Adhäsiv befestigte Wurzelfüllung

GOZ Nr. 2197 bei adhäsiv befestigter Wurzelfüllung neben der GOZ Nr. 2440 berechenbar

Beschluss Nr.: 04


Die Geb.-Nr. 2197 GOZ ist bei adhäsiver Befestigung der Wurzelfüllung neben der Geb.-Nr. 2440 GOZ zusätzlich berechnungsfähig.


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