungsanspruch für alte Menschen sowie für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen im Sozialgesetzbuch V. <br />Im Ergebnis der Anhörung „sei erneut deutlich geworden, dass der Gesetzgeber an dem gemeinsam mit KZBV, Wissenschaft und Fachverbänden entwickelten und gesellschaftlich breit getragenen Konzept zur Alters- und Behindertenzahnheilkunde nicht vorbeikomme“, so der BZÄK-Vizepräsident Prof. Dr. Dietmar Oesterreich. Eine Handlungsnotwendigkeit bestehe bereits im Rahmen dieses Gesetzgebungsvorhabens.<br />BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel zeigte sich zuversichtlich, dass die von der BZÄK angestrebte Beteiligung im G-BA zustande käme: „Die Qualitätssicherung tangiert originäre Aufgaben der Kammern, denn es gibt keinen Qualitätsunterschied in der Behandlung von GKV- und PKV-Versicherten. Die BZÄK ist daher bereit, entsprechende Aufgaben im G-BA zu übernehmen.“
<b>Gemeinsame Koordinierungskonferenz der zahnärztlichen Patientenberatungsstellen</b> 
Am 24. September 2011 fand unter Leitung der BZÄK eine gemeinschaftliche Koordinierungskonferenz der Zahnärztlichen Patientenberatungsstellen in Leipzig statt, an der insgesamt 45 Vertreter von (Landes-)Zahnärztekammern, Kassenzahnärztlichen Vereinigungen sowie von KZBV und BZÄK teilnahmen. 
Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller, berichtete über das geplante Patientenrechtegesetz und empfahl, verstärkt auf die Patientenberatungsangebote der zahnärztlichen Körperschaften öffentlichkeitswirksam hinzuweisen. Der BZÄK-Vizepräsident Prof. Dr. Dietmar Oesterreich und der Stellv. Vorsitzende des Vorstandes der KZBV, Dr. Wolfgang Eßer, gingen auf Entwicklungstrends der zahnärztlichen Patientenberatung aus Sicht der beiden Spitzenverbände ein. Rainer Sbrzesny von der Bundesgeschäftsstelle der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD), stellte die Planungen der UPD für die einheitliche Erfassung und Auswertung der Beratungs- und Beschwerdefälle vor. 
<b>HBA: Absichtserklärung von vier Zahnärztekammern und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen zur Ausgabe</b>
Als Ergebnis eines Erfahrungsaustausches vom 24. August 2011 zur rechtlichen Absicherung der ab 2012 eingeführten vollständigen beleglosen Abrechnung im vertrags-zahnärztlichen Bereich haben sich die Zahnärztekammern und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen Brandenburgs, Mecklenburg-Vorpommerns, Sachsens und Sachsen-Anhalts auf die Ausgabe des elektronischen Heilberufsausweises (HBA) für Zahnärzte, beginnend ab dem 3. Quartal 2012, verständigt. Die Präsidenten und Vorstände der beteiligten Körperschaften haben hierzu eine Absichtserklärung verfasst sowie einen Verhandlungspool für Gespräche mit geeigneten Industriepartnern gebildet, dem weitere zahnärztliche Körperschaften beitreten können. Dipl.-Stom. Jürgen Herbert, Präsident der Landeszahnärztekammer Brandenburg und Referent im Vorstand der BZÄK für Telematik, und Dr. Thomas Breyer, Vizepräsident der Landeszahnärztekammer Sachsen, erklären dazu: „Der Startschuss für ein gemeinsames Vorgehen zur Ausgabe des HBA für Zahnärzte ist gegeben. Wir hoffen, dass wir bis zum Jahresende ein belastbares Signal für die erforderliche Industriebeteiligung zur Umsetzung des Projekts geben können. Andere Kammern und KZVen sind herzlich eingeladen, sich an dem Projekt zu beteiligen.“
<b>Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA)- Koordinierungskonferenz der BZÄK </b>
Die BZÄK-Koordinierungskonferenz der ZFA-Referenten der (Landes-)Zahnärztekammern fand am 21. Oktober in der Geschäftsstelle der Bundeszahnärztekammer statt. An der Empfehlung, die Ausbildungsverordnung ZFA zu novellieren, wurde durch die ZFA-Referenten festgehalten. Der BZÄK-Vorstand wird diesbezüglich beraten. <br />Die Teilnehmer diskutierten zudem Akademisierungstendenzen bei den Heilhilfsberufen, die im zahnärztlichen Bereich nicht zwingend zu Qualitätsverbesserungen führen würden. BZÄK-Vizepräsident Prof. Dr. Dietmar Oesterreich und Dr. Michael Sereny, Präsident der Zahnärztekammer Niedersachsen und BZÄK-Vorstandsreferent für die Belange der ZFA, verwiesen auf die bewährten Aufstiegsfortbildungen. Auch die Vorteile des dualen Systems sollten stärker genutzt werden, um Durchstiegsmöglichkeiten zu verbessern und die Qualifizierung des Berufsbildes zu erhöhen. <br />Neben der Modernisierung und einheitlichen Umsetzung der Fortbildungsordnungen wurden die Themen Alterszahnmedizin, Pflege sowie die Gewinnung von Auszubildenden thematisiert. 
