Beratungsforum

Die Bundeszahnärztekammer, der Verband der Privaten Krankenversicherung und die Beihilfestellen von Bund und Ländern haben ein Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen eingerichtet.

 

Das Beratunsforum arbeitet daran, Rechtsunsicherheiten nach der Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu beseitigen.

Auf folgende Beschlüsse haben sich die Mitglieder des Beratungsforums einvernehmlich verständigt. Diese erfassen nur den ausdrücklich vom Wortlaut erfassten Sachverhalt. Auf andere, nicht ausdrücklich erfasste Sachverhalte sind sie nicht übertragbar.

Bitte beachten Sie: In einigen der folgenden Beschlüsse werden auf Seiten von PKV und Beihilfe oder auch im Einvernehmen mit der Bundeszahnärztekammer als angemessen erachtete konkrete Analogziffern genannt. Diese sind nicht verbindlich. Das Recht auf Auswahl einer anderen Analogziffer anhand der Kriterien des § 6 Abs. 1 GOZ bleibt unbenommen.

Allgemein

Abschnittsübergreifende Berechnung von Gebührennummern

Nicht formal ausgeschlossen

Parodontitis und Perimplantitis

Periimplantitisbehandlung im offenen Verfahren

Analog berechnungsfähig

Funktionsdiagnostik und -therapie

UKPS (Unterkieferprotrusionsschiene) zur Behandlung einer Schlafapnoe

Analog berechnungsfähig

Allgemein

Begründung bei Überschreitung 3,5facher Satz nach § 2

Wenn Kriterien nach § 5 Abs. 2 vorliegen

Anästhesie

Computergesteuerte Anästhesie

Nicht analog berechnungsfähig, sondern originär nach GOZ Nr. 0090 oder 0100

Allgemein

Berechnung "je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich"

Definition der Bereiche

Konservierende ZHK, Prothetik

Berechnungsweise der GOZ Nr. 2030

Pro Bereich ggf. 2-mal berechnungsfähig

Chirurgie/Implantologie

Zugriff auf die GOÄ durch MKG-Chirurgen

In der GOZ beschriebene Leistungen sind auch nach dieser abzurechnen. Kein Wahlrecht zwischen GOÄ und GOZ. Klarstellung der Regelungen der Verordnung.

Röntgen

GOÄ Nr. 5000, Bereichsbestimmung

GOÄ Nr. 5000, Bereichsbestimmung GOÄ Nr. 5000 umfasst Aufnahme eines Zahnes, eines Implantats oder des zahnlosen Kieferabschnitts, je Projektion