Corona-Impfverordnung
Aktualisiert am 18.01.2021
Zahnärzte und ihre Teams sind in die zweite Prioritätengruppe der Impfverordnung eingeordnet worden, gleichauf mit niedergelassenen Ärzten.
Fragen zur Priorisierung können aufgrund der Entscheidungshoheit der Bundesländer ausschließlich in den entsprechenden (Landes-)Zahnärztekammern beantwortet werden.
Zusammenfassendes Positionspapier von BZÄK, KZBV, DGZMK
Prioritätengruppen bzgl. Impfreihenfolge gemäß Corona-Impfverordnung
Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums
STIKO-Empfehlung zur COVID-19-Impfung
Mitteilung der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut
Gesundheitsinformationen des IQWiG
Datenlage zu den Corona-Impfstoffen nebst Zusatzinformationen