Begründung bei Überschreitung 3,5facher Satz nach § 2

Wenn Kriterien nach § 5 Abs. 2 vorliegen

Beschluss Nr.: 21


Eine Überschreitung des 3,5fachen Steigerungssatzes erfordert dann eine Begründung auf Verlangen des Zahlungspflichtigen, wenn der Vereinbarung Kriterien gem. § 5 Absatz 2 GOZ zugrunde liegen. Die Wirksamkeit der Vereinbarung bleibt hiervon unberührt.


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