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Deutscher Zahnärztetag 2011: Fortschritt braucht Courage

Berlin, 14.11.2011 - 

Mehr Entschlossenheit in der Gesundheitspolitik forderte der Präsident der  Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Dr. Peter Engel, auf der politischen Pressekonferenz zum Deutschen Zahnärztetag am 11. November 2011 in Frankfurt am Main. Etliche versorgungspolitische, berufspolitische und wissenschaftliche Themen drängen und sollten daher couragiert angegangen werden, so der BZÄK-Präsident.
Einigkeit herrschte  auf der Bundesversammlung der BZÄK an der deutlichen Kritik an der Novelle der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Engel kritisierte erneut die fehlende Angleichung an die allgemeine Kostenentwicklung und als Minimalziel an den GOÄ-Punktwert. Die Abkehr von der Öffnungsklausel sei löblich, die „Evaluierungsklausel“ im § 12 GOZ hingegen indiskutabel. Im Sinne des Berufsstandes und der ganzen Kollegenschaft müssten sorgfältig die Gefahren eruiert werden. Die Delegierten der Bundeszahnärztekammer lehnten die GOZ-Novelle aber nicht in toto ab. Sie einigten sich auf die Verabschiedung einer gemeinsamen Resolution von BZÄK und Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV), in der der Verordnungsgeber nachdrücklich aufgefordert wird, die Vergütung privatzahnärztlicher Leistungen am realen Leistungsbedarf der Patienten und nicht an willkürlichen Vorgaben zu orientieren. Die Bundesversammlung beauftragte den BZÄK-Vorstand, die novellierte GOZ verfassungsrechtlich prüfen zu lassen und ggf. eine Klärung vor dem Bundesverfassungsgericht herbeizuführen.

Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr gab im Rahmen der BZÄK-Bundesversammlung ein Statement ab, in dem er die Zahnärzteschaft auch über die Abwägungen zur GOZ-Novelle informierte. Er stellte heraus, dass er die Forderungen der Zahnärzte verstehe, auf Grund der finanzpolitischen Lage allerdings andere Prioritäten setzen musste. Dabei habe er sorgfältig abgewogen, z. B. bei der Entscheidung, die Öffnungsklausel entgegen den Planungen seiner Vorgängerin Ministerin a. D. Ulla Schmidt nicht in die GOZ aufzunehmen. Er habe zudem die Änderungen des GOZ-Kabinettsentwurfs durch den Bundesrat ernsthaft geprüft: bei der „Evaluierungsklausel“ im § 12 GOZ handele es sich um eine ergebnisoffene Prüfung; sie stelle daher keine Budgetierung dar.

Neben weiteren wichtigen gesundheits- und sozialpolitischen Beschlüssen stärkte die Bundesversammlung den Generalisten und lehnte mehrheitlich die Einführung eines Fachzahnarztes „Allgemeine Zahnheilkunde“ ab.

Auf der BZÄK-Bundesversammlung legte zudem BZÄK-Vizepräsident Dr. Michael Frank überraschend aus persönlichen Gründen sein Amt nieder.  Die Delegierten wählten Prof. Dr. Christoph Benz, Präsident der Bayerischen Landeszahnärztekammer, zu seinem Nachfolger.

Alle an die Politik gerichteten Beschlüsse der BZÄK-Bundesversammlung sind unter: http://www.bzaek.de/deutscher-zahnaerztetag.html eingestellt.