Ausländische Zahnärztinnen und Zahnärzte
Als Zahnarzt bzw. Zahnärztin können Sie grundsätzlich auch in Deutschland die Zahnheilkunde ausüben. Für eine dauerhafte Berufsausübung in Deutschland müssen Sie die Approbation beantragen.
Approbation
Die Approbation wird auf Antrag erteilt, wenn
- Ihre Ausbildung mit der zahnärztlichen Ausbildung in Deutschland gleichwertig ist,
- Sie sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich eine Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des zahnärztlichen Berufs ergibt,
- Sie nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet sind,
- Sie über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.
Für die in der Anlage zum Zahnheilkundegesetz aufgeführten Abschlüsse ist die Gleichwertigkeit anerkannt. Soweit Sie einen anderen Abschluss haben, müsste die Gleichwertigkeit je nach Einzelfall überprüft und festgestellt werden. Zahnheilkundegesetz (ZHG)
Antrag auf Approbation
Bitte wenden Sie sich hinsichtlich der für den Antrag auf Approbation erforderlichen Unterlagen sowie weiterer Fragen an die jeweils zuständige Behörde des Bundeslandes, in dem Sie tätig sein wollen. Wir empfehlen, die (Landes-)Zahnärztekammern des Bundeslandes, in dem Sie arbeiten wollen, anzuschreiben - dort erhalten Sie ebenfalls weitere Informationen.
Vorübergehende Ausübung der Zahnheilkunde in Deutschland
Wollen Sie nicht länger als zwei Jahre in Deutschland arbeiten, können Sie einen Antrag auf Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung der Zahnheilkunde stellen.
Die Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung der Zahnheilkunde kann nur auf Antrag erteilt werden. Hierfür ist eine abgeschlossene zahnärztliche Ausbildung nachzuweisen.
Eine vorläufige Berufserlaubnis braucht nicht erteilt werden, wenn die zahnärztliche Ausbildung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz erfolgte.
Informationsportal der Bundesregierung
Im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) stellt das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) ein umfangreiches, mehrsprachiges Informationsangebot zur Anerkennung von Berufsqualifikationen zur Verfügung.