Qualitätssicherung

Gesundheitspolitische Positionen zur Bundestagswahl 2021

Ausbildung und Forschung fördern

  • Die ersten beiden Studienabschnitte von Zahnmedizin und Medizin sollten bei der Novellierung der ärztlichen Approbationsordnung (ÄApprO) synchronisiert werden.
  • Zahnärztekammern sind verantwortlich für Qualitätsförderung. Ihre Expertise sollte daher in politische und regulatorische Maßnahmen des Gesetzgebers zur Qualitätssicherung einbezogen werden.
  • Qualitätsmanagement und -sicherung müssen an den Patientinnen und Patienten sowie an Versorgungszielen ausgerichtet werden.
  • Bei gesundheitspolitischen Entscheidungen muss die Versorgungsforschung stärker für Analysen und eine kritische Bewertung genutzt werden.
  • Es muss weiterhin sichergestellt werden, dass die Zahnheilkunde nur von Approbierten ausgeübt wird.
     

Worum es geht

Eine gute Patientenversorgung erfordert ein professionelles Qualitätsmanagement und setzt voraus, dass Ausbildung und Forschung auf dem neuesten wissenschaftlichen Stand sind und permanent weiterentwickelt werden. Die neue zahnärztliche Approbationsordnung von 2019 war dafür ein erster wichtiger Schritt – aber er reicht nicht aus. Vielmehr sollten bei der geplanten Novelle der Approbationsordnung der Ärzte und Ärztinnen Medizin und Zahnmedizin analoge Standards erhalten.
 

Approbationsordnungen in der ersten Phase synchronisieren

Die aktuelle zahnärztliche Approbationsordnung (ZApprO) ist vergleichsweise neu, nach 60 Jahren hat die Bundesregierung sie teilnovelliert. Ein weiterer Baustein muss nun bei der Novelle der ärztlichen Approbationsordnung (ÄApprO) berücksichtigt werden: Es ist erforderlich, den ersten Abschnitt der beiden Studiengänge Medizin und Zahnmedizin zu synchronisieren und dabei den Nationalen Kompetenzbasierten Lernzielkatalog Zahnmedizin (NKLZ) weiterzuentwickeln. Die Zahnmedizin ist integraler Bestandteil der Medizin, eine stärkere Anbindung an die Allgemeinmedizin sollte deshalb schon in der Ausbildung stattfinden.
 

Qualitätsförderung fortsetzen

Qualitätsförderung ist eine originäre Aufgabe der Zahnärzteschaft und wesentliche Aufgabe der (Landes)Zahnärztekammern. Im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) setzt sich die Bundeszahnärztekammer für Qualitätssicherung im Rahmen des SGB V ein. Neben dieser gesetzlichen Verpflichtung treibt die Zahnärzteschaft aber auch aus eigenem Antrieb und in den (Landes)Zahnärztekammern die Qualitätssicherung aktiv voran – selbstbestimmt und praxisorientiert. So tauschen beispielsweise mehrere tausend Zahnärztinnen und Zahnärzte in 500 regionalen Qualitätszirkeln Maßnahmen und Erfahrungen aus Praxisorganisation und Behandlungsdurchführung freiwillig aus und diskutieren passende Maßnahmen. Ideen, mit denen sich Fehler vermeiden lassen oder die die Qualität fördern, werden hier nicht nur theoretisch definiert, sondern auch direkt umgesetzt.
 

Qualitätsförderung an Versorgungszielen ausrichten

Qualitätsmanagement und -sicherung sind wichtige Instrumente der Qualitätsförderung. Wichtig ist, dass ihre Gestaltung an den Versorgungszielen ausgerichtet wird und nicht umgekehrt. Vorrang muss immer die zahnmedizinzische Versorgung der Patientinnen und Patienten haben und nicht die Schaffung neuer Prüf-, Kontroll- und Berichtsroutinen.
 

Versorgungsforschung fördern und stärker nutzen

Die Versorgungsforschung untersucht, wie die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung im Alltag gesteuert, organisiert und finanziert werden kann. Die zahnmedizinische Forschung folgt den versorgungspolitischen Herausforderungen, um die erwartete Qualität sicherzustellen. Die Methoden der evidenzbasierten Zahnmedizin sollten bei versorgungspolitischen Entscheidungen deswegen ebenso berücksichtigt werden wie praktische Erfahrungen der Zahnärztinnen und Zahnärzte und die Erwartungen der Patientinnen und Patienten. Die Versorgungsforschung in der Zahnmedizin leistet dazu einen kritischen Beitrag und sollte stärker gefördert werden.

Aber nicht nur vor, auch nach gesundheitspolitischen Entscheidungen wird die Versorgungsforschung gebraucht. Mit ihrer Hilfe können Entscheidungen analysiert und gegebenenfalls auch neu justiert werden. So hat die BZÄK mittels der Versorgungsforschung die Ziele für die Mundgesundheit bis 2020 formuliert und die damit verbundenen Erkenntnisse und Probleme herausgearbeitet. Mit der jüngsten Mundgesundheitsstudie gibt es nun Erkenntnisse, die neue Herausforderungen aufzeigen und Rückschlüsse zum Gesundheitssystem ermöglichen. Weitere Forschungsprojekte sind in Arbeit.

Die Bundeszahnärztekammer wird das Gesundheitssystem aus Sicht der Zahnmedizin bewerten und Reformvorschläge unterbreiten, mit denen sich die Versorgung verbessern lässt.

Ein Beispiel: Trotz der nachweislichen Erfolge der überwiegend solidarisch finanzierten, flächendeckenden Primärprävention sind die beiden Haupterkrankungen der Zahnmedizin, Karies und Parodontitis, in der deutschen Bevölkerung immer noch ungleich verteilt. So lässt sich in den meisten Fällen ein umgekehrter sozialer Gradient nachweisen, d. h. Menschen mit niedrigem Sozialstatus haben ein höheres Ausmaß an Zahn- und Munderkrankungen als diejenigen mit einem höheren Sozialstatus. Hier sind sowohl die Einbindung (mund)gesundheitsförderlicher Ansätze in andere Politikbereiche („Health in All Policies, HiAP“) als auch eine Einbettung oralpräventiver Strategien in den medizinischen Präventionskanon sinnvoll (common risk factor approach).
 

Zahnheilkunde darf nur von Approbierten ausgeübt werden

Wer in Deutschland den Beruf der Zahnärztin und des Zahnarztes ausüben möchte, braucht dafür eine staatliche Zulassung: die sogenannte Approbation. Ohne diese uneingeschränkte Berufserlaubnis ist es nicht möglich, als Zahnärztin oder Zahnarzt zu arbeiten oder sich mit einer eigenen Praxis niederzulassen. Diese Voraussetzung dient dem Schutz der Patientinnen und Patienten und der Sicherung der zahnmedizinischen Versorgungsqualität. Sie muss zwingend beibehalten werden. Die Zahnheilkunde darf auch in Zukunft nur von Approbierten ausgeübt werden. Anders gearteten politischen Strategien erteilen wir vor dem Hintergrund des Schutzes der Patientinnen und Patienten eine klare Absage.

 

 

Zahnärztekammern der Länder
Positionen und Statements