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Präsident der Bundezahnärztekammer beklagt Agonie der Gesundheitspolitik

BZÄK hält in Mainz am 09. und 10. November ihre jährliche Bundesversammlung ab

Berlin, 09.11.2001 - 

Eine grundlegende ordnungspolitische Neuorientierung des deutschen Gesundheitswesens hat der Präsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Dr. Dr. Jürgen Weitkamp, zum Auftakt der diesjährigen Bundesversammlung der BZÄK in Mainz gefordert. In zwölf Thesen, zu denen am Nachmittag des 09.11. auch der rheinlandpfälzische Staatsminister Florian Gerster (SPD) Stellung nehmen wird, faßte Weitkamp die Position der Zahnärzteschaft zusammen.

Kernpunkte hierbei: Im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung soll ein differenziertes System von Vertrags- und Wahlleistungen ausgearbeitet werden. Die Eigenverantwortung der Patienten muß durch die konsequente Förderung präventionsorientierter Leistungen gestärkt werden. Befundabhängige Festzuschüsse durch die Krankenkassen müssen zur Regel werden, um die vorhandenen Mittel sozial gerechter zu verteilen und Kostenklarheit zu schaffen. Größere Transparenz soll auch durch die grundsätzliche Einführung des Kostenerstattungsprinzips in die Gesetzliche Krankenversicherung geschaffen werden. Schließlich verlangen die Zahnärzte, die GKV von versicherungsfremden und von solchen Leistungen zu befreien, die "individuellen Wunschvorstellungen jenseits des solidarisch Finanzierbaren" entsprächen. Zum wiederholten Male übte Weitkamp harsche Kritik an dem von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt einberufenen "Runden Tisch": hierdurch sei "die Agonie im Gesundheitswesen nicht zu kurieren".

Die "Jahrtausendherausforderung" für den zahnärztlichen Berufsstand sieht der Präsident der BZÄK dagegen auf dem Gebiet der Prävention. "Prophylaxe ein Leben lang" sei die Devise, die weg von der vor allem kurativ ausgerichteten Zahnmedizin führen und immer breiteren Bevölkerungsschichten gesundere Zähne auch noch im hohen Alter ermöglichen werde. Dies sei die konzeptionelle Grundlage, auf der eine umfassende Gesundheitsreform aufbauen müsse. Damit in engem Zusammenhang steht das Ziel einer umfassenden Patienteninformation; hierzu wird die Bundesversammlung die Frage diskutieren, in welcher Form es Zahnärzten trotz des grundsätzlich bestehenden Werbeverbots künftig erlaubt sein soll, Tätigkeitsschwerpunkte anzugeben. Das Bundesverfassungsgericht hat im Juli dieses Jahres das Anführen solcher Tätigkeitsschwerpunkte für rechtlich zulässig erklärt.