Klartext
Klartext 09/1128.10.2011
Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) geht in die Endrunde
Das Plenum des Bundesrates wird sich laut seiner offiziellen Tagesordnung am 04. November 2011 mit der GOZ-Novelle befassen. Um noch einmal Nachbesserungen zu erreichen, hatte die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) u. a. die Gesundheitsreferenten der Bundesländer am 12. Oktober 2011 in die BZÄK zu einem Informationsgespräch eingeladen und am 24. Oktober 2011 ein Gespräch mit dem Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses des Bundesrates, Georg Weisweiler (FDP), geführt. BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel, Dr. Hans Joachim Lellig, Vizepräsident der Ärztekammer des Saarlandes, Vorsitzender der Abt. Zahnärzte, der Geschäftsführer der Kammer, Ass. jur. Bernhard Kuntz, und der stellv. Hauptgeschäftsführer der BZÄK, RA René Krouský, begründeten dem Minister für Gesundheit und Verbraucherschutz des Saarlandes und den für die GOZ zuständigen Mitarbeitern die Nachbesserungsforderungen am GOZ-Entwurf des Bundeskabinetts. Die Forderung nach einer Punktwertanpassung der GOZ an den der GOÄ stieß dort auf Zustimmung. Der entsprechende Antrag des Freistaates Bayern im Gesundheitsausschuss des Bundesrates sei nur denkbar knapp nicht angenommen worden. Auch Vertreter der sog. A-Länder hätten sich für die Argumentation der BZÄK offen gezeigt. Die vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) veranschlagten Mehrausgaben von ca. 250 Mio. Euro hätten aber letztlich den Ausschlag für die Nichtannahme des Antrags vor allem im Finanzausschuss gegeben.
Nachdrücklich kritisierte Engel den vom Finanzausschuss eingebrachten Vorschlag zur Einführung eines neuen § 12 GOZ. Unter dem Punkt „Überprüfung“ würde sich nicht das Ziel verbergen, dem § 15 Zahnheilkundegesetz gerecht zu werden. Durch die Fixierung auf die „Auswirkungen“ der GOZ-Novelle würde eine Budgetierung geschaffen, deren Einhaltung folgend überprüft werden solle. Kostenentwicklungen und Interessenabwägung blieben völlig außen vor. Jegliche wissenschaftliche Weiterentwicklung müssten somit von den Zahnärzten aus der eigenen Tasche finanziert werden.
In den Ländern wird die Entscheidung über den Antrag des Finanzausschusses in den einzelnen Landeskabinetten getroffen, der Stellenwert der Finanzseite ist erheblich. So wurde u. a. ein Antrag des Landes Sachsen im Gesundheitsausschuss auf „jährliche Überprüfung des Punktwertes“ nicht angenommen, weil damit ein Präjudiz für die Gebührenordnungen anderer Freier Berufe geschaffen worden wäre.
Mit einer gemeinsamen Stellungnahme appellierten BZÄK, Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) am 17. Oktober 2011 an Bundesregierung und Bundesrat, sich bei den Beratungen zur GOZ-Novelle nicht nur von fiskal- und parteipolitischen Vorgaben leiten zu lassen.
http://www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/goz/nov/gebuehrenordnung_stellungn_bzaek_kzbv_dgzmk.pdf
Mit den darin aufgestellten vier Kernforderungen forderten die drei Organisationen, dass Bund und Länder eine moderne GOZ auf den Weg bringen sollten. Für eine zahnmedizinische Versorgung auf höchstem Niveau, auf die Bürgerinnen und Bürger eines modernen Industrielands wie Deutschland einen Anspruch haben.
Koordinierungskonferenz der GOZ-Referenten
Am 30. September 2011 fand in den Räumen der BZÄK eine Koordinierungskonferenz der GOZ-Referenten statt. Die Teilnehmer wurden umfangreich über den derzeitigen Sachstand zu den Beratungen der GOZ-Novelle informiert.
Aus dem BMG war der für die GOZ zuständige Mitarbeiter Dr. Horst Stiel eingeladen. Er stellte klar, dass die HOZ seinerzeit wegen Nichtfinanzierbarkeit zurückgezogen wurde und dass der BZÄK zu keinem Zeitpunkt des GOZ-Verfahrens ein quantifizierbarer prozentualer Honorarzuwachs als Gegenleistung für ein Einverständnis zur Öffnungsklausel unterbreitet worden sei. Zudem stellte er klar, dass die BZÄK lediglich bei den Leistungsbeschreibungen der GOZ als Beraterin hinzugezogen worden sei. Mit an Bord waren auch die Beihilfe und die PKV. Eine „Konsentierung“ der GOZ mit Beihilfe, BZÄK und PKV habe so nicht stattgefunden. Stiel betonte, Konsens bedeute aus Sicht des BMG, dass alle Beteiligten ihre Vorstellungen und Anregungen einbringen konnten, aus denen das BMG dann einen „Kompromiss“ entwickelt habe. Die BZÄK habe sich als fairer, aber stets die Interessen der Zahnärzteschaft beachtender Teilnehmer der Arbeitsgruppe gezeigt. Ein Mehr an Interessendurchsetzung sei für die BZÄK nicht möglich gewesen.
