Europa

Gesundheitspolitische Positionen zur Bundestagswahl 2021

Harmonisierung nur bei gleicher Qualität

  • Eine EU-Gesundheitsunion sollte den Interessen der Patientinnen und Patienten dienen, aber auch die Belange der Gesundheitsberufe berücksichtigen.
  • Von praktischem Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger sind einheitliche Standards für den Datenschutz, so zur Pseudonymisierung und Nutzung von Patientendaten.
  • In der Zahnmedizin steht nicht der Gewinn, sondern das Wohl der Patientinnen und Patienten an erster Stelle, daher dürfen europäische Vorgaben den Patientenschutz nicht beschränken.
  • Eingriffe in die zahnärztliche Therapiefreiheit auf europäischer Ebene, z. B. durch Verbote von Füllungsmaterialien wie dem Dentalamalgam, müssen verhindert werden.
  • Auf EU-Ebene muss die Belastung durch Bürokratie konsequent verhindert werden.
  • Die Organisation des Gesundheitswesens durch die Selbstverwaltung (Kammersystem) ist Ausdruck des Subsidiaritätsprinzips und darf durch europäische Vorgaben nicht beschnitten werden.
     

Worum es geht

Über gesundheitspolitische Themen wird nicht nur in Berlin oder den Landeshauptstädten entschieden, sondern zunehmend auch in Brüssel. Unter dem Schlagwort „Gesundheitsunion“ werden Lehren aus der Pandemie und Forderungen nach einer stärker konzertierten europäischen Gesundheitspolitik diskutiert. Parallel laufen die Vorbereitungen, einen europäischen Gesundheitsdatenraum zu etablieren.
 

Gesundheitsunion für die Patientinnen und Patienten sowie die Heilberufe

Gesundheitspolitik und damit auch eine mögliche Gesundheitsunion auf EU-Ebene müssen die Interessen der Patientinnen und Patienten sowie der Angehörigen der Heilberufe in den Mittelpunkt stellen. Dabei sollten aus der Pandemie die richtigen Lehren gezogen werden, vor allem die Krisenreaktionsfähigkeit der EU muss besser werden. Kritisch waren zu Beginn der Krise der Mangel an wesentlichen Grundstoffen für viele Arzneimittel, die unzureichende Verfügbarkeit persönlicher Schutzausrüstung und die Störung der internationalen Lieferketten.

Die EU-Kommission plant deshalb Maßnahmen für eine sichere Versorgung der EU-Bevölkerung mit wichtigen Arzneimitteln und Schutzausrüstung. Dazu gehört auch die

Entwicklung und Produktion von Arzneimitteln, Medizinprodukten und Impfstoffen in der EU. Diese angestrebte Autonomie darf aber nicht zu einem neuen Protektionismus führen. Deutschland und Europa sind weiterhin auf offene Märkte angewiesen.
 

Europäisch digitalisieren und Patientendaten schützen

Die Schaffung eines EU-Gesundheitsdatenraums soll eine bessere medizinische Versorgung ermöglichen. Die europäische Digitalisierung darf aber nicht dazu führen, die Solidarität im Gesundheitssystem zu untergraben und die freie Ausübung der Heilberufe einzuschränken. Zudem gelten in Deutschland hohe Standards zum Schutz der Privatsphäre. Die EU braucht einheitliche Standards für den Datenschutz und vor allem zur Pseudonymisierung und Nutzung von Patientendaten. Gesundheitsdaten dürfen keine kommerziellen Waren werden, das gilt besonders im Rahmen der zahnärztlichen Behandlung und des Zahnarzt-Patienten-Verhältnisses.
 

Versorgungsniveau und -qualität schützen

Der Gesundheitsmarkt ist kein Markt wie jeder andere. An erster Stelle stehen nicht Wachstum und Gewinne, sondern das Wohl der Patientinnen und Patienten, ein hohes Versorgungsniveau und die Qualität der medizinischen Behandlungen. Deregulierung, allein um das Wirtschaftswachstum zu fördern, ist hier zu kurz gedacht und kein Wert an sich.

Die Europäische Union hat in ihren Verträgen ein hohes Qualitätsniveau verankert.

