Nachrichten
Schwerpunkt GOZ-Novellierung
Berlin, 14.09.2011 -Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) nutzte in Person des Vorsitzenden des Senates für privates Leistungs- und Gebührenrecht der BZÄK, Dr. K. Ulrich Rubehn, die Gelegenheit, bei zwei gewichtigen Fachkonferenzen über den aktuellen Sachstand zur Reform der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu informieren.
Dr. Rubehn referierte zunächst zum Thema „GOZ 2012 – neue Gebührenordnung oder Notreparatur?“ anlässlich der Euroforum-Konferenz „PKV im Aufbruch“ am 23. August in Berlin. Zudem berichtete er anlässlich der Koordinierungskonferenz der Öffentlichkeitsbeauftragten aller Zahnärztekammern und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen am 10. September in Magdeburg. Er stellte klar, dass der vorliegende Referentenentwurf erheblicher Nachbesserungen bedürfe. Vor allem der seit 1988 nicht veränderte Punktwert sei aus der Sicht der Zahnärzteschaft nicht akzeptabel, da es in der gleichen Zeit einen allgemeinen Kostenanstieg von knapp 60 Prozent in den Praxen gegeben habe. Als minimale Sofortmaßnahme forderte er eine Angleichung des GOZ-Punktwertes an den GOÄ-Punktwert und damit eine Anhebung um 3,6 Prozent. Insgesamt stelle der Entwurf leider nur eine Aktualisierung der bestehenden GOZ und damit eine „Novellierung light“ auf Basis politischer Vorgaben dar. Zudem sprach er sich gegen die Einführung von Budgetansätzen im Bereich der privaten Zahnheilkunde (GOZ) aus. Ferner positionierte sich Rubehn klar gegen das sog. Zielleistungsprinzip. Auch kritisierte er die von der PKV weiterhin geforderte, in den GOZ-Entwurf jedoch nicht aufgenommene, umstrittene sog. Öffnungsklausel: Der Erhalt der freien Arzt- und Therapiewahl, der Schutz der Patienten sowie der Schutz des Arztes vor einer Übermacht der Versicherungen seien unbedingt sicher zu stellen. Er warnte abschließend vor einer Dumping-Preispolitik der PKVen.