<b>ZFA: Gesamtzahl der Ausbildungsverhältnisse im Vergleich zu den Vorjahren stabil</b>
Das seit drei Jahren anhaltende Niveau der Zahl von neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) wurde im Jahr 2011 gehalten. Bundesweit wurden zum 30. September insgesamt 11.843 Ausbildungsverträge für ZFA neu abgeschlossen (ABL: 10.493; NBL: 1.350). Gegenüber dem Vorjahr haben die Ausbildungszahlen damit im Durchschnitt um 1,04 Prozentpunkte zugenommen (ABL: +0,56 Prozent; NBL: +4,98 Prozent). Somit werden Zahnarztpraxen auch in Zukunft ein wesentlicher Pfeiler der mittelständischen Wirtschaft bleiben, in denen zehntausende Zahnmedizinische Fachangestellte eine qualifizierte Ausbildung erhalten.
<b>Behandlung von Menschen mit Behinderungen stark verbesserungsfähig</b>
Die zahnmedizinische Behandlung von Patienten mit Behinderungen bedarf einer dringenden Verbesserung und zusätzlicher gesetzlicher Rahmenbedingungen. Dies belegte einmal mehr die Abschlussveranstaltung der Tagungsreihe des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung, Hubert Hüppe, am 21. September 2011 in Berlin. Motto der Tagungsreihe war die Inklusion: Menschen mit Behinderung gehören mitten in die Gesellschaft, erst recht bei der medizinischen Versorgung. Damit Lösungsansätze über die allgemeine Bewusstseinsbildung hinaus zu nachhaltigen Verbesserungen führen, wurde gemeinsam mit verantwortlichen Gesundheitspolitikern des Deutschen Bundestages diskutiert. Das von BZÄK und KZBV ausgearbeitete Konzept „Mundgesundheit trotz Handicap“ stieß auf große Resonanz und wurde nochmals zur sofortigen Aufnahme in das Versorgungsstrukturgesetz anempfohlen.
<b>Faltblatt Rauchen und Mundgesundheit </b>
Die BZÄK hat in Kooperation mit dem Deutschen Krebsforschungszentrum Heidelberg (DKFZ) ein Faltblatt für Patienten „Rauchen und Mundgesundheit“ herausgegeben. Die ursprünglich digitale Version wurde auf Grund der großen Nachfrage nun als gedruckte Ausgabe aufgelegt. Bestellungen sind <span style="FONT-FAMILY: &quot;Century Gothic&quot;; COLOR: blue; FONT-SIZE: 10pt"><link i.hoehne@bzaek.de - - i.hoehne@bzaek.de>per Email</link></span> möglich. Es steht zudem das druckoptimierte Dokument kostenlos auf den Internetseiten von BZÄK und DKFZ:<br /><media 4182 - - "TEXT, rauchen mundgesundheit faltblatt, rauchen_mundgesundheit_faltblatt.pdf, 1.2 MB">www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/presse/rauchen_mundgesundheit_faltblatt.pdf</media><br /><link http://www.dkfz.de/de/rauchertelefon/downlo-ad/Faltblatt_Rauchen_und_Mundgesundheit.pdf>www.dkfz.de/de/rauchertelefon/downlo-ad/Faltblatt_Rauchen_und_Mundgesundheit.pdf</link> 
<b>Jahresbericht 2010/2011 der BZÄK liegt vor</b>
Der Jahresbericht der Bundeszahnärztekammer 2010/2011 ist veröffentlicht. Er umfasst den Berichtszeitraum von Juli 2010 bis Juni 2011 und steht als pdf Version zur Verfügung: <br /><media 4384 - - "APPLIKATION, jahresbericht 10 11 web, jahresbericht_10_11_web.pdf, 7.6 MB">www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/presse/jahresbericht/jahresbericht_10_11_web.pdf</media> 
<b>Broschüre zu Formen zahnärztlicher Berufsausübung </b>
Gründung einer eigenen Praxis, Beteiligung an bestehenden Praxen, selbstständige Tätigkeit oder Anstellung als Zahnarzt – viele Formen zahnärztlicher Berufsausübung sind heute möglich. Einen Überblick unterschiedlicher Praxisformen gibt die Broschüre „Formen zahnärztlicher Berufsausübung“. Sie erörtert juristische, berufsrechtliche, vertrags-zahnärztliche, steuer- und betriebswirtschaftliche, sozialversicherungsrechtliche sowie zukunftsorientierte Aspekte.
