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		<title>www.bzaek.de: Mitteilungen der Bundeszahnärztekammer</title>
		<link>http://www.bzaek.de/</link>
		<description>Mitteilungen der Bundeszahnärztekammer</description>
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			<title>www.bzaek.de: Mitteilungen der Bundeszahnärztekammer</title>
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			<description>Mitteilungen der Bundeszahnärztekammer</description>
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		<lastBuildDate>Wed, 16 May 2012 10:52:00 +0200</lastBuildDate>
		
		
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			<title>Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ): Neubewertungen führen nicht zur Aushebelung von Paragraph 5</title>
			<link>http://www.bzaek.de/presse/presseinformationen/presseinformation/bzaek/16/05/2012/novellierung-der-gebuehrenordnung-fuer-zahnaerzte-goz-neubewertungen-fuehren-nicht-zur-aushebelun.html</link>
			<description>Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) wendet sich mit Nachdruck gegen die Praxis einiger...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) wendet sich mit Nachdruck gegen die Praxis einiger PKV-Unternehmen, bei bestimmten Leistungen die Erstattung von über dem 2,3fachen Gebührensatz berechneten Honoraren abzulehnen. Die Taktik, in Ablehnungsschreiben an deren Versicherte bzw. an Zahnärzte auf die Begründung der Bundesregierung zum Verordnungsentwurf zur GOZ zu verweisen, sei unhaltbar und verunsichere Patienten. 
Die Bundesregierung hatte bei ihrer Abschätzung der finanziellen Auswirkungen der neuen GOZ die Erwartung geäußert, dass „bei einer ganzen Reihe häufig erbrachter und bisher deutlich über dem 2,3fachen Satz berechneter Leistungen die Bewertung in Punkten auf Vorschlag der BZÄK angehoben wurde. Im Gegenzug wird davon ausgegangen, dass künftig durchschnittlich der 2,3fache Gebührensatz berechnet wird.“<br />Die BZÄK betont, dass die Behauptung, damit sei bei den betreffenden Leistungen die Berechnung von Steigerungssätzen über dem 2,3fachen Satz erschwert oder nicht zulässig, eindeutig falsch ist. § 5 Absatz 1 Satz 1 eröffnet für die Berechnung der Höhe der einzelnen Gebühr einen Gebührenrahmen vom Einfachen bis zum Dreieinhalbfachen des Gebührensatzes. Absatz 2 legt fest, wie die individuelle Höhe der Gebühr in dem von Absatz 1 Satz 1 eröffneten Gebührenrahmen zu finden ist. Die Norm gibt dem Zahnarzt hierfür Bemessungskriterien an die Hand. Dieser Gebührenrahmen steht für die Gebührenbemessung weiterhin uneingeschränkt zur Verfügung. 
In einem Schreiben an den Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) vom 20. April 2012 hat sich die BZÄK unmissverständlich gegen diese Ablehnungspraxis gewandt. Einer gerichtlichen Überprüfung werden darauf gestützte Erstattungsverweigerungen nicht standhalten.]]></content:encoded>
			<category>Nachrichten</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 16 May 2012 10:52:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Hilfe für Notgebiete</title>
			<link>http://www.bzaek.de/presse/presseinformationen/presseinformation/bzaek/16/05/2012/hilfe-fuer-notgebiete.html</link>
			<description>Hilfswerk Deutscher Zahnärzte engagiert sich seit 25 Jahren weltweit</description>
			<content:encoded><![CDATA[Seit 25 Jahren engagiert sich die Stiftung Hilfswerk Deutscher Zahnärzte für Lepra- und Notgebiete (HDZ) weltweit, um in der Dritten Welt oder in Katastrophengebieten die Not zu lindern. Das HDZ koordiniert die Hilfe vieler zahnärztlicher Kollegen. So können Bewohner in unterversorgten Regionen zahnmedizinisch behandelt werden, beim Infrastrukturaufbau unterstützt oder mit Soforthilfemaßnahmen geschützt werden. Auch der Kampf gegen HIV/AIDS und Lepra zählt zu den Aufgaben. Das Hilfswerk wurde am 18. Mai 1987 gegründet.
