Digitales

eZahnarztausweis

Der eZahnarztausweis ist der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) für Zahnärztinnen und Zahnärzte.

Ausgabe und Beantragung

Ausgabe

Für die Ausgabe sind die (Landes-)Zahnärztekammern zuständig, so sehen es die Heilberufsgesetze der Länder vor.

Die Bundeszahnärztekammer koordiniert das Projekt und hat eine Herausgabeinfrastruktur geschaffen.

(Landes-)Zahnärztekammern

Herstellung

Die Herstellung des eZahnarztausweises erfolgt mithilfe folgender Anbieter, die nach dem marktoffenen Zulassungsmodell zugelassen wurden (Reihenfolge alphabetisch):

D-Trust GmbH  

Medisign GmbH 

SHC+CARE   

T-Systems International GmbH

Bestellvorgang

Planen Sie für den Bestellvorgang bitte ca. 6 Wochen ein.

Bitte beachten Sie, dass Sie den eZahnarztausweis nach Erhalt noch aktivieren und freischalten müssen. Die Anbieter liefern für die Freischaltung entsprechende Anleitungen mit.

Mitglieder der LZK Brandenburg, der LZK Rheinland-Pfalz sowie der ZÄK Schleswig-Holstein wenden sich bitte zunächst an ihre Kammer. Informationsseiten:

LZK Brandenburg

LZK Rheinland-Pfalz

ZÄK Schleswig-Holstein

Notwendigkeit / HBA-Pflicht

Das Vorhandensein eines Heilberufsausweises (HBA) und damit eines eZahnarztausweises in der Praxis ist verpflichtend.

Auch für den Nachweis, dass die Praxis für die elektronische Patientenakte (ePA) bereit ist, gehört der HBA dazu.

Mit Blick auf das E-Rezept und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) muss jede Zahnärztin und jeder Zahnarzt, die bzw. der eine entsprechende Verordnung ausstellen können muss, in Besitz eines eZahnarztausweises sein.

Fristen

Notwendigkeit für einen HBA in Bezug auf Anwendungen besteht seit:

01.07.2021
Bereitschaft der Praxis für die ePA (mind. ein eZahnarztausweis je Praxis)

01.01.2023
Verpflichtende Nutzung der eAU (alle Zahnärztinnen und Zahnärzte, die eine Verordnung ausstellen müssen, benötigen einen eigenen eZahnarztausweis)

01.01.2023
Elektronisches Beantragungs- und Genehmigungsverfahren – Zahnärzte (EBZ, u. a. elektronischer Heil- und Kostenplan) (mind. ein eZahnarztausweis in der Praxis)

01.01.2024
Verpflichtende Nutzung des E-Rezepts (alle Zahnärztinnen und Zahnärzte, die eine Verordnung ausstellen müssen, benötigen einen eigenen eZahnarztausweis)

Telematik

Telematikinfrastruktur

Berufsrecht

Musterberufsordnung (MBO), Datenschutz-Grundverordnung, Rechtsgrundlagen und Hinweise für die Zahnarztpraxis

Gesetze und Verordnungen

Für den Berufsstand relevante Gesetze und Verordnungen