Die Geb.-Nr. 2197 GOZ ist bei adhäsiver Befestigung der Wurzelfüllung neben der Geb.-Nr. 2440 GOZ zusätzlich berechnungsfähig.
Adhäsiv befestigte Wurzelfüllung
GOZ Nr. 2197 bei adhäsiv befestigter Wurzelfüllung neben der GOZ Nr. 2440 berechenbar
Beschluss Nr.: 04