Die GOZ-Referenten erneuerten die wesentlichen Kritikpunkte an dem vorliegenden Kabinettsbeschluss. Die Teilnehmer bestätigen zudem mit großer Mehrheit, dass die BZÄK trotz der großen Unzufriedenheit mit dem betriebswirtschaftlichen Ergebnis nicht das Ziel einer Verhinderung der GOZ-Novelle verfolgen, sondern sich auf Nachbesserungsversuche im Bundesratsverfahren konzentrieren solle.
Weiterhin formulierten die Teilnehmer eine Empfehlung an die Zahnärzte, zukünftig alle planbaren Leistungen mit einem Heil- und Kostenplan zu versehen, um die GOZ-neu praktisch handhabbar zu machen. Dieser Vorschlag soll als Antrag Eingang in die Bundesversammlung der BZÄK am 11. und 12. November 2011 finden.
Öffentliche Anhörung zum GKV-Versorgungsstrukturgesetz (VStG)
Am 19.Oktober 2011 fand die öffentliche Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages zum GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) statt, an der die BZÄK als sachverständige Organisation teilnahm.
Neben den diversen Inhalten zum Abbau von Defiziten in der ambulanten und stationären ärztlichen Versorgung in ländlichen Regionen konnten BZÄK und KZBV zwei zahnmedizinische Themen einbringen: Die geplante Neustrukturierung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sowie die Forderung nach einem spezifischen zahn-medizinischen Versorgungsanspruch für alte Menschen sowie für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen im Sozialgesetzbuch V.
Im Ergebnis der Anhörung „sei erneut deutlich geworden, dass der Gesetzgeber an dem gemeinsam mit KZBV, Wissenschaft und Fachverbänden entwickelten und gesellschaftlich breit getragenen Konzept zur Alters- und Behindertenzahnheilkunde nicht vorbeikomme“, so der BZÄK-Vizepräsident Prof. Dr. Dietmar Oesterreich. Eine Handlungsnotwendigkeit bestehe bereits im Rahmen dieses Gesetzgebungsvorhabens.
BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel zeigte sich zuversichtlich, dass die von der BZÄK angestrebte Beteiligung im G-BA zustande käme: „Die Qualitätssicherung tangiert originäre Aufgaben der Kammern, denn es gibt keinen Qualitätsunterschied in der Behandlung von GKV- und PKV-Versicherten. Die BZÄK ist daher bereit, entsprechende Aufgaben im G-BA zu übernehmen.“
Gemeinsame Koordinierungskonferenz der zahnärztlichen Patientenberatungsstellen
Am 24. September 2011 fand unter Leitung der BZÄK eine gemeinschaftliche Koordinierungskonferenz der Zahnärztlichen Patientenberatungsstellen in Leipzig statt, an der insgesamt 45 Vertreter von (Landes-)Zahnärztekammern, Kassenzahnärztlichen Vereinigungen sowie von KZBV und BZÄK teilnahmen.
Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller, berichtete über das geplante Patientenrechtegesetz und empfahl, verstärkt auf die Patientenberatungsangebote der zahnärztlichen Körperschaften öffentlichkeitswirksam hinzuweisen. Der BZÄK-Vizepräsident Prof. Dr. Dietmar Oesterreich und der Stellv. Vorsitzende des Vorstandes der KZBV, Dr. Wolfgang Eßer, gingen auf Entwicklungstrends der zahnärztlichen Patientenberatung aus Sicht der beiden Spitzenverbände ein. Rainer Sbrzesny von der Bundesgeschäftsstelle der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD), stellte die Planungen der UPD für die einheitliche Erfassung und Auswertung der Beratungs- und Beschwerdefälle vor.
