Freie Heilberufe

Gesundheitspolitische Positionen zur Bundestagswahl 2021

Rahmenbedingungen müssen stimmen

  • Die freiheitliche und gemeinwohlorientierte zahnärztliche Berufsausübung muss sowohl national als auch europäisch durch einen passenden Regulierungsrahmen gestärkt werden.
  • Die Entscheidungsräume für die zahnärztliche Therapiefreiheit und die individuelle Patientenbetreuung müssen erhalten bleiben.
  • Bürokratie geht zu Lasten der Zuwendung zu Patientinnen und Patienten, daher muss unnötige Bürokratie abgebaut werden.
  • Das bewährte zahnärztliche Kammersystem muss als ordnungspolitische Struktur in seinen Funktionen und Gestaltungsmöglichkeiten gestärkt werden.
  • Parallele Kompetenzen, die sich aus dem Sozialgesetzbuch V ergeben, z. B. über den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), müssen im Sinne des Subsidiaritätsprinzips vermieden werden. Die den (Landes)Zahnärztekammern übertragenen Kompetenzen dürfen nicht ausgehebelt werden.
  • Der zahnärztliche Sektor steht für herausragende Innovationen und ein hohes volkswirtschaftliches Potenzial, das anerkannt und bei seiner Regulierung beachtet werden muss.
     

Worum es geht

Die Zahnmedizin als freier Heilberuf genießt ein besonderes Ansehen. Zahnärztinnen und Zahnärzte gewährleisten mit ihrer qualitativ hochwertigen Arbeit einen wesentlichen Beitrag zur Gesundheit von Patientinnen und Patienten. Im Zentrum steht für sie dabei die Therapiefreiheit – als auf und mit Patientinnen und Patienten individuell abgestimmte Behandlung – und die Verantwortung und auch Haftung für diese Therapie.

Auch ein freier Heilberuf mit einem hohen Berufsethos braucht eine Qualitätssicherung. Diese wird durch die zahnärztliche Selbstverwaltung und die zahnärztlichen Kammern in den Bundesländern gewährleistet. Die Selbstverwaltung arbeitet in eigener Verantwortung, auf eigene Kosten und unter staatlicher Rechtsaufsicht. Die Kammern garantieren die Qualitätssicherung und die Einhaltung der Berufspflichten. Das System hat sich bewährt: Die zahnmedizinische Versorgung in Deutschland hat einen herausragenden Ruf.

Beides ist aber keine Selbstverständlichkeit. Die Bundesärztekammer fordert deswegen für den Erhalt und die Fortentwicklung einer qualitativ hochwertigen zahnmedizinischen Versorgung faire Rahmenbedingungen in Deutschland.
 

Freie Berufsausübung stärken

Zahnärztinnen und Zahnärzte entscheiden individuell und objektiv, in enger Zusammenarbeit mit den Patientinnen und Patienten und ohne den Einfluss Dritter über die notwendige und gewünschte Therapie – dies gehört zum Kern der Freiberuflichkeit. Patientin oder Patient und Zahnarzt oder Zahnärztin stehen dabei in einem besonderen Vertrauensverhältnis. Diese freiheitliche und gemeinwohlorientierte Berufsausübung muss auf nationaler wie europäischer Ebene politisch gestärkt werden.
 

Therapie- und Entscheidungsfreiheit schützen

Die Entscheidungsfreiheit beider Seiten für die Therapie ist zentral. Derzeit wird sie aber politisch gefährdet durch die Medizinischen Versorgungszentren (MVZ). MVZ bieten den Patientinnen und Patienten häufig kostenoptimierte Behandlungen an, in Zusammenarbeit mit gewerblichen Anbietern. Damit wird Patientinnen und Patienten die eigene Wahlfreiheit entzogen: Sie können häufig nicht mehr selbst bestimmen, welche Behandlung sie erhalten. Oft fehlt es an einer individuellen Beratung sowie darauf basierenden individualisierten Angeboten. Modernere oder alternative Behandlungsmethoden stehen ihnen nicht immer zur Verfügung, weil sie unter Umständen teurer sind als die automatisiert angebotene Behandlung. Damit ist die zentrale Therapiefreiheit für Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Patientinnen und Patienten bedroht.
 

Weniger Bürokratie, mehr Zeit für Patientinnen und Patienten

Die MVZ sind ein Teil des allgemeinen Trends der Ökonomisierung. Es ist der Versuch, über Kostenkontrollen und Auflagen die Zahnmedizin ökonomisch effizienter zu machen. Das führt zu immer mehr Auflagen und Behandlungsbeschränkungen in den Praxen. Die begleitende überbordende staatliche Reglementierung und die ungerechtfertigten Eingriffe in das schützenswerte Zahnarzt-Patentenverhältnis sind folgenreich. Nicht nur, weil sie junge Zahnärztinnen und Zahnärzte davon abschreckt, sich mit einer eigenen Praxis niederzulassen. Die Zahnärztinnen und Zahnärzte haben auch immer weniger Zeit für die Patientinnen und Patienten und deren Behandlung.