Das PDF der Broschüre steht online unter: <link presse/medienarchiv/broschueren-und-publikationen.html>www.bzaek.de/presse/medienarchiv/broschueren-und-publikationen.html</link>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; 
<b>Deutscher Zahnärztetag 2011</b>
Der Deutsche Zahnärztetag 2011 findet vom 09. bis 12. November 2011 in Frankfurt am Main statt. Mit dem Thema „Risikoerkennung und Risikomanagement“ wird das Kongresskonzept „Zahnmedizin interdisziplinär“ fortgesetzt. Der Deutsche Zahnärztetag ist eine gemeinsame Veranstaltung der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), der Kassenzahn-ärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK). Er vereint mit Standespolitik, Praxis und Wissenschaft das komplette Spektrum der Zahnmedizin in Deutschland. Information und Anmeldung unter: <link http://www.bzaek.de>www.bzaek.de</link> und <link http://www.dtzt.de>www.dtzt.de</link> 
<b>Zahnaufheller und Zahnbleichmittel <br />EU-Ministerrat nimmt Vorschlag zur Änderung der Kosmetikrichtlinie an</b>
Am 20. September 2011 wurde der Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Änderungsrichtlinie zur Anpassung des Anhangs III der Richtlinie 76/768/EWG über kosmetische Mittel (Kosmetikrichtlinie) angenommen. Gemäß der Neufassung von Anhang III Teil 1 Nummer 12 der Kosmetikrichtlinie ist künftig die erste Anwendung von Zahnbleichmitteln bzw. Zahnaufhellern auf Wasserstoffperoxidbasis und von Wasserstoffperoxid freisetzenden Verbindungen oder Gemischen, wie Carbamidperoxid und Zinkperoxid, in einer Konzentration von 0,1 Prozent bis 6 Prozent zum Patientenschutz stets einem Zahnarzt im Sinne der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie vorbehalten oder muss unter dessen direkter Aufsicht erfolgen. Die Delegationsmöglichkeiten bleiben in der Praxis demnach unberührt. Danach kann das Mittel dem Verbraucher überlassen werden. Eine Abgabe an Minderjährige ist verboten. Diese Anordnung gilt erneut für jeden einzelnen Anwendungszyklus. Produkte mit einer Wasserstoffperoxidkonzentration von unter 0,1 Prozent sind weiterhin freiverkäuflich. Zu Produkten mit einer Konzentration über 6 Prozent werden in der Richtlinie keine expliziten Aussagen getroffen. Sie unterliegen aber in Distribution und Anwendung ebenfalls dem Zahnarztvorbehalt, wobei alle Anwendungszyklen in der Praxis durchzuführen sind. Ein Großteil dieser Produkte ist in Deutschland als Medizinprodukt zugelassen.<br />Die Änderung der Kosmetikrichtlinie muss nach deren Veröffentlichung im EU-Amtsblatt am 26. Oktober d. J. in den kommenden zwölf Monaten in nationales Recht umgesetzt werden. Der ursprüngliche Vorschlag der EU-Kommission, den der Ministerrat unverändert angenommen hat, ist im deutschen Volltext unter folgendem Link abrufbar: <link http://register.consilium.europa.eu/pdf/de/11/st12/st12123.de11.pdf>http://register.consilium.europa.eu/pdf/de/11/st12/st12123.de11.pdf</link> 
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			<category>Klartext</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 28 Oct 2011 12:14:00 +0200</pubDate>
			
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			<title>Klartext 08/11</title>
			<link>http://www.bzaek.de/presse/presseinformationen/presseinformation/kat/3/bzaek/22/09/2011/klartext-0811.html</link>
			<description>Kabinettsbeschluss zur GOZ-Novelle liegt vor – Kritikpunkte bleiben
