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GOZ Nr. 0090 und GOZ Nr. 0100 - Nebeneinanderberechnung

GOZ Nr. 0090 sitzungs- und regionsgleich neben der GOZ Nr. 0100 berechenbar. Kein Ausschluss in der GOZ.

Beschluss Nr.: 52


Die Infiltrationsanästhesie nach der GOZ-Nr. 0090 ist bei Vorliegen einer medizinischen Notwendigkeit zahn-/regionsgleich neben der Leitungsanästhesie nach der GOZ-Nr. 0100 berechnungsfähig.


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