Ausbildung

Gesundheitspolitische Positionen zur Europawahl 2024

Hohe Qualität der zahnmedizinischen Ausbildung sichern

Zahnärzte und Zahnärztinnen, die einen Studienabschluss in der Europäischen Union erworben haben, profitieren von einem System der automatischen Berufsanerkennung. Voraussetzung ist, dass Ausbildungsdauer und Ausbildungsinhalte den in der Berufsanerkennungsrichtlinie (EG) 2005/36 festgelegten Mindestanforderungen entsprechen.

Mit der Überarbeitung der Berufsanerkennungsrichtlinie (EU) 2013/55 hat der europäische Gesetzgeber die zahnärztliche Mindestausbildungsdauer auf eine neue Grundlage gestellt, die von der Zahnärzteschaft ausdrücklich begrüßt wird.

Die zahnärztliche Ausbildung besteht demnach obligatorisch aus einem mindestens fünf Jahre dauernden Vollzeitstudium, das sich aus mindestens 5.000 Fachstunden theoretischer und praktischer Ausbildung zusammensetzt. Anfang 2024 hat die EU-Kommission eine Modernisierung der EU-Mindeststandards angestoßen, allerdings in einem sehr begrenzten Rahmen. Diese reicht jedoch nicht aus.

Die BZÄK fordert das Europäische Parlament auf, sich dafür einzusetzen, dass die in Anhang V der Berufsanerkennungsrichtlinie festgelegten zahnmedizinischen Ausbildungsinhalte den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen grundlegend angepasst werden.

Dies muss in enger Kooperation mit den zahnmedizinischen Hochschulen und den zahnmedizinischen Berufsorganisationen in Europa erfolgen.

Oberstes Ziel muss sein, im Interesse der Patientensicherheit eine hohe Qualität der zahnmedizinischen Ausbildung innerhalb der Europäischen Union weiterhin zu gewährleisten.

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