Dieses Niveau wird am besten gehalten, wenn die EU-Mitgliedstaaten weitestgehend zuständig bleiben. Die Europäischen Kommission stellt zum Beispiel das Berufsrecht aus ökonomischen Gründen unterschiedslos in Frage, lässt aber völlig außer Acht, dass die deutschen Vorgaben zu Berufszugang und -ausübung bei den Heilberufen dem Schutz der Patientinnen und Patienten dienen und damit das Gemeinwohl im Blick haben.
 

Dentalamalgam als Werkstoff erhalten

Nach Zahlen des Dentalhandels bestehen aktuell sieben Prozent der Füllungen in Deutschland aus Amalgam. Für dessen Nutzung gibt es klare Vorgaben: Seit 2019 darf EU-weit nur noch Dentalamalgam in verkapselter Form verwendet werden, zudem müssen Zahnarztpraxen in ganz Europa mit hochwirksamen Amalgamabscheidern ausgerüstet sein. Eine Verpflichtung, die in Deutschland bereits seit Anfang der 1990er Jahre gilt und durch die die Umwelt wirksam geschützt wird. Gleichwohl strebt die EU-Kommission im Zuge einer für 2022 geplanten Revision der EU-Quecksilberverordnung ein „Phase-Out“ von Amalgam aus Gründen des Umweltschutzes an.

Ein grundsätzliches Verbot von Amalgam als zahnmedizinisches Füllungsmaterial lehnt die Zahnärzteschaft in Deutschland ab. Gleiches gilt für ein „Phase out“, bei dem das Amalgam langsam verschwindet. Aus zahnmedizinischer Sicht sprechen zahlreiche Gründe für die Beibehaltung von Amalgam als Füllungsmaterial: Das im Amalgam enthaltene Quecksilber geht mit Silber, Zinn und Kupfer eine feste intermetallische Verbindung ein. Das Material ist langlebiger als andere Füllungswerkstoffe, zudem gibt es im mechanischen Verhalten Vorteile. Die alternativ zur Verfügung stehenden Werkstoffe können nicht alle Indikationen von Amalgamfüllungen abdecken. Außerdem hätte ein generelles Amalgamverbot auch soziale Folgen: Alle verfügbaren Alternativmaterialien sind erheblich teurer. Schließlich garantieren die Amalgamabscheider mittlerweile europaweit eine umweltverträgliche Nutzung des bewährten Werkstoffs.
 

Neue Bürokratielasten für freie Berufe auch aus Europa verhindern

Die Leistungen der freien Berufe werden in der Regel in kleinen Teams erbracht, die bei gesetzlichen Vorgaben sehr schnell durch zu große bürokratische Lasten überfordert werden. Der Gesetzgeber sollte dem auch auf europäischer Ebene Rechnung tragen und die freien Heilberufe vor dem Hintergrund ihrer gesellschaftspolitischen Funktion so weit wie möglich von ungerechtfertigter Bürokratie entlasten. Neue europäische Vorgaben sollten vor Erlass einem Belastbarkeitscheck unterzogen werden. Die neue Bundesregierung wird von uns daher dazu aufgefordert, auch auf europäischer Ebene auf die Angemessenheit der Bürokratielasten neuer gesetzlicher Vorgaben zu achten.   
 

Selbstverwaltung erhalten und stärken

Die berufliche Selbstverwaltung (Kammersystem) ist ein bewährtes System, um den Staat zu entlasten und die Qualität der Versorgung zu sichern. Es gibt zwar viele europäische Diskussionen, aber keine überzeugenden Gründe, dieses bewährte System in Frage zu stellen. Wir haben in Deutschland sehr gute Erfahrungen mit dem Subsidiaritätsprinzip gemacht. Die politischen Entscheidungsträger sollten sich deshalb allen Bestrebungen widersetzen, die dieses System der Selbstverwaltung gefährden und sich auf europäischer Ebene für eine Stärkung, zumindest aber den Erhalt der freiberuflichen Selbstverwaltung einsetzen. Dazu gehört, die Bemühungen unseres Berufsstandes zu unterstützen, eine „EU-Charta der Freien Berufe“ auf europäischer Ebene zu implementieren.

 

Zahnärztekammern der Länder
Positionen und Statements