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Außergewöhnlich hohe Materialkosten


Beschluss Nr.: 11


Mit den Gebühren der GOZ sind grundsätzlich gemäß § 4 Absatz 3 alle Auslagen abgegolten, soweit im Gebührenverzeichnis nichts anderes bestimmt ist. Darüber hinaus sind – bezugnehmend auf das BGH-Urteil vom 27. Mai 2004 (Az.: III ZR 264/03) – folgende Materialien zusätzlich berechnungsfähig:

  • Oraqix® im Zusammenhang mit der Geb.-Nr. 0080
  • ProRoot MTA® im Zusammenhang mit der Berechnung der Geb.-Nr. 2440
  • Harvard MTA OptiCaps® im Zusammenhang mit der Berechnung der Geb.-Nr. 2440

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