Wurzelamputation unter Belassung der Zahnkrone

Analog berechnungsfähig

Beschluss Nr.: 27
Empfehlung BZÄK: Keine Festlegung
Empfehlung PKV und Beihilfe: je nach Umfang GOZ Nr. 3110, 3120 oder 3130


Die Entfernung einer oder mehrerer Wurzeln eines mehrwurzeligen Zahnes (Wurzelamputation) unter Belassung der klinischen oder prothetischen Krone stellt eine selbstständige Leistung dar und wird gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog berechnet. Aus grundsätzlichen Erwägungen empfiehlt die Bundeszahnärztekammer keine konkrete Analoggebühr. Der PKV-Verband und die Beihilfeträger halten als Analoggebühr – je nach Aufwand – die GOZ-Nr. 3110, 3120 oder 3130 für angemessen.


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