Nebenwirkungsmeldungen
Meldeformulare
Unerwünschte Arzneimittelwirkungen

Jeder praktizierende Zahnarzt ist verpflichtet, bekannte und nicht bekannte Nebenwirkungen aller von ihm eingesetzten Arzneimittel an die Arzneimittelkommission Zahnärzte zu melden. Die Meldung befreit den Zahnarzt von der Verpflichtung zur Meldung derartiger Vorkommnisse an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
Vorkommnisse mit Medizinprodukten

Nach § 3 Medizinprodukte-Anwendermelde- und Informationsverordnung (MPAMIV) sind alle Anwender und Betreiber von Medizinprodukten verpflichtet, Vorkommnisse mit Medizinprodukten über das auf der Homepage des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) veröffentlichte Meldeformular elektronisch zu melden.
Unerwünschte Wirkungen und Produktmängel von Medizinprodukten

Zu festgestellten unerwünschten Wirkungen und Mängeln an zahnärztlichen Medizinprodukten, die nicht unter die Meldepflicht nach § 3 Medizinprodukte-Anwendermelde- und Informationsverordnung (MPAMIV) fallen, bietet die Arzneimittelkommission für die Kollegenschaft eine Beratung an.
Unerwünschte Wirkungen und Produktmängel von Medizinprodukten - Formular
Die Formulare können direkt am Bildschirm ausgefüllt, gespeichert und per E-Mail versendet werden. Auch das Ausdrucken und Senden per Fax ist möglich.