„Viele Zahnmediziner und ihr Team helfen humanitär vor Ort. Gerade in entlegenen Gegenden sind wir oft der erste Mediziner vor Ort“, berichtet Dr. Klaus Winter, Vorsteher der Stiftung HDZ. „Wer das Elend in anderen Regionen der Erde gesehen hat, möchte etwas zurückgeben. Im Verbund mit den zahlreichen Kollegen und den Zuspenden haben wir in den letzten 25 Jahren einiges bewegen können.“
„Das Hilfswerk Deutscher Zahnärzte finanziert sich ausschließlich aus Spenden. Allein in 2011 hat die Stiftung für 38 Projekte weltweit insgesamt rund eine Million Euro mobilisiert. Das wurde durch die Spendenbereitschaft deutscher Zahnarztpraxen möglich“, erklärt der Präsident der Bundeszahnärztekammer, Dr.&nbsp; Peter Engel. „Gesundheit ist für den Berufsstand ein hoher Wert. Menschenwürde definiert sich auch darüber, Gesundheit zu schützen oder wiederherzustellen, dies schafft eine soziale Verantwortung der Kollegen.“
Die Spenden finanzieren langfristige Projekte in Afrika, Südamerika, Asien und Europa wie den Bau von Schulen, Waisenhäusern, Sozialstationen und (zahn-)medizinischen Einrichtungen. Und helfen in akuten Notsituationen wie nach Naturkatastrophen. 
Das HDZ ist die größte zahnärztliche Hilfsorganisation. Es erhält regelmäßig das begehrte Spendensiegel vom Deutschen Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI), das unter anderem „geringen Verwaltungsaufwand“ bestätigt. 2010 übernahm die Bundeszahnärztekammer offiziell die Schirmherrschaft. Ausführliche Informationen zu einzelnen Projekten und zur Historie des Hilfswerks finden Sie unter: <link http://www.stiftung-hdz.de>www.stiftung-hdz.de</link>
<b>Kontakt Stiftung Hilfswerk Deutscher Zahnärzte:</b><br />Dr. Klaus Winter, Vorsteher der Stiftung HDZ, Am Paradies 87, 37431 Bad Lauterberg<br />Tel.: 05524-931163, Fax: 05524-931164,&nbsp; E-Mail: <link mailto:http://www.bzaek.de/typo3/mailto:typo3/mailto:hilfswerk-z@arztmail.de>hilfswerk-z@arztmail.de</link>&nbsp; <br /><br /><b>Pressekontakt: </b><br />Dipl.-Des. Jette Krämer, Telefon: +49 30 40005-150, E-Mail: <link mailto:http://www.bzaek.de/typo3/mailto:typo3/mailto:presse@bzaek.de>presse@bzaek.de</link> <br /><br />
<img src="uploads/RTEmagicC__pdf__12.gif.gif" height="16" width="16" alt="" /> <media 4831 - - "APPLIKATION, 120516 HDZ, 120516_HDZ.pdf, 209 KB">Druckversion </media><br /><br />
<b>Grafik</b>
<img clickenlarge="1" txdam="4786" src="uploads/RTEmagicC_weltkarte-thumb.jpg.jpg" alt="Grafik Weltkarte Projekte" style="PADDING-RIGHT: 30px; FLOAT: left" title="Weltkarte Projekte" height="163" width="300" />&nbsp;&nbsp;




&nbsp;&nbsp;<img src="uploads/RTEmagicC_bbf0091572_03.png.png" height="16" width="16" alt="" /> <media 4785 _blank - "BILD, weltkarte projekte 300dpi, weltkarte_projekte_300dpi.jpg, 1.0 MB">Download Grafik (jpg 300 dpi)</media> &nbsp; 
<b></b>
<b>Das HDZ ist auf folgenden Kontinenten im Einsatz </b><br /><br /><b>Afrika:</b> Angola, Äthiopien, Benin, Botsuana, Elfenbeinküste, Eritrea, Gabun, Gambia, Ghana, Kamerun, Kenia, Komoren, Kongo, Liberia, Madagaskar, Ruanda, Sudan, Tansania, Uganda, Zimbabwe&nbsp; <br /><br /><b>Zentral- und Südamerika:</b> Argentinien, Bolivien, Brasilien, Chile, Dominikanische Republik, Ecuador, Haiti, Honduras, Kolumbien, Nicaragua, Peru <br /><br /><b>Asien:</b> Bangladesh, China, Indien, Indonesien, Japan, Kambodscha, Libanon, Malaysia, Mongolei, Myanmar (Burma), Nepal, Ost-Timor, Pakistan, Philippinnen, Sri Lanka, Thailand, Türkei <br /><br /><b>Europa:</b> Albanien, Deutschland (Berlin, Sachsen), Herzegowina, Kroatien, Polen, Rumänien, Russland, Serbien, Tschechien, Ukraine, Ungarn, Weißrussland ]]></content:encoded>
			<category>Pressemitteilungen</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 16 May 2012 08:55:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Zahnreport zeigt: Aufklärung über frühzeitige Prävention muss weiter verbessert werden</title>
