Junge Zahnärztinnen
und Zahnärzte
Diese Seite richtet sich an Studierende, Assistenten und Assistentinnen sowie Praxisgründerinnen und Praxisgründer. Informationen zu Berufsstart, Freiberuflichkeit und Praxisgründung helfen beim Weg in das Berufsleben.
Famulatur
Studierende der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde müssen eine vierwöchige Famulatur bei einer approbierten Zahnärztin bzw. einem approbierten Zahnarzt nachweisen. Grundlage hierfür ist § 15 der Zahnärztlichen Approbationsordnung Zahnärzte (ZApprO).
Auch Ablauf und Inhalt der Famulatur sind durch die ZApprO vorgegeben.
Leitfaden
Ein Leitfaden beschreibt den Ablauf der zahnärztlichen Famulatur und enthält eine Mustervereinbarung zur Durchführung der Famulatur sowie ein Musterzeugnis über die Famulatur.
Er soll eine einheitliche Umsetzung in den Kammerbereichen gewährleisten.
Ein detailliertes Muster-Anforderungsprofil für Famulaturpraxen kann auf Nachfrage zur Verfügung gestellt werden.
Helfen im Ausland
Das gesellschaftliche Engagement der Zahnärzte in Deutschland spiegelt sich in zahlreichen unterschiedlichen Projekten wider. Das Engagement junger Kollegen ist willkommen, nehmen Sie gerne direkt mit den Hilfsorganisationen Kontakt auf.
Zahnmedizin studieren
Alles rund um das Zahnmedizinstudium findet man auf der Website des Bundesverbandes der Zahnmedizinstudierenden in Deutschland e.V.