FAQ

Fragen und Antworten

Die GOZ-Analyse ist die umfassendste und derzeit die einzige öffentlich zugängliche Erhebung und Auswertung zur Abrechnung bzw. Liquidation im privatzahnärztlichen Bereich nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (kurz: GOZ).

Es handelt sich um eine Wiederholungserhebung, die Stabilität und Wandel privatzahnärztlicher Leistungserbringung und Abrechnung in einer auch wissenschaftlich verwertbaren Weise abbilden soll.

Die Untersuchungen sollen sowohl die Stabilität als auch die Veränderungen bei der privatzahnärztlichen Leistungserbringung und Abrechnung dokumentieren und analysieren. Durch die regelmäßige Beobachtung der gleichen Praxen lassen sich beide Aspekte über einen längeren Zeitraum differenziert nachzeichnen.

Die GOZ-Analyse ist anerkannt. Sie wird bei Diskussionen mit der Politik, wie den Gesundheitsministerien auf Landes- und Bundesebene, den Vertretern der privaten Krankenversicherung und bei der zahnärztlichen Öffentlichkeitsarbeit als fundierte statistische Datengrundlage akzeptiert und verwendet.

Beispiel:

Das private Forschungs- und Beratungsinstitut BASYS erstellte überwiegend auf Grundlage der GOZ-Analyse im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) eine Studie zu den Honorarauswirkungen der im Oktober 2008 sowie im April 2011 vorgelegten Referentenentwürfe. Auch bei der Evaluierung der GOZ 2012 stützte sich das BMG wesentlich auf die Daten der GOZ-Analyse.

Die Daten wurden erstmals 1999 für alle Quartale erhoben.
Ab 2012 erfolgte die schrittweise Umstellung auf eine auch regional repräsentative Zufallsstichprobe.

Das Projekt wird von der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) durchgeführt. Die Projektbetreuung obliegt dem Ausschuss Statistik der Bundeszahnärztekammer (BZÄK).
Vorsitzender des Ausschusses:
Dr. Wilfried Woop, Präsident der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz.
Verantwortlicher Mitarbeiter seitens der Bundeszahnärztekammer:
RA René Krouský, Stellv. Hauptgeschäftsführer und Justitiar der Bundeszahnärztekammer

Sämtliche Daten werden durch das Notariat Thies (ehem. Adenauer und Thies) in Köln im Auftrag erhoben und anonymisiert.

Die Übertragung der Datenerhebung an Datentreuhänder garantiert die Anonymität der Teilnehmerdaten, da zu keinem Zeitpunkt der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) personenrückverfolgbare Informationen wie Name und Adresse in Zusammenhang mit den auswertbaren Daten (soziodemographischen Daten, Rechnungsdaten) bekannt gemacht werden.

Derzeit (2019) nehmen rund 3.000 Zahnärzte aus dem gesamten Bundesgebiet teil. Die Standardauswertung unter privat versicherten Patienten umfasste für das Jahr 2018 rund 570.000 Rechnungen. Seit 1999 wurden ca. 4 Mio. Rechnungen ausgewertet.

Die Teilnahme an der GOZ-Analyse ist freiwillig. Die Zahnarztpraxen werden auf Ebene der (Landes-) Zahnärztekammern zufällig ausgewählt und direkt um Mitwirkung gebeten. Durch Übergewichtung kleinerer Kammerbereiche ist auch eine regionale Analyse möglich.

Grundsätzlich kann jede niedergelassene Zahnärztin und jeder niedergelassene Zahnarzt an der GOZ-Analyse teilnehmen. Eine Mitarbeit ist für Sie ohne Kosten und kann jederzeit widerrufen werden.

Anmeldeformular (ca. 500 KB)

Die Teilnahme ist freiwillig, auch wenn Ihre Praxis ausgewählt wurde. Dennoch gilt für uns: Gerade da Sie ausgewählt wurden, gibt es für Sie keinen Ersatz! Hintergrund hierfür ist, dass für wissenschaftlich wasserdichte Aussagen die Teilnehmer der GOZ-Analyse die Zahnärzteschaft repräsentativ abbilden müssen - nicht nur auf Bundes-, sondern gerade auch auf regionaler Ebene. Durch zufällige Auswahl der Praxen wird eben dies erreicht.

Es werden Rechnungsdaten, soziodemographische Daten des Praxisinhabers sowie Strukturdaten der Praxis erfasst.

Rechnungsdaten

Abgesehen von den personenidentifizierbaren Daten des Patienten und des Zahnarztes werden wesentliche Informationen sämtlicher privatzahnärztlicher Rechnungen erfasst. Neben den Rechnungen von privat versicherten Patienten werden somit auch Mehrkostenvereinbarungen von gesetzlich versicherten Patienten erhoben.

