GOZ Nr. 0080
Intraorale Oberflächenanästhesie, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich
Punktzahl | 30 Punkte | ||
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Faktor | 1,0-fach | 2,3-fach | 3,5-fach |
Gebühr in € | 1,69 € | 3,88 € | 5,91 € |
Kommentar zur Leistungsbeschreibung
Das Aufbringen von Medikamenten in Form von Spray, Lösungen, Gelen o. Ä. zur „Intraoralen Oberflächenanästhesie“ ist als selbstständige Leistung (z. B. zum Ausschalten des Würgereflexes) oder als vorbereitende Maßnahme bei anderen Anästhesien (Infiltrations- oder Leitungsanästhesie) berechenbar.
Auch spezielle elektrische Verfahren mittels Schwachstrom (TENS), thermische Verfahren (Kältespray) oder mechanische Verfahren zur Durchführung einer Anästhesie der Schleimhautoberfläche können eingesetzt werden.
Die Gebühr ist je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich anzusetzen. Die Wiederholung einer Oberflächenanästhesie nach Wirkungsverlust löst erneut den Ansatz der Nummer 0080 aus.
Nicht berechenbar ist die Leistung für eine extraorale Oberflächenbetäubung.
Das verwendete Material kann in der Regel nicht separat berechnet werden.
Beschluss des Beratungsforums Nr. 11:
Mit den Gebühren der GOZ sind grundsätzlich gemäß § 4 Absatz 3 alle Auslagen abgegolten, soweit im Gebührenverzeichnis nichts anderes bestimmt ist. Darüber hinaus sind - bezugnehmend auf das BGH-Urteil vom 27. Mai 2004 (Az.: III ZR 264/03) - folgende Materialien zusätzlich berechnungsfähig:
Oraqix® im Zusammenhang mit der Geb.-Nr. 0080 ProRoot MTA® im Zusammenhang mit der Berechnung der Geb.-Nr. 2440
Harvard MTA OptiCaps® im Zusammenhang mit der Berechnung der Geb.-Nr. 2440
Zusätzlicher Aufwand
- Oberflächenanästhesien an mehreren Stellen innerhalb einer Kieferhälfte bzw. eines Frontzahnbereichs
- subgingivale Applikation
- u.v.m.
Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen
- Weitere Anästhesieleistungen GOZ 0090/0100
- u. v. m.