Der vom...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<b>Kabinettsbeschluss zur GOZ-Novelle liegt vor – Kritikpunkte bleiben</b>
Der vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) im März 2011 vorgelegte  Referentenentwurf zur Novellierung der GOZ ist gestern vom  Bundeskabinett verabschiedet worden. Er enthält im Vergleich zum  ursprünglichen Entwurf aus dem BMG einige Änderungen, wie etwa die  Entschärfung des so genannten Zielleistungsprinzips (§4 Absatz 2) oder  die Streichung eines im BMG-Entwurf vorgesehenen Passus zum Zeitaufwand  bei der Gebührenbemessung (§5 Absatz 2). Ebenso wurde der Schwellenwert  für Kostenvoranschläge für zahntechnische Leistungen von 500 Euro auf  1000 Euro hoch gesetzt (§ 9 Absatz 2 neu). Ohne Frage: Trotz dieser  Änderungen ist der vorliegende Kabinettsbeschluss aus der Sicht der  Zahnärzteschaft nicht zufriedenstellend.
Zwar konnte die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) schon im Vorfeld die von  der PKV geforderte Öffnungsklausel erfolgreich verhindern. Der jetzt  vorliegende Kabinettsbeschluss stellt aber allenfalls eine Ausweitung  der GOZ-alt um einige neue Positionen dar. Wichtige weitere Forderungen  der BZÄK wurden von der Bundesregierung jedoch nicht berücksichtigt. Vor  allem fehlt nach wie vor die seit 23 Jahren Stillstand dringend  notwendige Anpassung des Punktwerts. Die BZÄK hat die Position des  Berufsstandes in zahlreichen Anhörungen, Gesprächen und Stellungnahmen  im politischen Raum mit Nachdruck vertreten. Zur GOZ-Novelle hatte die  BZÄK allerdings de facto nur ein Anhörungs- aber kein  Mitgestaltungsrecht. Sie wurde „angehört“ aber bei der  Entscheidungsfindung nicht real beteiligt. So finden sich im  Kabinettsbeschluss primär koalitions- und fiskalpolitische Vorgaben der  Bundesregierung wieder.
Jetzt hat der Bundesrat über seine notwendige Zustimmung das Heft in  der Hand, den Entwurf zur GOZ-Novelle entsprechend nachzubessern. Mit  der abschließenden Diskussion und Abstimmung im Bundesrat wird im  November gerechnet, so dass die neue GOZ vermutlich am 01. Januar 2012  planmäßig in Kraft tritt. Die Bundeszahnärztekammer wird gemeinsam mit  den Länderkammern die Zeit bis November intensiv nutzen, um etwa die  Forderung nach einer Anpassung des Punktwerts mit allem Nachdruck  gegenüber den Landesregierungen einzubringen. Mit einer so genannten  Anpassungsklausel im Regelwerk muss der Punktwert außerdem regelmäßig  anhand der aktuellen wirtschaftlichen Lage überprüft und angepasst  werden, um eine weitere 24-jährige „Hängepartie“ zu verhindern. 
Diese und weitere zentrale Forderungen zur GOZ-Novelle formuliert die  BZÄK aktuell in einer neuerlichen Stellungnahme. Die Erklärung wird mit  anderen zahnmedizinischen Spitzenverbänden abgestimmt und soll die  Argumentation der Landeszahnärztekammern unterstützen. Dazu muss  gemeinsam mit den Länderkammern - mit einer Stimme nach außen -  politischer Druck auf die Vertreter der Länder im Bundesrat aufgebaut  werden. 
Der Kabinettsbeschluss kann nicht unkommentiert bleiben. Die  Botschaft ist klar:„Eine qualitativ hochwertige Zahnmedizin und  Versorgungssicherheit für Patientinnen und Patienten in Deutschland  braucht entsprechende wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Klare Zusagen  und Bestimmungen aus dem Koalitionsvertrag sowie dem Zahnheilkundegesetz  sind bei der Novellierung der GOZ einzuhalten“, so der Präsident der  Bundeszahnärztekammer, Dr. Peter Engel.
