Beratungsforum

Die Bundeszahnärztekammer, der Verband der Privaten Krankenversicherung und die Beihilfestellen von Bund und Ländern haben ein Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen eingerichtet.

 

Das Beratunsforum arbeitet daran, Rechtsunsicherheiten nach der Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu beseitigen.

Auf folgende Beschlüsse haben sich die Mitglieder des Beratungsforums einvernehmlich verständigt. Diese erfassen nur den ausdrücklich vom Wortlaut erfassten Sachverhalt. Auf andere, nicht ausdrücklich erfasste Sachverhalte sind sie nicht übertragbar.

Bitte beachten Sie: In einigen der folgenden Beschlüsse werden auf Seiten von PKV und Beihilfe oder auch im Einvernehmen mit der Bundeszahnärztekammer als angemessen erachtete konkrete Analogziffern genannt. Diese sind nicht verbindlich. Das Recht auf Auswahl einer anderen Analogziffer anhand der Kriterien des § 6 Abs. 1 GOZ bleibt unbenommen.

Allgemein

Zuschlag OP-Mikroskop

GOZ Nr. 0110 nur neben den in der GOZ abschließend aufgeführten Leistungen, keine analoge Berechnbarkeit der GOZ Nr. 0110

Prophylaxe

GOZ Nr. 2197 nicht neben GOZ Nr. 2000

GOZ Nr. 2197 ist nicht neben der GOZ Nr. 2000 für die Versiegelung berechnungsfähig

Chirurgie/Implantologie

Stillung einer übermäßigen Blutung

GOZ Nr. 3050 bei außergewöhnlichem Umfang der Blutung neben der chirurgischen Hauptleistung berechenbar

Endodontie

Adhäsiv befestigte Wurzelfüllung

GOZ Nr. 2197 bei adhäsiv befestigter Wurzelfüllung neben der GOZ Nr. 2440 berechenbar

Allgemein

Trennung von Liquidation und Erstattung

Eine Liquidation ist nicht vom Umfang der Erstattung abhängig zu machen

Endodontie

Verschluss atypisch weiter apikaler Foramina

Der von der Wurzelfüllung getrennt durchgeführte Verschluss atypisch weiter apikaler Foramina ist analog berechnungsfähig

Endodontie

Verschluss von Wurzelkanalperforationen

Verschluss von Perforationen innerhalb des Parodontiums ist analog berechnungsfähig

Endodontie

Entfernung frakturierter Instrumente aus dem Kanal

Die Entfernung intrakanalär frakturierter Instrumente ist analog berechnungsfähig

Endodontie

Entfernung nekrotischen Pulpengewebes

Die Entfernung nekrotischen Pulpengewebes vor der Wurzelkanalaufbereitung ist analog berechnungsfähig