EU-Gesundheitsunion

Gesundheitspolitische Positionen zur Europawahl 2024

Zukunft der EU-Gesundheitsunion
Zuständigkeit der EU-Mitgliedstaaten wahren

In Reaktion auf die COVID-19-Pandemie hat die EU unter dem Schlagwort „Schaffung einer europäischen Gesundheitsunion“ eine Reihe wichtiger Gesetzgebungsverfahren auf den Weg gebracht, um künftig besser auf grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren reagieren zu können.

Gleichzeitig wird der Begriff „Gesundheitsunion“ im politischen Diskurs genutzt, um damit eine Übertragung von mehr gesundheitspolitischen Kompetenzen von der nationalen auf die EU-Ebene zu beschreiben. Deutlich wird dies an den Ergebnissen der 2022 beendeten Konferenz zur Zukunft Europas, die als eine Blaupause für künftige Änderungen der EU-Verträge gesehen werden müssen.

Gefordert wurde beispielsweise die Festlegung gemeinsamer EU-Mindeststandards für die Gesundheitsversorgung. Eine Differenzierung ist jedoch notwendig. Die gemeinsame Bekämpfung grenzüberschreitender Gefahren ist wichtig, während eine EU-Harmonisierung der nationalen Gesundheitssysteme abzulehnen ist.

Die BZÄK fordert das neu gewählte Europäische Parlament dazu auf, die im Rahmen der COVID-19-Pandemie begonnene Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten zur Abwehr grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren weiter zu unterstützen.

Die BZÄK bemängelt jedoch die Wortwahl „Gesundheitsunion“, die falsche Erwartungen in Richtung einer wachsenden Harmonisierung der nationalen Gesundheitssysteme weckt. Eine mögliche Änderung der EU-Verträge im Bereich Gesundheit sieht die BZÄK kritisch, da die Gesundheitswesen der EU-Mitgliedstaaten höchst unterschiedlich ausgestaltet und daher nur sehr bedingt vergleichbar sind.

Die Zuständigkeit der EU-Mitgliedstaaten für ihre Gesundheitssysteme muss gewahrt bleiben.

Position EU-Gesundheitsunion

Download