HBA: Absichtserklärung von vier Zahnärztekammern und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen zur Ausgabe
Als Ergebnis eines Erfahrungsaustausches vom 24. August 2011 zur rechtlichen Absicherung der ab 2012 eingeführten vollständigen beleglosen Abrechnung im vertrags-zahnärztlichen Bereich haben sich die Zahnärztekammern und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen Brandenburgs, Mecklenburg-Vorpommerns, Sachsens und Sachsen-Anhalts auf die Ausgabe des elektronischen Heilberufsausweises (HBA) für Zahnärzte, beginnend ab dem 3. Quartal 2012, verständigt. Die Präsidenten und Vorstände der beteiligten Körperschaften haben hierzu eine Absichtserklärung verfasst sowie einen Verhandlungspool für Gespräche mit geeigneten Industriepartnern gebildet, dem weitere zahnärztliche Körperschaften beitreten können. Dipl.-Stom. Jürgen Herbert, Präsident der Landeszahnärztekammer Brandenburg und Referent im Vorstand der BZÄK für Telematik, und Dr. Thomas Breyer, Vizepräsident der Landeszahnärztekammer Sachsen, erklären dazu: „Der Startschuss für ein gemeinsames Vorgehen zur Ausgabe des HBA für Zahnärzte ist gegeben. Wir hoffen, dass wir bis zum Jahresende ein belastbares Signal für die erforderliche Industriebeteiligung zur Umsetzung des Projekts geben können. Andere Kammern und KZVen sind herzlich eingeladen, sich an dem Projekt zu beteiligen.“
Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA)- Koordinierungskonferenz der BZÄK
Die BZÄK-Koordinierungskonferenz der ZFA-Referenten der (Landes-)Zahnärztekammern fand am 21. Oktober in der Geschäftsstelle der Bundeszahnärztekammer statt. An der Empfehlung, die Ausbildungsverordnung ZFA zu novellieren, wurde durch die ZFA-Referenten festgehalten. Der BZÄK-Vorstand wird diesbezüglich beraten.
Die Teilnehmer diskutierten zudem Akademisierungstendenzen bei den Heilhilfsberufen, die im zahnärztlichen Bereich nicht zwingend zu Qualitätsverbesserungen führen würden. BZÄK-Vizepräsident Prof. Dr. Dietmar Oesterreich und Dr. Michael Sereny, Präsident der Zahnärztekammer Niedersachsen und BZÄK-Vorstandsreferent für die Belange der ZFA, verwiesen auf die bewährten Aufstiegsfortbildungen. Auch die Vorteile des dualen Systems sollten stärker genutzt werden, um Durchstiegsmöglichkeiten zu verbessern und die Qualifizierung des Berufsbildes zu erhöhen.
Neben der Modernisierung und einheitlichen Umsetzung der Fortbildungsordnungen wurden die Themen Alterszahnmedizin, Pflege sowie die Gewinnung von Auszubildenden thematisiert.
ZFA: Gesamtzahl der Ausbildungsverhältnisse im Vergleich zu den Vorjahren stabil
Das seit drei Jahren anhaltende Niveau der Zahl von neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) wurde im Jahr 2011 gehalten. Bundesweit wurden zum 30. September insgesamt 11.843 Ausbildungsverträge für ZFA neu abgeschlossen (ABL: 10.493; NBL: 1.350). Gegenüber dem Vorjahr haben die Ausbildungszahlen damit im Durchschnitt um 1,04 Prozentpunkte zugenommen (ABL: +0,56 Prozent; NBL: +4,98 Prozent). Somit werden Zahnarztpraxen auch in Zukunft ein wesentlicher Pfeiler der mittelständischen Wirtschaft bleiben, in denen zehntausende Zahnmedizinische Fachangestellte eine qualifizierte Ausbildung erhalten.
Behandlung von Menschen mit Behinderungen stark verbesserungsfähig
Die zahnmedizinische Behandlung von Patienten mit Behinderungen bedarf einer dringenden Verbesserung und zusätzlicher gesetzlicher Rahmenbedingungen. Dies belegte einmal mehr die Abschlussveranstaltung der Tagungsreihe des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung, Hubert Hüppe, am 21. September 2011 in Berlin. Motto der Tagungsreihe war die Inklusion: Menschen mit Behinderung gehören mitten in die Gesellschaft, erst recht bei der medizinischen Versorgung. Damit Lösungsansätze über die allgemeine Bewusstseinsbildung hinaus zu nachhaltigen Verbesserungen führen, wurde gemeinsam mit verantwortlichen Gesundheitspolitikern des Deutschen Bundestages diskutiert. Das von BZÄK und KZBV ausgearbeitete Konzept „Mundgesundheit trotz Handicap“ stieß auf große Resonanz und wurde nochmals zur sofortigen Aufnahme in das Versorgungsstrukturgesetz anempfohlen.
