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Qualifiziertes parodontologisches Aufklärungsgespräch (ATG)

Analog berechnungsfähig, insbesondere hinsichtlich der empfohlenen Beschreibung, GOZ-Nr. 2110a mit der Beschreibung „Parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch (ATG)“

Beschluss Nr.: 58
Empfehlung BZÄK: GOZ Nr. 2110
Empfehlung PKV und Beihilfe: GOZ Nr. 2110


Das qualifizierte parodontologische Aufklärungs- und Therapiegespräch zum personalisierten Behandlungsplan in der 1. Therapiestufe gemäß der S3-Leitlinie „Die Behandlung von Parodontitis Stadium I bis III“ der DG Paro und der DGZMK ist analog berechnungsfähig. Die Leistung umfasst die Aufklärung über:

  • Diagnose,
  • Gründe der Erkrankung,
  • Risikofaktoren,
  • Therapiealternativen,
  • zu erwartende Vor- und Nachteile der Behandlung,
  • die Option, die Behandlung nicht durchzuführen

sowie die Erläuterung des personalisierten Therapieplanes, einschließlich notwendiger Verhaltensänderungen und allgemeinmedizinischer Wechselwirkungen. Die BZÄK, der PKV-Verband und die Beihilfeträger empfehlen als Analoggebühr die GOZ-Nr. 2110. Die Leistung ist einmal je Parodontitis-Behandlungsstrecke berechnungsfähig. Um Erstattungsschwierigkeiten vorzubeugen, ist verpflichtend auf der Rechnung anzugeben: GOZ-Nr. „2110a“ mit der Beschreibung „Parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch (ATG)“. Andere Gesprächs- und Beratungsleistungen sind daneben nicht berechnungsfähig.


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