Teleskopbrücke ohne Prothesensattel

Bei rein parodontal getragener Teleskopbrücke ohne Sattel ist die Berechnung der GOZ Nr. 5210 nicht möglich

Beschluss Nr.: 30


Im Falle einer sattelfreien, rein parodontal abgestützten teleskopierenden Brücke – im Gegensatz zu einer Teleskopprothese – ist die GOZ-Nr. 5210 GOZ nicht zusätzlich zu den GOZ-Nrn. 5040 und 5070 berechnungsfähig.


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