Faltblatt Rauchen und Mundgesundheit
Die BZÄK hat in Kooperation mit dem Deutschen Krebsforschungszentrum Heidelberg (DKFZ) ein Faltblatt für Patienten „Rauchen und Mundgesundheit“ herausgegeben. Die ursprünglich digitale Version wurde auf Grund der großen Nachfrage nun als gedruckte Ausgabe aufgelegt. Bestellungen sind per Email möglich. Es steht zudem das druckoptimierte Dokument kostenlos auf den Internetseiten von BZÄK und DKFZ:
www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/presse/rauchen_mundgesundheit_faltblatt.pdf
www.dkfz.de/de/rauchertelefon/downlo-ad/Faltblatt_Rauchen_und_Mundgesundheit.pdf
Jahresbericht 2010/2011 der BZÄK liegt vor
Der Jahresbericht der Bundeszahnärztekammer 2010/2011 ist veröffentlicht. Er umfasst den Berichtszeitraum von Juli 2010 bis Juni 2011 und steht als pdf Version zur Verfügung:
www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/presse/jahresbericht/jahresbericht_10_11_web.pdf
Broschüre zu Formen zahnärztlicher Berufsausübung
Gründung einer eigenen Praxis, Beteiligung an bestehenden Praxen, selbstständige Tätigkeit oder Anstellung als Zahnarzt – viele Formen zahnärztlicher Berufsausübung sind heute möglich. Einen Überblick unterschiedlicher Praxisformen gibt die Broschüre „Formen zahnärztlicher Berufsausübung“. Sie erörtert juristische, berufsrechtliche, vertrags-zahnärztliche, steuer- und betriebswirtschaftliche, sozialversicherungsrechtliche sowie zukunftsorientierte Aspekte.
Das PDF der Broschüre steht online unter: www.bzaek.de/presse/medienarchiv/broschueren-und-publikationen.html
Deutscher Zahnärztetag 2011
Der Deutsche Zahnärztetag 2011 findet vom 09. bis 12. November 2011 in Frankfurt am Main statt. Mit dem Thema „Risikoerkennung und Risikomanagement“ wird das Kongresskonzept „Zahnmedizin interdisziplinär“ fortgesetzt. Der Deutsche Zahnärztetag ist eine gemeinsame Veranstaltung der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), der Kassenzahn-ärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK). Er vereint mit Standespolitik, Praxis und Wissenschaft das komplette Spektrum der Zahnmedizin in Deutschland. Information und Anmeldung unter: www.bzaek.de und www.dtzt.de
Zahnaufheller und Zahnbleichmittel
EU-Ministerrat nimmt Vorschlag zur Änderung der Kosmetikrichtlinie an
Am 20. September 2011 wurde der Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Änderungsrichtlinie zur Anpassung des Anhangs III der Richtlinie 76/768/EWG über kosmetische Mittel (Kosmetikrichtlinie) angenommen. Gemäß der Neufassung von Anhang III Teil 1 Nummer 12 der Kosmetikrichtlinie ist künftig die erste Anwendung von Zahnbleichmitteln bzw. Zahnaufhellern auf Wasserstoffperoxidbasis und von Wasserstoffperoxid freisetzenden Verbindungen oder Gemischen, wie Carbamidperoxid und Zinkperoxid, in einer Konzentration von 0,1 Prozent bis 6 Prozent zum Patientenschutz stets einem Zahnarzt im Sinne der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie vorbehalten oder muss unter dessen direkter Aufsicht erfolgen. Die Delegationsmöglichkeiten bleiben in der Praxis demnach unberührt. Danach kann das Mittel dem Verbraucher überlassen werden. Eine Abgabe an Minderjährige ist verboten. Diese Anordnung gilt erneut für jeden einzelnen Anwendungszyklus. Produkte mit einer Wasserstoffperoxidkonzentration von unter 0,1 Prozent sind weiterhin freiverkäuflich. Zu Produkten mit einer Konzentration über 6 Prozent werden in der Richtlinie keine expliziten Aussagen getroffen. Sie unterliegen aber in Distribution und Anwendung ebenfalls dem Zahnarztvorbehalt, wobei alle Anwendungszyklen in der Praxis durchzuführen sind. Ein Großteil dieser Produkte ist in Deutschland als Medizinprodukt zugelassen.
Die Änderung der Kosmetikrichtlinie muss nach deren Veröffentlichung im EU-Amtsblatt am 26. Oktober d. J. in den kommenden zwölf Monaten in nationales Recht umgesetzt werden. Der ursprüngliche Vorschlag der EU-Kommission, den der Ministerrat unverändert angenommen hat, ist im deutschen Volltext unter folgendem Link abrufbar: http://register.consilium.europa.eu/pdf/de/11/st12/st12123.de11.pdf



