Vergütung

Gesundheitspolitische Positionen zur Bundestagswahl 2021

Leistung fair bezahlen

  • Die GOZ muss fachlich und betriebswirtschaftlich modernisiert werden.
  • Der GOZ-Punktwert liegt seit 1988 bei 11 Pfennig (5,6 Cent) und muss angehoben werden, um sowohl die hohe Qualität als auch die allgemeinen Kostensteigerungen bei der Vergütung angemessen zu berücksichtigen.
  • Die Belange der Zahnmedizin müssen auch in der neuen GOÄ berücksichtigt werden, da die Zahnärztinnen und Zahnärzte neben der GOZ auf die ärztliche Gebührenordnung zurückgreifen müssen, ohne in deren Erarbeitung einbezogen zu werden.
     

Worum es geht

Zahnärztinnen und Zahnärzte können ihre Preise nicht frei kalkulieren, wie es in der sozialen Marktwirtschaft sonst üblich ist. Für die Honorierung jenseits des SGB V und des sog. Bema sind sie an die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und an die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gebunden. Deshalb ist es wichtig, dass beide Gebührenordnungen fachlich und betriebswirtschaftlich auf der Höhe der Zeit sind. Mit der Honorarordnung für Zahnärzte (HOZ) stellt die Bundeszahnärztekammer hierfür eine geeignete Grundlage zur Verfügung. Auch bei der geplanten Neufassung der GOÄ müssen die Interessen der Zahnmedizin berücksichtigt werden.
 

Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) novellieren

Zwar ist die GOZ 2012 teilweise novelliert worden. Allerdings hat diese punktuelle Änderung der fachlichen Weiterentwicklung in der Zahnmedizin zu wenig Rechnung getragen. Zudem sind erneut bald zehn Jahre vergangen.

Daher sollte in einer umfassenden Novelle zügig ein Ausgleich für die gestiegenen Kosten analog zur allgemeinen Kostensteigerung geschaffen werden. Denn obwohl die Personal- und Sachkosten in den Zahnarztpraxen jedes Jahr kräftig steigen, ist die zahnärztliche Leistungsvergütung quasi gleich geblieben.

Die Basis für diese Novelle muss die Honorarordnung für Zahnärzte (HOZ) sein, die von den Zahnärztinnen und Zahnärzten ständig weiterentwickelt wird. Sie ist damit auf dem aktuellen Stand der zahnmedizinischen Wissenschaft und enthält die entsprechenden Kosten- und Gebührensätze. Die HOZ ermöglicht der Politik damit eine schnelle und belastbare Entscheidung. Mit ihr kann auch gegenüber Patientinnen und Patienten sowie Versicherungen die Anpassung der Gebühren transparent gemacht werden.
 

GOZ-Punktwert endlich anpassen

Gute Leistungen verdienen eine angemessene Bezahlung: Es ist daher längst überfällig, den seit 1988 unveränderten Punktwert anzuheben – er liegt seit über 30 Jahren bei 11 Pfennig (5,6 Cent). Während der allgemeine Kostenanstieg in Deutschland zwischen 1988 und 2020 insgesamt 65 Prozent betrug, ist das GOZ-Honorar nahezu unverändert geblieben. Das kommt einer jährlichen Abwertung gleich. Eine regelmäßige, dynamische Anpassung des GOZ-Punktwertes ist unerlässlich, um einem erneuten Reformstau vorzubeugen.
 

Bei der GOÄ die Belange der Zahnmedizin berücksichtigen

Bei der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) laufen die Verhandlungen für eine Novelle. Die Zahnmedizin war und ist Teil der Medizin. Deswegen beobachten die Zahnärztinnen und Zahnärzte die Verhandlungen kritisch. Insbesondere die Pläne in der Novelle, künftig nicht mehr die bewährte Gebührenbemessung am Einzelfall zu orientieren, schaden Patientinnen und Patienten ebenso wie Zahnärztinnen und Zahnärzten und sind deswegen besonders kritisch zu bewerten und kein geeignetes Vorbild für möglich Reformen der GOZ.

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