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Memorandum der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Rahmen der zahnärztlichen Berufsausübung
Berlin, 08.08.2011 -Der BZÄK-Vorstand verabschiedete am 29. Juni 2011 ein Memorandum, das die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Rahmen der zahnärztlichen Berufsausübung thematisiert. In der Gesellschaft vollzieht sich ein geschlechterübergreifender Rollenwandel, der auch in der Zahnmedizin deutlich wird. Das Papier veranschaulicht die Herausforderungen, welche diese Veränderungen in der Berufsausübung mit sich bringen. Es will zu weiteren Aktivitäten auf Bundes- und Landesebene anregen.
Der Anteil der Zahnärztinnen in der Zahnmedizin wächst stetig, nach Prognosemodellen des Instituts der deutschen Zahnärzte (IDZ) wird 2017 die Hälfte aller Zahnärzte in Deutschland weiblich sein. Daher richten sich viele Überlegungen auf Zahnärztinnen aus: Niederlassungsberatung, Wiedereingliederung, flexible Teilzeitmodelle, familienfreundliche Notdienstpläne oder Fortbildungsangebote. Diese sollen ebenso für berufstätige Väter in der Zahnarztpraxis gelten. Auch den Kollegen, die aus individuellen Gründen - wie beispielsweise Angehörigenpflege - ihre Berufstätigkeit der Lebensgestaltung anpassen müssen, sollen weitere Lösungsangebote und Unterstützungsaktionen offeriert werden. Das Engagement der Kammern will vor allem der besonderen Situation des Freien Berufs Geltung verschaffen.
Die BZÄK unterstützt seit längerem Initiativen, die familienfreundliche Arbeitsbedingungen bei Zahnärztinnen und Zahnärzten anstreben. Der Ausschuss für die Belange der Zahnärztinnen der BZÄK bietet zum Beispiel diverse Unterstützungsangebote über die Landeszahnärztekammern. Insofern begrüßt die BZÄK auch die im Rahmen des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes geplanten Regelungen zur Verstärkung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für niedergelassene Ärzte und Zahnärzte.
Weitere Informationen: www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/za/Zahnaerztinnen/2011_Memorandum.pdf