			<link>http://www.bzaek.de/presse/presseinformationen/presseinformation/bzaek/26/04/2012/zahnreport-zeigt-aufklaerung-ueber-fruehzeitige-praevention-muss-weiter-verbessert-werden.html</link>
			<description>Kleine Kinder sind zu selten beim Zahnarzt, nur knapp ein Drittel der unter Sechsjährigen nimmt an...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Kleine Kinder sind zu selten beim Zahnarzt, nur knapp ein Drittel der unter Sechsjährigen nimmt an der jährlichen Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt teil.&nbsp; Das geht aus dem BARMER GEK Zahnreport 2012 hervor. Mit diesen Zahlen wird erneut die Forderung der Bundeszahnärztekammer untermauert, die Aufklärung über die Bedeutung der frühzeitigen zahnmedizinischen Prävention innerhalb der medizinischen Berufsgruppen, im Rahmen der Schwangerenbetreuung und in Kindereinrichtungen weiter auszubauen. Auch Eltern sollten noch intensiver darüber informiert werden, wie bedeutend die Prävention im Alter zwischen Null und drei Jahren sei. „Das Risiko für Schäden des Milchgebisses mit möglichen Auswirkungen auf die Entwicklung des bleibenden Gebisses, die Sprachentwicklung und die psychisch gesunde Entwicklung wird in dieser Lebensphase bestimmt. Die erste zahnärztliche Kontrolle sollte deshalb bis zum Ende des ersten Lebensjahres erfolgen.“, so der Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer, Prof. Dr. Dietmar Oesterreich. Die Zusammenarbeit mit Kinderärzten und Hebammen müsse zudem verbessert werden, da offensichtlich die derzeitige Präventionsstrategie nicht ausreicht, die frühkindliche Karies wesentlich zu reduzieren.]]></content:encoded>
			<category>Nachrichten</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 26 Apr 2012 08:49:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Kleine Kinder nicht zu spät dem Zahnarzt vorstellen</title>
			<link>http://www.bzaek.de/presse/presseinformationen/presseinformation/bzaek/24/04/2012/kleine-kinder-nicht-zu-spaet-dem-zahnarzt-vorstellen.html</link>
			<description>Aufklärung über frühzeitige Prävention muss weiter verbessert werden </description>
			<content:encoded><![CDATA[Die Daten zur Mundgesundheit in Deutschland sind insgesamt erfreulich, dennoch gibt es weiterhin Handlungsbedarf erklärt die Bundeszahnärztekammer anlässlich des heute von der BARMER GEK vorgestellten „Zahnreports“.<br /><br />„Kleinkinder erleben oftmals zu spät ihren ersten Zahnarztbesuch und damit die Kontrolle einer gesunden Mundentwicklung“, so der Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer, Prof. Dr. Dietmar Oesterreich. „Die vorhandenen Instrumente der Früherkennung setzen offensichtlich zu spät ein. Zudem muss die Zusammenarbeit mit Kinderärzten und Hebammen verbessert werden. Die Prävention im Alter zwischen 0 – 3 Jahren ist bedeutend, da das Risiko für Schäden des Milchgebisses mit möglichen Auswirkungen auf die Entwicklung des bleibenden Gebisses, die Sprachentwicklung und die psychisch gesunde Entwicklung in dieser Lebensphase bestimmt wird.“ Die erste zahnärztliche Kontrolle sollte deshalb bis zum Ende des ersten Lebensjahres erfolgen.<br /><br />Eine wichtige Rolle kann der Zahnarzt zudem bei der Früherkennung von Kindesvernachlässigung durch eine rechtzeitige Inanspruchnahme der zahnmedizinischen Untersuchung einnehmen. Weitere Aufklärung ist also nötig:&nbsp; In der Bevölkerung, im Rahmen der Schwangerenbetreuung, bei medizinischen Berufsgruppen und in Kindereinrichtungen.<br /><br /><b>Pressekontakt: </b>
Dipl.-Des. Jette Krämer, Telefon: +49 30 40005-150, E-Mail: <link typo3/mailto:typo3/mailto:presse@bzaek.de>presse@bzaek.de</link> <br /><br />
<img src="uploads/RTEmagicC__pdf__21.gif.gif" txdam="4488" height="16" width="16" alt="" />&nbsp;<media 4778 _blank - "APPLIKATION, 110424 Zahnreport, 110424_Zahnreport.pdf, 36 KB">Druckversion</media>]]></content:encoded>
			<category>Pressemitteilungen</category>
			
			