Zur Auswertung stehen damit in erster Linie

  • der Rechnungsbetrag gegliedert nach
    • Honorar,
    • Material- und Laborkosten des Praxislabors bzw. gewerblichen Labors
  • sämtliche GOZ-/GOÄ-Leistungspostitionen (auch analog abgerechnete Leistungen) mit
    • Häufigkeit,
    • Multiplikator
    • sowie dem Betrag

zur Verfügung.

Soziodemographische Daten des Praxisinhabers, Strukturdaten der Praxis

Folgende Daten werden mittels postalischer Befragung zusätzlich erhoben.

Praxisinhaber   

  • Geschlecht
  • Alter
  • Fachrichtung
  • berufspolitische Aktivität

Praxis

  • Gründungsjahr
  • rechtliche Organisationsform
  • Praxislabor
  • Mitarbeiterzahl
  • Selbsteinschätzung des Anteils an Privatpatienten
  • Selbsteinschätzung des Praxisumsatzes
  • Kammerbereich
  • Selbsteinschätzung der Ortsgröße des Praxisstandorts

Den Fragebogen zum soziodemographischen Hintergrund der Teilnehmer der GOZ-Analyse können Sie hier herunterladen (rd. 3 MB).

Die Erfassung erfolgt mittels der eingesetzten Praxissoftware, die die Rechnungsdaten quartalsweise zusammenstellt. Die zusammengestellten Daten können per Diskette oder per E-Mail durch die Teilnehmer versendet werden. Gemessen an den konservierend/chirurgischen KZV-Abrechnungen (IV Quartal 2009) setzen knapp zwei Drittel der abrechnenden Zahnärzte eine Praxissoftware ein, die ein Modul zur GOZ-Analyse bereitstellt.
Hier finden Sie eine Liste von Softwareherstellern, die ein Modul zur Teilnahme der GOZ-Analyse anbieten.
 

Eine Informationspflicht nach der DSGVO gegenüber Patienten besteht für die teilnehmenden Zahnarztpraxen nicht, da lediglich anonymisierte und damit keine personenbezogene Daten der Patienten übermittelt werden.

Von Beginn des Projekts an wurde der Datensicherheit und dem Datenschutz besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Dies zeigt sich insbesondere darin, dass die personenidentifizierbaren Daten (Adressdaten) strikt von den auswertbaren Daten (soziodemographischen Daten, Rechnungsdaten) getrennt sind. Folglich ist zu keiner Zeit eine Zuordnung zwischen soziodemographischen Daten, Rechnungsdaten und teilnehmender Praxis möglich.

Datenschutz

Die personenidentifizierbaren Daten (Adressdaten) werden durch den externen Datentreuhänder, das Notariat Thies (ehem. Adenauer und Thies) in Köln, gepflegt und mittels einer Sortiernummer anonymisiert. Sämtliche Daten für spätere Auswertungen werden lediglich mit dieser Sortiernummer an die Bundeszahnärztekammer weitergegeben. Eine Sortiernummer ist für Auswertungen von Paneldaten (Mehrfachbeobachtung der gleichen Zahnarztpraxis) eine notwendige Voraussetzung, da nur hierdurch zeitliche Bezüge hergestellt werden können.
Da die Adressdaten durch den externen Datentreuhänder verwaltet werden, wird die gesamte Datenerhebung durch diesen organisiert.
Im Falle einer Beendigung des Projekts werden die personenidentifzierbaren Daten inkl. Sortiernummern von Seiten des Datentreuhänders gelöscht. Selbstverständlich werden wir alle Datenschutzbestimmungen einhalten.

Datenschutzerklärung der BZÄK

Datensicherheit

Die übermittelten Daten werden durch die Praxissoftware mit 128-bit verschlüsselt. Sämtliche Teilnehmer erhalten hierfür ein individuelles Passwort. Somit ist sichergestellt, dass die Daten von unbefugten Personen nicht gelesen werden können.

Von den Patienten werden keine personenidentifizierbaren Merkmale erhoben. Es bedarf daher seitens Ihrer Patienten keiner Einverständniserklärung.

Wie bei jeder empirischen Studie, liegt der Hauptnutzen der GOZ-Analyse natürlich bei den Informationsnutzern. Damit aber nicht nur die Zahnärzteschaft im Allgemeinen, sondern auch Sie als Teilnehmer persönlich profitieren können, verlost die Bundeszahnärztekammer unter all denen, die über ein Jahr hinweg kontinuierlich Daten geliefert haben, als Dankeschön einen Reisegutschein.
Auch wird den Teilnehmern die Standardauswertung der GOZ-Analyse, die jährlich im Statistischen Jahrbuch veröffentlicht wird, kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Zahnärztekammern der Länder
Positionen und Statements