<b>Neue BZÄK-Informationen zur GOZ</b>
In den letzten Wochen hat sich die BZÄK inhaltlich noch stärker zur  GOZ-Novelle positioniert. Die Botschaften und Argumente des  Berufsstandes wurden aktualisiert und geschärft. So sind für  verschiedene Zielgruppen aus Politik, Medien und Öffentlichkeit aktuelle  Infografiken sowie Positions- und Argumentationspapiere generiert  worden. <br />Auch für verunsicherte Patientinnen und Patienten, die wegen  tendenziöser Berichterstattung in den Medien unbedingt über Folgen und  Inhalte der GOZ-Novelle seriös informiert werden sollen, wurden  entsprechende Informationen erstellt und den Kammern zur weiteren  Verwendung zur Verfügung gestellt. 
Alle Dokumente sind auf der BZÄK-Website zu finden:<br /><link http://www.bzaek.de/presse/positionen-und-statements.html>http://www.bzaek.de/presse/positionen-und-statements.html</link> 
Auch wurden verstärkt Hintergrundgespräche mit Politikern und  Fachjournalisten sowie Interviews mit Medienvertretern zur GOZ-Novelle  geführt. Am 30. August fand ein ausführliches Pressegespräch in Berlin  statt, in dem die BZÄK kritisch und dezidiert Stellung zum  GOZ-Referentenentwurf bezogen hat.
<b>Emotionalisieren statt informieren – die Medienberichterstattung zur GOZ-Novelle</b>
Oft werden gut aufbereitete, verständliche und valide Argumente,  Fakten, Grafiken und Informationen von den Medien - auch nach  ausführlichen, persönlichen Gesprächen - nicht genutzt. Gründliche  Recherche und eine ausgeglichene Gewichtung von Argumenten bleiben oft  für eine „gute Story“ auf der Strecke. 
Die Folge: Tendenziöse patientenverunsichernde Berichterstattung. Das  galt nicht nur für die Boulevard-Presse, sondern teilweise auch für  einige öffentlich-rechtliche Sender und integere Printmedien, die  eigentlich für seriöse Berichterstattung stehen sollten. Bei einem  fachlich derart komplexen Thema wie der GOZ-Novelle wird stark  vereinfachten Erklärungen und Klischees leider oft der Vorrang vor  sachlichen Informationen gegeben. Nach wie vor bleibt es das Ziel, mit  allen Mitteln der Informationspolitik die Zielrichtung und Notwendigkeit  einer novellierten GOZ für die Zukunft der zahnmedizinischen Versorgung  klar zu kommunizieren. Es darf nicht zugelassen werden, dass Politik,  Medien und Patienten von einigen Kosten-trägern mit unsauberen  Zahlenspielen - teilweise - gezielt zur GOZ-Novelle fehlinformiert und  verunsichert werden. 
<b>Einheit des Berufsstandes bewahren</b>
Die Stärke des Berufsstandes liegt in seiner einheitlichen  Argumentation. Deswegen hatte die BZÄK mit dem Entwurf einer „Berliner  Erklärung“ den Versuch unternommen, unter Abstimmung mit allen  zahnärztlichen Verbänden eine einheitliche Basis zu schaffen. Unter  Missachtung aller Verabredungen haben einige wenige Verbände dann einen  nicht abgestimmten sog. „Berliner Appell“ veröffentlicht. Dabei gab es  selbst bei den Unterzeichnern des Appells offensichtlich  Unstimmigkeiten. Im Interesse einer nachhaltigen Professionspolitik ist  es notwendig, sich zwar Diskussionsprozessen zu stellen, jedoch mit  einer Stimme nach außen zu positionieren. 
Die Verantwortung für den politischen und wirtschaftlichen Schaden  die sich auf den gesamten Berufsstand auswirken, tragen ausschließlich  die unterzeichnenden Organisationen. Die BZÄK wird sich ungeachtet  dieses einseitigen Vorgehens auch weiterhin für eine einheitliche  Positionierung des Berufsstandes einsetzen. Nur eine solche einheitliche  Positionierung bietet für die - jetzt in den Ländern verantwortlichen  zahnärztlichen Organisationen - eine argumentationsstarke Grundlage für  ihre Aktivitäten.
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			<category>Klartext</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 22 Sep 2011 15:22:00 +0200</pubDate>
			
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