Direkt zum Inhalt

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Bundeszahnärztekammer ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung gilt für www.bzaek.de.

Beschreibung der Dienstleistung

Die Website der Bundeszahnärztekammer informiert über Aufgaben, Tätigkeiten und Positionen der Bundeszahnärztekammer als Berufsvertretung aller Zahnärztinnen und Zahnärzte in Deutschland. Sie dient der öffentlichen Information über berufspolitische Themen, rechtliche Grundlagen, Fortbildungsangebote sowie aktuelle Entwicklungen in der Zahnmedizin und stellt kein rechtlich verbindliches Angebot dar.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Unsere Produkte und Dienstleistungen sind für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar. Unsere Website ist in großen Teilen mit dem BFSG und der BFSGV vereinbar. Jedoch bestehen noch einige Barrieren auf unseren Seiten, an denen wir aktiv arbeiten und diese in Zukunft beseitigen wollen. Folgende Ausnahmen und Unvereinbarkeiten bestehen. Die folgenden Inhalte sind nicht barrierefrei, da sie nicht mit der zugrundeliegenden harmonisierten Norm EN 301 549 vereinbar sind:

  • Auf allen Seiten ist der Kontrast zwischen Text und Hintergrund auf Schaltflächen zu gering. Hinweis: Der Eye-Able Assistent ist integriert und somit können Kontraste erhöht werden.
  • Auf einzelnen Seiten gibt es ungültige Aria-Attribute Werte. Diese werden von Screenreadern nicht erfasst und entsprechend nicht korrekt ausgegeben.
  • Auf einzelnen Seiten gibt es Tabellen, die nicht korrekt angelegt sind. Nicht allen Tabellendaten sind Tabellenköpfe zugeordnet. Es ist nicht immer klar, welcher Tabelleninhalt zu welchem Tabellenkopf gehört.
  • Auf einzelnen Seiten fehlen einem übergeordneten Element die passenden untergeordneten Elemente. Dies kann Nutzende von Screenreader verwirren, da ein Inhalt erwartet wird, aber keiner da ist.
  • Auf einzelnen Seiten gibt es Elemente mit dem Attribut Aria-hidden, die gleichzeitig fokussierbar sind. Dadurch sind diese Elemente für Hilfstechnologien erreichbar, obwohl diese verborgen sein sollten.

Diese Erklärung wurde am 11.03.2026 erstellt. Die Erklärung wurde mithilfe der Eye-Able® Technologie der Web Inclusion GmbH erstellt. Eye-Able Report ® - ein Produkt der Web Inclusion GmbH - hat alle maschinell überprüfbaren Prüfschritte durchlaufen. Diese Erklärung wurde zuletzt am 11.03.2026 überprüft.

Kontaktangaben

Sie können alle Fälle von Schwierigkeiten beim Zugriff auf den Inhalt der Website an uns melden:
Bundeszahnärztekammer
Chausseestr. 13
10115 Berlin
E-Mail: info@bzaek.de
Tel.: +49 30 400050

Marktüberwachungsbehörde

Die Kontaktdaten der für uns zuständigen Marktüberwachungsbehörde lauten:
MLBF AöR
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen
Carl-Miller-Str. 6
39112 Magdeburg
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-​anhalt.de
Tel.: +49 391 567 6970

Disclaimer

Die automatische Überprüfung der Webinhalte erfolgte am: 11.03.2026. Für die Webinhalte beim Aufruf durch Eye-Able wurde der Browser Google Chrome in der Version 136.0.7103.92 verwendet. Für die geprüfte Anwendungsversion unter den spezifizierten Browser- und Betriebssystemparametern garantieren wir die Richtigkeit der gemachten Angaben. Bei Einsatz abweichender Versionen oder Umgebungen ist eine abweichende Darstellung möglich, die von den hier gemachten Ergebnissen abweichen kann.