			<pubDate>Tue, 24 Apr 2012 13:13:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Zahnmediziner wehren sich, Spielball politischer Interessen der Kassen zu sein</title>
			<link>http://www.bzaek.de/presse/presseinformationen/presseinformation/bzaek/10/04/2012/zahnmediziner-wehren-sich-spielball-politischer-interessen-der-kassen-zu-sein.html</link>
			<description>Zu der heute verbreiteten Meldung über angeblich intransparente Zuzahlungen gesetzlich Versicherter...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Zu der heute verbreiteten Meldung über angeblich intransparente Zuzahlungen gesetzlich Versicherter beim Zahnarzt stellt die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) klar: Diese Aussage ist falsch, denn wenn Patienten zahnmedizinische Leistungen außerhalb des Regelleistungskatalogs der Gesetzlichen Krankenkassen wünschen, werden diese nach einer festgelegten Gebührenordnung abgerechnet.<br /><br />„Gesetzliche Kassen bezuschussen nur von ihnen festgelegte Grundleistungen – dadurch gegebenenfalls nötig gewordene Zuzahlungen können nicht den Medizinern angekreidet werden“, so der Präsident der Bundeszahnärztekammer Dr. Peter Engel. Wünscht der Patient höherwertige Leistungen bei der Versorgung, z.B. eine Kunststofffüllung statt Amalgam, wird über die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgerechnet, die vom Bundesgesundheitsministerium kürzlich novelliert wurde. <br /><br />Im zahnmedizinischen Bereich ist der Patient durch die gesetzlichen Entscheidungen stark in die Kostenstruktur der Behandlung eingebunden. Die finanzielle Beteiligung der Patienten führt häufig zu Nachfragen, auch bei der Unabhängigen Patientenberatung (UPD). Dass bei einem Anteil von etwa einem Drittel Zahnmedizinern an den gesamten Medizinern etwa ein Drittel aller Anfragen an die UPD sich auf die zahnmedizinische Behandlung bezieht, steht im dementsprechenden Verhältnis. Daraus kann aber auf keine generelle Unzufriedenheit der Patientinnen und Patienten mit ihrem Zahnarzt geschlossen werden. Denn wie eine aktuelle Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach (IfD) in Zusammenarbeit mit dem Institut der Deutschen Zahnärzte (IDZ) feststellte, sind rund 91 Prozent der Patienten mit ihrem Zahnarzt ‚zufrieden‘ bzw. ‚sehr zufrieden‘.<br /><br />„Der Gesetzgeber dünnt die Leistungen immer mehr aus, der Patient muss mehr zuzahlen. Für die galoppierenden Verwaltungskosten der Kassen und die Schieflage in der Verteilungsstruktur können die behandelnden (Zahn-)mediziner aber nicht der Sündenbock sein“, so Engel.<br /><br /><b>Pressekontakt:</b><br />Dipl.-Des. Jette Krämer, Telefon: +49 30 40005-150, E-Mail: <link typo3/mailto:typo3/mailto:typo3/mailto:typo3/mailto:presse@bzaek.de>presse@bzaek.de</link><br /><br />
<img src="uploads/RTEmagicC__pdf__19.gif.gif" txdam="4488" height="16" width="16" alt="" />&nbsp;<media 4765 _blank - "APPLIKATION, 120410 GKV, 120410_GKV.pdf, 39 KB">Druckversion</media>]]></content:encoded>
			<category>Pressemitteilungen</category>
			
			
			<pubDate>Tue, 10 Apr 2012 12:23:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Strategie für gesundes Altern – Zahnmedizin integraler Bestandteil</title>
			<link>http://www.bzaek.de/presse/presseinformationen/presseinformation/bzaek/05/04/2012/strategie-fuer-gesundes-altern-zahnmedizin-integraler-bestandteil.html</link>
			<description>Die Bundeszahnärztekammer zum Weltgesundheitstag </description>
			<content:encoded><![CDATA[Im Hinblick auf die demographische Entwicklung und das damit zunehmende Spektrum altersbedingter Erkrankungen ist eine bessere Gesundheitsförderung wichtiger denn je. Die Akteure des deutschen Gesundheitswesens haben deshalb gemeinsam nationale Gesundheitsziele definiert. Anlässlich des Weltgesundheitstages am 07. April 2012 unter dem Motto „Altern und Gesundheit: Gesundheit erfüllt die Jahre mit Leben“ verweist die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) auf die Bedeutung der Mundgesundheit älterer Menschen.
