GOZ Nr. 3010

Entfernung eines mehrwurzeligen Zahnes

Punktzahl110 Punkte  
Faktor1,0-fach2,3-fach3,5-fach
Gebühr in €6,19 €14,23 €21,65 €

Kommentar zur Leistungsbeschreibung

Die Entfernung mehrwurzeliger Zähne einschließlich der primären Wundversorgung ist nach der Nummer 3010 zu berechnen. Zwischen Milchzähnen und bleibenden Zähnen wird nicht unterschieden.
Die Entfernung eines mehrpfostigen enossalen Implantats mittels Extraktion wird nach der Nummer 3000 berechnet.
Die Extraktion zur Entfernung von Zahn- oder Wurzelresten wird nach der Nummer 3020 berechnet. Teilextraktionen im Sinne einer Hemisektion werden nach der Nummer 3130 berechnet.

Beschluss des Beratungsforums Nr. 17:
Neben Extraktionen ist die GOZ-Nr. 3230 dann gesondert berechnungsfähig, wenn die Resektion aufgrund eigenständiger Indikation (nicht zur oder durch die Zahnentfernung notwendig) mit einem separaten auf der Rechnung dokumentierten Operationszugang erbracht wird und es sich insofern um eine selbstständige Leistung handelt. Die eigenständige Indikation ist auf der Rechnung zu erläutern.

Zusätzlicher Aufwand

  • Zeitintensive Anamnese
  • Problematische Kreislaufverhältnisse
  • Vermeidung von Wundheilungsstörungen/Kiefernekrosen (ONJ) infolge Allgemeinmedikation z. B. Bisphosphonattherapie oder Systemerkrankungen
  • Erhöhte Blutungsneigung (z. B. hämorrhagische Diathese, gerinnungshemmende Medikation)
  • Erhöhter Schwierigkeitsgrad bei Eingriff im entzündlich veränderten Gebiet
  • Ankylotische Verbindungen zwischen Knochen und Zahn
  • Erhöhter klinischer Aufwand bei... (z. B. sprödem Zahn)
  • Extraktion in Gefäßnähe
  • Extraktion in Kieferhöhlennähe
  • Stark gekrümmte bzw. abnorm geformte Wurzeln
  • Extrem harter und kompakter Knochen
  • Zusätzliche Entfernung von Granulationsgewebe
  • u. v. m.

Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen

  • Röntgendiagnostik GOÄ 5000 ff.
  • Konsiliarische Erörterung GOÄ 60
  • Belagentfernung GOZ 4055
  • Schmerzausschaltung GOZ 0090/0100
  • Stillung einer übermäßigen Blutung, die das typische Maß des Eingriffs übersteigt oder eine Unterbrechung des Eingriffs erfordert
    GOZ 3050
  • Stillung einer Blutung durch Abbinden oder Umstechen eines Gefäßes oder durch Knochenbolzung GOZ 3060
  • Plastischer Verschluss einer eröffneten Kieferhöhle GOZ 3090
  • Operation einer Zyste GOZ 3200
  • Auffüllen einer Alveole oder des knöchernen Defektes mit autologem Knochen GOZ 9090
  • Knochenentnahme aus getrenntem Operationsgebiet GOZ 9140
  • Auffüllen des Knochendefektes mit Knochenersatzmaterial GOZ § 6 Abs. 1
  • Plastische Deckung GOZ 3100
  • Tuberplastik GOZ 3250
  • Knochenresektion am Alveolarfortsatz zur Formung des Prothesenlagers GOZ 3230
  • u. v. m.