GOÄ Nr. 5000, Bereichsbestimmung

GOÄ Nr. 5000, Bereichsbestimmung GOÄ Nr. 5000 umfasst Aufnahme eines Zahnes, eines Implantats oder des zahnlosen Kieferabschnitts, je Projektion

Beschluss Nr.: 26


Von der GOÄ-Nr. 5000 ist die Aufnahme eines Zahns, Implantats oder zahnlosen Kieferabschnitts je Projektion umfasst. Die Abrechnungsbestimmung nach der GOÄ-Nr. 5000 ist zu beachten.


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