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Revision der Berufsanerkennungsrichtlinie – Balance zwischen Mobilität und Qualität sichern
Brüssel/Berlin, 26.09.2011 -Am 07. September 2011 veranstaltete die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) in der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der Europäischen Union ihren Europatag in Brüssel. Knapp 100 Teilnehmer aus Europäischem Parlament, Europäischer Kommission, den Vertretungen der Bundesländer in Brüssel sowie zahlreiche Repräsentanten verschiedener Freier Berufe und aus dem Gesundheitssektor diskutierten die bevorstehende Revision der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen. BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel machte einleitend deutlich, dass die Berufsanerkennungsrichtlinie ein wesentlicher Baustein des gemeinsamen Binnenmarktes sei und unterstrich, dass sich die 2005 verabschiedete Richtlinie für die Zahnärzteschaft bewährt habe. Gleichwohl begrüßte der BZÄK-Präsident die Pläne der Europäischen Kommission, die Anerkennungsverfahren weiter zu vereinfachen. Er unterstrich jedoch, dass eine Balance zwischen Freizügigkeit, Verwaltungsvereinfachung und Qualitätssicherung gefunden werden müsse. Gerade im Gesundheitsbereich hätten Patientinnen und Patienten ein berechtigtes Interesse daran, dass ein hohes Qualifikationsniveau der Leistungserbringer sichergestellt sei. Inhaltlicher Schwerpunkt war die Vereinfachung der Anerkennungsverfahren. Einig waren sich die Teilnehmer darin, dass die Einführung freiwilliger Europäischer Berufsausweise unter Einbeziehung des Binnenmarktinformationssystems (IMI) praktische Vorteile bringen könnte. Ein Ausweis müsste dabei nicht zwingend das Format einer Plastikkarte haben, sondern wäre als elektronisches Zertifikat denkbar. Wichtig sei, dass er nicht obligatorisch ist.
Die Berufsanerkennungsrichtlinie stellt den Rahmen für die gegenseitige Anerkennung von Berufsabschlüssen innerhalb der EU. Für die „sektoralen“ Berufsgruppen (Apotheker, Architekten, Ärzte, Hebammen, Krankenschwestern, Krankenpfleger, Tierärzte, Zahnärzte) erfolgt eine automatische Anerkennung auf Grundlage gemeinsamer europäischer Ausbildungsinhalte. Zwischen 2007 und 2010 erhielten rund 26.000 Ärzte und 6.600 Zahnärzte in der EU die Anerkennung ihrer Abschlüsse. Die Richtlinie steht nun vor einer Revision. Bereits im vergangenen Jahr hat die Europäische Kommission mit einem Evaluierungs- und Konsultationsverfahren begonnen. Der Gesetzgebungsvorschlag der Europäischen Kommission wird Ende 2011 erwartet.



