Von der GOÄ-Nr. 5000 ist die Aufnahme eines Zahns, Implantats oder zahnlosen Kieferabschnitts je Projektion umfasst. Die Abrechnungsbestimmung nach der GOÄ-Nr. 5000 ist zu beachten.
GOÄ Nr. 5000, Bereichsbestimmung
GOÄ Nr. 5000, Bereichsbestimmung GOÄ Nr. 5000 umfasst Aufnahme eines Zahnes, eines Implantats oder des zahnlosen Kieferabschnitts, je Projektion
Beschluss Nr.: 26