Diese Überlastung ist in einem Projekt nachgewiesen worden, das der Nationale Normenkontrollrat zusammen mit der Bundesärztekammer durchgeführt hat: Danach verbringt eine Vollzeitkraft in einer Zahnarztpraxis allein 100 Arbeitstage damit, nur die Dokumentations- und Informationspflichten zu erfüllen.
 

Selbstverwaltung stärken

Die berufliche Selbstverwaltung in Form des Kammersystems hat sich in Deutschland ebenso bewährt wie das Subsidiaritätsprinzip. Das Kammersystem entlastet den Staat und sichert die Qualität der Versorgung. Zahnärzteschaft und Zahnarztkammern sind sich dabei ihrer besonderen Verantwortung bewusst, sie sich aus der zahnärztlichen Selbstverwaltung ableitet. Es gibt keinen Grund, an diesem System von Selbstverwaltung und Selbstverantwortung grundlegende Änderungen vorzunehmen. Im Gegenteil: Es sollte gestärkt werden.

Es sind bereits weite Bereiche der Selbstverwaltung über die Heilberufekammergesetze der Bundesländer den (Landes)Zahnärztekammern zugewiesen. Diese wesentliche Rolle der zahnärztlichen Selbstverwaltung durch die (Landes)Zahnärztekammern muss unangetastet bleiben.

Die Ausübung der Zahnheilkunde kann auch durch Gesellschaften, etwa Zahnheilkunde-GmbHs, erfolgen. In diesem Fall wird die zahnärztliche Tätigkeit von juristischen Personen angeboten, die nicht der Aufsicht der (Landes)Zahnarztkammern unterliegen. Die Einhaltung des patientenschützenden Berufsrechts kann dann nicht durch die Kammer überwacht werden.

Die Bundeszahnärztekammer fordert daher für den Schutz der Patientinnen und Patienten geeignete, bundeseinheitliche Regelungen für alle Formen der Ausübung der Zahnheilkunde. Dabei muss sichergestellt werden, dass den (Landes)Zahnärztekammern die Möglichkeit einer effektiven Aufsicht und konsequenten Durchsetzung dieser Regelungen gegenüber allen Anbietern zahnärztlicher Leistungen eingeräumt wird.
 

Politische Doppelregulierung vermeiden

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das höchste Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der gesetzlichen Krankenversicherung. Dort gibt es Bestrebungen, die Entscheidungsfreiheit der Zahnärztinnen und Zahnärzte zu beschneiden. Wenn aus dem G-BA, ohne Rücksicht auf die landesrechtlich festgeschriebenen Kompetenzen der (Landes)Zahnärztekammern, verbindliche Richtlinien und Vorgaben zu Effizienz, Kosten und Kontrollen gemacht werden, wird die Selbstverwaltung in ihrem Grundpfeiler angegriffen. Solche Absichten sind eine ernstzunehmende Bedrohung für Subsidiarität, Freiberuflichkeit und Eigenverantwortung. Sie könnten zu Doppelregulierung und Kompetenzstreitigkeiten zwischen Kammern und dem GKV-System führen. Die Selbstverwaltung durch Kammern sollte in ihrer Verantwortung nicht beschnitten und reguliert, sondern gestärkt und unterstützt werden.
 

Wirtschaftsfaktor Zahnmedizin berücksichtigen

Die Forderungen nach fairen Rahmenbedingungen sind kein Selbstzweck der Zahnärzteschaft. Die Zahnmedizin ist, über die medizinische Aufgabe hinaus, ein wichtiger Wirtschaftssektor. Jede Praxis beschäftigt durchschnittlich 4,5 weitere Personen. Hinzu kommen vor- und nachgelagerte Wirtschaftszweige. Insgesamt hängen 764.000 Arbeitsplätze direkt oder indirekt von der zahnmedizinischen Versorgung ab. Die zunehmende Alterung der Gesellschaft, der medizinisch-technische Fortschritt und die steigenden Anforderungen der Patientinnen und Patienten an ihre zahnmedizinische Versorgung werden die Zahnmedizin wirtschaftlich in den kommenden Jahren noch bedeutender machen. Umso wichtiger ist es, die Strukturen und Freiräume der Zahnmedizin zu stärken und zu stabilisieren. 

Zahnärztekammern der Länder
Positionen und Statements