Fachkräftesicherung

Gesundheitspolitische Positionen zur Bundestagswahl 2021

Attraktiv für Fachkräfte bleiben

  • Das duale System der beruflichen Ausbildung ist krisenbewährt und muss erhalten und weiterentwickelt werden.
  • Das Berufsbild der/des Zahnmedizinischen Fachangestellten ist etabliert und bietet Aufstiegschancen, so dass daneben weitere Berufsbilder nicht erforderlich sind.
  • Auch das Aufstiegsfortbildungsmodell für Assistenzpersonal ist erfolgreich und sollte weiterentwickelt werden.
  • Die Aufgabenteilung im zahnärztlichen Team unter verantwortlicher Leitung der Zahnärztin oder des Zahnarztes hat sich bewährt. Eine Aufweichung der Delegationsmöglichkeiten durch Substitution von zahnmedizinischen Leistungen lehnt die BZÄK im Interesse der Patientensicherheit ab.
     

Worum es geht

Etwa 388.000 Mitarbeitende und Auszubildende gibt es aktuell in den Zahnarztpraxen in Deutschland. Ohne sie ist die flächendeckende zahnmedizinische Versorgung auf hohem Qualitätsniveau nicht möglich. Das Praxis-Personal ist mit seiner qualifizierten Ausbildung eine unverzichtbare Stütze bei der Patientenbetreuung und insbesondere in der Prävention. Das Berufsbild der Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) ist ein hervorragendes Beispiel für das duale System der beruflichen Ausbildung in Deutschland, das auch ein Modell für die Zukunft ist. Dabei müssen die Praxis-Teams wertgeschätzt und gefördert werden. Eine Substitution von (zahn)ärztlichen Leistungen an das Assistenzpersonal lehnt die Bundeszahnärztekammer aus Gründen des Patientenschutzes entschieden ab.
 

Duales System der Berufsausbildung stärken

Deutschlands duales Ausbildungssystem bewährt sich auch in den Zahnarztpraxen. Die Ausbildung zur Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) zählt unter jungen Frauen seit vielen Jahren zu den Top 10 der beliebtesten Ausbildungsberufe in Deutschland. Der Beruf ist bei jungen Menschen beliebt, nur wegen der Pandemie gibt es nach 13 Jahren erstmals einen leichten Rückgang bei den neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen von 13.800 im Vorjahr auf 12.700 für das Ausbildungsjahr 2020/2021.

Gleichwohl gab es in der Vergangenheit erste Anzeichen für einen Mangel an Fachpersonal, auf die auch das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hingewiesen hat. Um die flächendeckende zahnmedizinische Versorgung in gewohnter Form aufrechterhalten zu können, darf die Ausbildung deshalb nicht an Attraktivität verlieren. Deshalb wird das Berufsbild der ZFA gemeinsam mit den Sozialpartnern derzeit neu geordnet.
 

Kein neues Berufsbild Dentalhygiene

Daneben kommt vermehrt eine vor allem aus finanziellen Gründen gesteuerte Diskussion über ein neues Berufsbild Dentalhygiene – zum Teil mit universitärem Ausbildungscharakter – auf. Es besteht aus Sicht der Bundeszahnärztekammer jedoch kein fachlicher Grund, die vorhandene stufenweise Aufstiegsqualifikation der ZFA durch anderweitige Fortbildungsformen abzulösen. Der akademische Dentalhygiene-Abschluss besitzt im Vergleich zu einer über die Aufstiegsfortbildung zur DH qualifizierten ZFA keinen höheren Stellenwert.

Der Beruf ZFA ist im dualen Berufsbildungssystem erfolgreich etabliert und verbindet theoretische Schulung mit praxisnaher Ausbildung. Dies ist ein Alleinstellungsmerkmal im europäischen Vergleich und erweist sich auch auf dem internationalen Arbeitsmarkt als besonders krisensicher.
 

Erfolgreiches Aufstiegsfortbildungsmodell bewahren

Zahnmedizinische Fachangestellte können sich zur Zahnmedizinischen Prophylaxe-, Fach- oder Verwaltungsassistentin und -assistenten sowie bis zur Dentalhygienikerin und zum Dentalhygieniker (DH) fortbilden. Damit verbessern sie ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Gestaltet und gefördert wird die Aus- und Fortbildung von den (Landes)Zahnärztekammern, die diese Aufstiegsfortbildungen seit vielen Jahren sehr erfolgreich anbieten. Die Initiativen der (Landes)Zahnärztekammern haben wesentlich zum Erfolg der zahnmedizinischen Prävention beigetragen und das soll fortgeführt werden. An die Politik ergeht daher die Aufforderung, dieses Aufstiegsfortbildungsmodell zu stützen und zu stärken.
 

Delegation statt Substitution

Eine Übertragung von zahnärztlichen Aufgaben an Assistenzpersonal (Delegation) ist im Zahnheilkundegesetz (ZHG) abschließend geregelt. In Deutschland arbeiten die nicht-zahnärztlichen Gesundheitsfachberufe (ZFA und Fortbildungsqualifikationen bis zur DH) seit vielen Jahrzehnten erfolgreich in Zahnarztpraxen. In der Europäischen Kommission wird immer wieder diskutiert, zahnärztliche Leistungen durch das Assistenzpersonal erbringen zu lassen. Das würde das etablierte und erfolgreiche Delegationsverhältnis zwischen Zahnärztinnen bzw. Zahnärzten und Assistenzpersonal in Frage stellen.

Die Bundeszahnärztekammer lehnt die Substitution von zahnärztlichen Leistungen ab, befürwortet aber die Delegation an geschulte Fachkräfte unter zahnärztlicher Aufsicht, nicht zuletzt aus Haftungsgründen. Auch die Bundesregierung sollte sich im Interesse des Patientenschutzes und der Versorgungsqualität für das bewährte Prinzip ‚Delegation statt Substitution‘ einsetzen.

Die Politik fordert die Bundeszahnärztekammer daher dazu auf, europäischen Entwicklungen zur Substitution zahnärztlicher Aufgaben entschieden entgegen zu treten.

Zahnärztekammern der Länder
Positionen und Statements