Seit vielen Jahren setzt sich die Bundeszahnärztekammer dafür ein, dass zahnmedizinische Versorgungsaspekte in die gesundheitspolitischen Aktivitäten integriert werden müssen. Wissenschaftliche Erkenntnisse belegen die medizinischen Wechselbeziehungen, zeigen, wie bedeutend die Mundgesundheit für die Gesamtgesundheit –insbesondere für Ältere – ist. Somit ist es konsequent, dass die Zahnmedizin im diesjährigen nationalen Gesundheitsziel „Gesund älter werden“ ein integraler Bestandteil ist. 
„Unser Versorgungskonzept 'Mundgesund trotz Handicap und hohem Alter' zeigt Wirkung“, so der Präsident der Bundeszahnärztekammer, Dr. Peter Engel.<br />Die Bundeszahnärztekammer begrüßt, dass über das Versorgungsstrukturgesetz und die&nbsp; Neuausrichtung der Pflegeversicherung die aufsuchende und ambulante Betreuung auch für Patienten mit erheblich eingeschränkter Alterskompetenz verbessert wird. <br />Mit dem neuen nationalen Gesundheitsziel wird darüber hinaus weiterer notwendiger Handlungsbedarf aufgezeigt. 
„Die gesetzlichen Maßnahmen sind wichtige erste Schritte für die bessere Versorgung pflegebedürftiger und immobiler Patienten. Aber auch die zahnmedizinische Prävention muss in der Sozialgesetzgebung für diesen Personenkreis fest verankert werden“, beschreibt Engel die weitere Zielausrichtung. „Prävention ist der Baustein für eine bestmögliche Gesundheit im Alter.“
<b>Hintergrund:<br /></b>Der diesjährige Weltgesundheitstag am 07. April 2012 steht unter dem Motto „Altern und Gesundheit: Gesundheit erfüllt die Jahre mit Leben“.
Um für die Herausforderungen der demographischen Entwicklung Lösungen zu finden, wurde der Kooperationsverbund gesundheitsziele.de – bestehend aus Organisationen des deutschen Gesundheitswesens, Vertretern aus Bund, Ländern, Selbstverwaltung, Zivilgesellschaft und Wissenschaft – 2009 gegründet. Das diesjährige nationale Gesundheitsziel &quot;Gesund älter werden&quot; benennt Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Prävention, zur Versorgung älterer Menschen sowie zu besonderen Herausforderungen wie dem Thema Demenz. Auch die Mundgesundheit von älteren Menschen wird in dem neuen nationalen Gesundheitsziel berücksichtigt: Das 1. Handlungsfeld &quot;Gesundheitsförderung und Prävention - Autonomie erhalten&quot; befasst sich unter anderem mit der &quot;ausgewogenen Ernährung und Mundgesundheit älterer Menschen&quot;.
