Patientenrechte

Gesundheitspolitische Positionen zur Bundestagswahl 2021

Vertrauen schützen durch freie (Zahn-)Arztwahl

  • Das Patientenrecht auf freie (Zahn-)Arztwahl darf nicht eingeschränkt und muss vor ökonomischen Interessen Dritter geschützt werden.
  • Die kompetente und verlässliche Information von Patientinnen wie Patienten und die freie (Zahn-)Arztwahl gehören zusammen. Dieses Patientenrecht will die BZÄK durch die Einbringung ihrer Expertise in das weiterentwickelte sog. Nationale Gesundheitsportal stärken.
  • Die Patientenberatung und das Gutachter- und Schlichtungswesen der (Landes)Zahnärztekammern stärken die Rechte der Patientinnen und Patienten und müssen daher als wichtiger Pfeiler der zahnärztlichen Selbstverwaltung gestärkt werden.
  • Die Digitalisierung kommt Praxisteams sowie Patientinnen und Patienten zugute, aber der Patientenschutz und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung müssen gewahrt bleiben.
  • Zahnmedizin ist kein Anlage-Investment, sondern gehört in die Hand von freiberuflich tätigen Zahnärztinnen und Zahnärzten. Um den Patientenschutz zu gewährleisten, muss das Aufkaufen von Zahnarztpraxen reguliert werden, um Eingriffe in die Therapiefreiheit durch Fremdinvestoren auszuschließen.
     

Worum es geht

Medizinische Behandlungen, auch zahnmedizinische, setzen ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen Patientinnen und Patienten und Zahnärztinnen wie Zahnärzten voraus. Diese Vertrauensbasis, ob und welche Therapie angewendet werden soll, kann nur geschaffen werden, wenn der Patient oder die Patientin in der Zahnarzt-Wahl frei ist. Das Patientenrecht auf eine freie Arztwahl ist unantastbar.

Mit dem Hinweis auf Kosten geraten Patientenrechte, darunter die freie Arztwahl, zunehmend unter Druck. Die Bundeszahnärztekammer setzt sich für die Patientinnen und Patienten und ihre Rechte ein.
 

Keine Einschränkung der freien (Zahn-)Arztwahl

Die freie (Zahn-)Arztwahl ist gefährdet: Um Gesundheitskosten zu senken, werden mittlerweile Öffnungsklauseln und Selektivverträge diskutiert. Patientinnen und Patienten wird mit solchen Selektivverträgen vorgeschrieben, welchen Zahnarzt oder welche Zahnärztin sie aufsuchen dürfen. Damit wäre nicht nur die Vertrauensbasis in ihrem Kern angegriffen, sondern auch die Wahl der Therapie eingeschränkt. Die Bundeszahnärztekammer lehnt daher jede Einschränkung der freien (Zahn-)Arztwahl durch die Kostenträger strikt ab.
 

Patientinnen und Patienten verlässlich informieren

Als Partner der Allianz für Gesundheitskompetenz engagiert sich die BZÄK seit Jahren für die Förderung der Mundgesundheitskompetenz, unter anderem mit Beiträgen zur motivierenden Gesprächsführung. Die BZÄK steht wie andere Organisationen auch weiter zur Verfügung, ihre Expertise zum Beispiel in ein weiterentwickeltes Nationales Gesundheitsportal einzubringen, das die Bürgerinnen und Bürger mit neutralen und verlässlichen Informationen versorgen soll.
 

Patientenberatung stärken

Die zahnärztliche Selbstverwaltung setzt sich für den Schutz der Patientenrechte ein: Alle Patientinnen und Patienten können sich bei einer zahnärztlichen Beratungsstelle umfassend informieren und beraten lassen. Die zahnärztliche Selbstverwaltung hat dafür ein bundesweites Netzwerk dieser Beratungsstellen aufgebaut, das kontinuierlich ausgebaut wird. Um die Qualität der Patientenberatung zu sichern und zu verbessern, werden zudem die Ergebnisse der Beratung durch das Institut der Deutschen Zahnärzte (IDZ) professionell evaluiert. So können Zahnärztinnen und Zahnärzte zielgerichtet auf Probleme, die die Patientinnen und Patienten vortragen, reagieren und qualitative Verbesserungen entwickeln. Diese Evaluation und das Beschwerdemanagement mit seinen Gutachter- und Schlichtungsmöglichkeiten sind ein besonderes und schützenswertes Alleinstellungsmerkmal.
 

Digitalisierung vorantreiben, Privatsphäre schützen

Unzweifelhaft bietet die Digitalisierung auch in dem hochsensiblen Gesundheitsbereich zahlreiche Vorteile, von der Forschung über Diagnostik bis zur Therapie, oder auch in digitalisierten Abläufen in der Praxis. Die digitale Herstellung des Zahnersatzes oder die Digitalisierung des Rechnungswesens können den Arbeitsalltag der Praxisteams erleichtern, die Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur wird von der BZÄK unterstützt.

Aber: Die Ankündigung neuer Konzepte erweist sich dann als kontraproduktiv, wenn sie ohne Kontext, konkrete Umsetzungspläne und vorherige Machbarkeitsprüfung geschieht. Die BZÄK warnt deswegen vor einer vorschnellen Abkehr von den bisher geltenden Standards zur Informationssicherheit und zum Datenschutz. Angesichts der Tragweite derartiger Entscheidungen muss im Vorfeld eine gesellschaftlich und politisch breit angelegte Diskussion geführt werden. Hierfür stehen wir mit unserer Expertise zur Verfügung.
 

Keine Eingriffe in die Therapiefreiheit durch Fremdinvestoren

Kapitalstarke private Finanzinvestoren versuchen zunehmend, auf dem deutschen Gesundheitsmarkt Fuß zu fassen – vor allem in der Pflege und in der Zahnmedizin. Die Bundeszahnärztekammer sieht diese Entwicklung mit großer Sorge. Zahnmedizin ist kein Anlage-Investment, sondern gehört in die Hand von freiberuflich tätigen Zahnärztinnen und Zahnärzten. Welche Auswirkungen der zunehmende Einfluss von Fremdinvestoren haben kann, zeigen die Entwicklungen in Frankreich und Spanien. Dort haben fremdkapitalfinanzierte Zahnarztketten von Patientinnen und Patienten zum Teil hohe Vorauszahlungen kassiert und sind dann zahlungsunfähig geworden. In einigen Fällen musste der Staat mit Entschädigungszahlungen einspringen. Auch in Deutschland gibt es erste Insolvenzen solcher Anbieter, die die betroffenen Patientinnen und Patienten schutzlos zurücklassen.

Zu befürchten ist außerdem, dass die Zahnärztinnen und Zahnärzte unter Verkaufsdruck gesetzt werden. Das muss um jeden Preis verhindert werden. Zahnärztinnen und Zahnärzte dürften niemals unter Druck geraten, Leistungen an Patientinnen und Patienten zu erbringen, die nicht medizinisch notwendig sind. Eingriffe in die Therapiefreiheit durch Fremdinvestoren müssen ausgeschlossen bleiben.

Die Bundesregierung muss regulierend eingreifen. Der Schutz unserer Patientinnen und Patienten erfordert mindestens klare Aufsichts- und Berufsrechtsregelungen, zum Beispiel die Kontrolle juristischer Personen durch die Zahnärztekammern. Hierzu hat die Bundeszahnärztekammer umfassende Lösungsvorschläge unterbreitet.

Zahnärztekammern der Länder
Positionen und Statements