Fachkräftesicherung
Gesundheitspolitische Positionen zur Europawahl 2024
Fachkräftebedarf sichern ohne Patientensicherheit zu gefährden
Angesichts des demografischen Wandels wird sich der sich bereits massiv abzeichnende Fachkräftebedarf in allen EU-Staaten weiter verschärfen.
Dies führt dazu, dass einige EU-Mitgliedstaaten überlegen, zahnmedizinische Abschlüsse aus Drittstaaten ohne Prüfung der Mindeststandards der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie anzuerkennen.
Eine solche Entwicklung verstößt gegen EU-Recht, ist bedenklich und untergräbt die geltenden EU-Mindeststandards.
Die BZÄK fordert das neu gewählte Europäische Parlament dazu auf, das Thema Fachkräftemangel aktiv zu begleiten.
Gleichzeitig dürfen aus grundsätzlichen Erwägungen des Patientenschutzes die in der Berufsanerkennungsrichtlinie (EG) 2005/36 festgelegten qualitätsstiftenden Mindestanforderungen keinesfalls unterlaufen werden.