Pressekontakt: Dipl.-Des. Jette Krämer, Telefon: +49 30 40005-150, E-Mail: <link presse@bzaek.de>presse@bzaek.de</link>
<img txdam="4488" src="uploads/RTEmagicC__pdf__18.gif.gif" height="16" width="16" alt="" />&nbsp;<media 4763 - - "APPLIKATION, 120405 Weltgesundheitstag, 120405_Weltgesundheitstag.pdf, 42 KB">Druckversion</media>]]></content:encoded>
			<category>Pressemitteilungen</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 05 Apr 2012 09:00:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Die hohe zahnmedizinische Qualität in Deutschland erhalten</title>
			<link>http://www.bzaek.de/presse/presseinformationen/presseinformation/bzaek/30/03/2012/die-hohe-zahnmedizinische-qualitaet-in-deutschland-erhalten.html</link>
			<description>Die Bundeszahnärztekammer zum 60jährigen Jubiläum des Zahnheilkundegesetzes </description>
			<content:encoded><![CDATA[Vor 60 Jahren wurde - aus Patientenschutzgründen - erstmals gesetzlich festgelegt, dass die Ausübung der Zahnheilkunde in Deutschland nur Zahnärzten vorbehalten ist. Als Grundvoraussetzung wurden ein Hochschulstudium und die Approbation nach dem Examen fixiert. Zum Jubiläum macht die Bundeszahnärztekammer auf die hohe und international Maßstab setzende Qualität der deutschen Zahnmedizin aufmerksam und postuliert, diese nicht über Bord zu werfen.<br /><br />Mit dem „Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde“ (ZHG) vom 31. März 1952 wurde in der Bundesrepublik Deutschland die Zahnmedizin elementar neugeordnet. Deutschland professionalisierte die Zahnmedizin analog der Medizin. <br /><br />Als vornehmliche Aufgabe sieht es die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) an, das ZHG in Deutschland vor nationalen aber auch europäischen Einflüssen zu schützen. „Ziel muss es sein, dieses Gesetz nicht aufzuweichen“, erklärt der Präsident der Bundeszahnärztekammer, Dr. Peter Engel, „denn es ist beispielgebend. Aktuelle Tendenzen, wie sie durch Vorschläge zur Substitution (zahn-)ärztlicher Verantwortlichkeiten auf nichtärztliche Gesundheitsberufe angestrebt werden, würden die hohe Qualität der Zahnmedizin in Deutschland aushöhlen. Im Interesse der Patientensicherheit darf es keinen Qualitätsabfall aus wirtschaftlichen Gründen geben. Hier ist der Gesetzgeber gefordert, bei allen Effizienzbestrebungen im Gesundheitssystem die herausragenden deutschen Standards nicht zu nivellieren.“
Pressekontakt: Dipl.-Des. Jette Krämer, Telefon: +49 30 40005-150, E-Mail: <link typo3/mailto:typo3/mailto:typo3/mailto:typo3/mailto:typo3/mailto:typo3/mailto:typo3/mailto:presse@bzaek.de>presse@bzaek.de<br /><br /></link>
<img src="uploads/RTEmagicC__pdf__12.gif.gif" height="16" width="16" alt="" /> <media 4757 _blank - "APPLIKATION, 120320 60 Jahre Zahnheilkundegesetz, 120320_60_Jahre_Zahnheilkundegesetz.pdf, 37 KB">Druckversion</media>]]></content:encoded>
			<category>Pressemitteilungen</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 30 Mar 2012 09:37:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Gemeinsame Stellungnahme zum Referentenentwurf des Patientenrechtegesetzes</title>
			<link>http://www.bzaek.de/presse/presseinformationen/presseinformation/bzaek/16/03/2012/gemeinsame-stellungnahme-zum-referentenentwurf-des-patientenrechtegesetzes.html</link>
			<description>Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) haben eine gemeinsame...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) haben eine gemeinsame Stellungnahme zum Referentenentwurf des Patientenrechtegesetzes erarbeitet. Inhaltlicher Schwerpunkt des Referentenentwurfs des geplanten Patientenrechtegesetzes ist aus Sicht der BZÄK die Kodifikation des Behandlungsvertrages im Bürgerlichen Gesetzbuch. Die hierzu geplanten Regelungen enthalten jedoch in einigen Bereichen erhebliche Verpflichtungen für niedergelassene Zahnärzte: So zum Beispiel bei der Dokumentation, bei der Aufklärung des Patienten über mögliche Behandlungsfehler von Vorbehandlern bzw. über mögliche finanzielle Eigenbeteiligungen oder die explizite Einwilligung des Patienten. Der Entwurf trägt in diesen Punkten nicht den Besonderheiten der zahnmedizinischen Versorgung Rechnung. Denn diese ist insbesondere durch das befundorientierte Festzuschusssystem davon geprägt, dass Zahnarzt und Patient gemeinsam die passende Therapieentscheidung treffen müssen – und hierbei in der Mehrzahl der Fälle Zuzahlungen für den Patienten entstehen. Positiv hervorzuheben ist, dass es weder zu einer generellen Umkehr der Beweislast noch zur Schaffung eines „Härtefall- bzw. Entschädigungsfonds“ kommen soll. 
