Prävention

Gesundheitspolitische Positionen zur Bundestagswahl 2021

Mehr Aufklärung

  • Die zahnmedizinische Aufklärung braucht organisatorisch und finanziell ein starkes Fundament in GKV und PKV.
  • Die durch Studien nachgewiesene Expertise der Zahnärzteschaft sollte im Rahmen gesetzgeberischer Maßnahmen im Bereich der Prävention wie z. B. des Präventionsgesetzes genutzt werden.
  • Die Zahnärzteschaft sollte mit ihrer Expertise auch bei Aufklärung und Prävention von systemischen Krankheiten stärker einbezogen werden.
     

Worum es geht

Munderkrankungen wie Karies und Parodontitis sind immer noch weit verbreitet in Deutschland. Dabei ließe sich die Verbreitung dieser nichtübertragbaren Krankheiten mit einer besseren Prävention eindämmen. Und es gilt: Eine gute Mundgesundheit trägt nachweislich zu einer besseren Allgemeingesundheit bei. Im Januar 2021 hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) gerade erst die wichtige Rolle der Mundgesundheit für die gesamte menschliche Gesundheit mit einer eigenen Resolution hervorgehoben. Diese Resolution war auch bereits jüngst Gegenstand des politischen Diskurses zwischen der BZÄK und Stakeholdern des Gesundheitswesens.
 

Prävention und Aufklärung stärken, vor allem bei Parodontalerkrankungen

Nur wer ausreichend über eine Krankheit informiert ist, wird Prävention, Therapie und Nachsorge entsprechend ernst nehmen. Bei der Parodontitis ist das Wissen in der Bevölkerung zu wenig verbreitet. Die Bedeutung dieser Krankheit muss deswegen bevölkerungsweit und individuell besser vermittelt werden. Die beste Strategie, um Parodontalerkrankungen zu vermeiden, ist die Prävention – die primäre und sekundäre Prävention sollten deshalb gestärkt werden. Für die Behandlung wird es ab Mitte 2021 ein neues wissenschaftliches Therapiekonzept der GKV-Versicherten geben. Für die Prävention und Früherkennung wird die Bundeszahnärztekammer eine Kommunikationsoffensive starten. Denn bis heute weiß die breite Bevölkerung nicht, dass die Parodontitis auslösender Faktor für viele Allgemeinkrankheiten sein kann. Selbst die Patientinnen und Patienten, die an einer Parodontitis erkrankt waren, wissen oft nicht, wie wichtig die regelmäßige Kontrolle und Nachsorge ist.
 

Zahnmedizin stärker einbinden beim Präventionsgesetz

Auf politischer Ebene ist eine Novellierung des Präventionsgesetzes geplant. Die zahnärztliche Expertise wird dabei aber nicht ausreichend genutzt. Das gilt auch bei der Umsetzung der Prävention in Lebenswelten (§20a SGB V). Dabei wäre ein vernetztes Handeln als gleichberechtigte Partner vorteilhaft und sinnvoll, wie in der zahnmedizinischen Gruppenprophylaxe (§21 SGB V) bereits erfolgreich praktiziert.
 

Zahnärztliche Aufklärungspotenziale nutzen

Zahnärztinnen und Zahnärzte haben einen breiten Zugang zu weiten Teilen der Bevölkerung, weil viele Patientinnen und Patienten ihre Zahnarztpraxis regelmäßig zur Vorsorge aufsuchen. Das bietet ein bisher kaum genutztes Potenzial, auch über systemische Krankheiten wie Diabetes, Herz-Kreislauferkrankungen oder Tumorerkrankungen aufzuklären oder sie frühzeitig zu erkennen. Gerade mit der demographischen Entwicklung wäre es sinnvoll, dieses Potenzial der Zahnmedizin systematisch zu nutzen und in die Prävention einzubinden. Denkbar ist zum Beispiel eine systematische Aufklärung über die Krebs-Risiken bei Tabakmissbrauch, das Diabetes- und Herz-Kreislauf-Risiko beim Ernährungsverhalten oder eine Kurzintervention für einen Rauch-Stopp im Rahmen der zahnärztlichen Aufklärung.

Zahnärztekammern der Länder
Positionen und Statements