Die beteiligten Bundesministerien der Justiz und für Gesundheit führten hierzu am 15. März 2012 eine Verbändeerörterung durch, bei der die BZÄK und die KZBV vertreten waren. BZÄK-Vizepräsident Prof. Dr. Dietmar Oesterreich konnte hier ganz gezielt die Sichtweise aus dem zahnärztlichen Versorgungsalltag einbringen. Er verwies auf die Gefahr, dass aus den vorgesehenen komplexen Informations-, Aufklärungs- und Dokumentationspflichten keine Verbesserung für die Patienten, sondern eine weitere Erhöhung des Bürokratieaufwands für die Praxen entstehe. ]]></content:encoded>
			<category>Nachrichten</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 16 Mar 2012 12:01:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>„Selten, doch gemeinsam stark!“ </title>
			<link>http://www.bzaek.de/presse/presseinformationen/presseinformation/bzaek/28/02/2012/selten-doch-gemeinsam-stark.html</link>
			<description>Die Bundeszahnärztekammer zum Tag der Seltenen Erkrankungen</description>
			<content:encoded><![CDATA[Das Schaltjahr 2012 hat das seltene Datum 29. Februar. Dies ist der Tag der Seltenen Erkrankungen, der auf die Millionen Betroffenen mit seltenen Erkrankungen aufmerksam machen will. Die Bundeszahnärztekammer ist als Mitglied im Nationalen Aktionsbündnis für Menschen mit seltenen Erkrankungen (NAMSE) bestrebt, die Aufklärung über diese Erkrankungen voranzutreiben.
Seltene Erkrankungen sind eine Gruppe von sehr unterschiedlichen Krankheitsbildern, die häufig schon im Kindesalter auftreten. Oft sind sie schwerwiegend und chronisch. Die Diagnose aber auch die Therapie ist auf Grund der Seltenheit schwierig, so dauert es oft Jahre, bis Patienten eine passende Therapie erhalten können. 
„Wichtig ist daher die interdisziplinäre Zusammenarbeit und der Aufbau von Informationsnetzwerken“, so der Präsident der Bundeszahnärztekammer, Dr. Peter Engel. „Die besonderen Herausforderungen an Aufklärung, Forschung und medizinische Versorgung können nur durch gemeinsame Bemühungen aller Beteiligten überwunden werden. Auch im oralen Bereich gibt es eine beachtliche Anzahl seltener Krankheitsbilder, die oftmals Teil eines komplexen Krankheitsgeschehens sind und sich mit anderen Erkrankungen überlappen. Das Expertenwissen muss im Sinne der Patienten ausgetauscht werden.“ 
<b>Hintergrund:<br /></b>Eine Erkrankung gilt in der Europäischen Union als selten, wenn nicht mehr als fünf von 10.000 Menschen von ihr betroffen sind. Derzeit werden schätzungsweise 7.000 bis 8.000 Erkrankungen als selten eingestuft. Schätzungen zufolge leiden etwa 4 Millionen Menschen in Deutschland an einer seltenen Erkrankung. In der gesamten Europäischen Union sind es ca. 30 Millionen.
Das Nationale Aktionsbündnis für Menschen mit seltenen Erkrankungen (NAMSE) wurde 2010 ins Leben gerufen. Der Zusammenschluss zwischen dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG), dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und Achse e.V. (Allianz Chronischer Seltener Erkrankungen) mit 23 Bündnispartnern des Gesundheitswesens will mit vereinten Kräften die Situation von Menschen mit seltenen Erkrankungen in Deutschland verbessern.
<br />Pressekontakt: Dipl.-Des. Jette Krämer, Telefon: +49 30 40005-150, E-Mail: <link presse@bzaek.de>presse@bzaek.de</link>
<img txdam="4488" src="uploads/RTEmagicC__pdf__15.gif.gif" height="16" width="16" alt="" />&nbsp;<media 4714 - - "APPLIKATION, 120228 Tag der SE, 120228_Tag_der_SE.pdf, 39 KB">Druckversion</media>]]></content:encoded>
			<category>Pressemitteilungen</category>
			
			
			<pubDate>Tue, 28 Feb 2012 09:00:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Patienten brauchen verlässliche Portale</title>
			<link>http://www.bzaek.de/presse/presseinformationen/presseinformation/bzaek/24/02/2012/patienten-brauchen-verlaessliche-portale.html</link>
			<description>Die Bundeszahnärztekammer rät: Zahnarztbewertungsportale kritisch prüfen</description>
			<content:encoded><![CDATA[Online-Bewertungen von Medizinern nehmen an Bedeutung zu, heute wurde der Start eines weiteren Zahnarztbewertungsportals vorgestellt. Die Bundeszahnärztekammer und das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) haben deshalb bereits 2011 in Zusammenarbeit mit den Ärzten Qualitätskriterien für Bewertungsportale definiert.
„Mit wenigen Ausnahmen sind Bewertungsportale kaum in der Lage, Patienten Hilfestellung bei der Suche nach einer guten Praxis oder Klinik zu geben. Häufig stehen kommerzielle Interessen der Betreiber im Vordergrund“, so der Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer Prof. Dr. Dietmar Oesterreich. „Die quantitative Grundlage der Bewertungen ist oftmals zu gering, eher subjektive Faktoren denn harte Fakten fließen in die Bewertung ein.“
Vor der Frage, wo finde ich einen guten Arzt, steht heute oft die Frage: wie finde ich ein verlässliches Portal? Wichtig ist es deshalb, allgemein gültige Qualitätsstandards für die Online-Bewertung zu nutzen. Das Einhalten dieser Standards soll für den Patienten die Verlässlichkeit der angebotenen Information gewährleisten. „Wir begrüßen es daher, wenn Anbieter sich bewusst mit den Qualitätsanforderungen auseinandersetzen und die Bedeutung dieser für die unbeeinflusste, seriöse Patienteninformation erkennen“, so Oesterreich weiter. 
Auch wenn die aktuelle Qualitätsoffensive im Bereich der Online-Arztsuche ein positiver Beitrag ist, um die Rolle des aufgeklärten Patienten zu stärken, gilt es darauf hinzuweisen, dass kein Bewertungsportal die freie Entscheidung des Patienten übernehmen geschweige denn ersetzen kann.
<br />Pressekontakt: Dipl.-Des. Jette Krämer, Telefon: +49 30 40005-150, E-Mail: <link typo3/mailto:typo3/mailto:typo3/mailto:typo3/mailto:typo3/mailto:presse@bzaek.de>presse@bzaek.de</link>
<img txdam="4488" src="uploads/RTEmagicC__pdf__14.gif.gif" height="16" width="16" alt="" />&nbsp;<media 4709 - - "APPLIKATION, 120224 PM  Zahnarztbewertung, 120224_PM__Zahnarztbewertung.pdf, 39 KB">Druckversion</media>
<img src="uploads/RTEmagicC__pdf__14.gif.gif" height="16" width="16" alt="" /> <media 4712 _blank - "APPLIKATION, bewertungsportale, bewertungsportale.pdf, 157 KB">Kriterienkatalog „Gute Praxis, Zahnarztbewertungsportale“</media><br /><br /><img src="uploads/RTEmagicC__pdf__14.gif.gif" height="16" width="16" alt="" /> <media 4713 _blank - "APPLIKATION, 120224 Statement Oesterreich PK Weisse Liste, 120224_Statement_Oesterreich_PK_Weisse_Liste.pdf, 46 KB">Statement Prof. Dr. Dietmar Oesterreich, Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer, zu Bewertungsportalen</media>
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			<pubDate>Fri, 24 Feb 2012 13:00:00 +0100</pubDate>
			
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