GOZ Nr. 3020
Entfernung eines tief frakturierten oder tief zerstörten Zahnes
Punktzahl | 270 Punkte | ||
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Faktor | 1,0-fach | 2,3-fach | 3,5-fach |
Gebühr in € | 15,19 € | 34,93 € | 53,15 € |
Kommentar zur Leistungsbeschreibung
Die Entfernung eines tief frakturierten oder tief zerstörten Zahnes einschließlich der primären Wundversorgung ist nach der Nummer 3020 unabhängig von der Anzahl der Wurzeln zu berechnen. Die tiefe Zerstörung der Zahnhartsubstanz kann durch fortgeschrittene Karies oder aufgrund einer Fraktur des Zahnes, auch während eines Extraktionsversuchs, verursacht sein.
Beim Einsatz eines Operationsmikroskops wird ein Zuschlag nach der Nummer 0110 berechnet. Zur Leistungsberechnung tritt der betreffende Zuschlag aus dem Abschnitt L hinzu. Bei dieser Leistung fällt zusätzlich der OP-Zuschlag nach der Nummer 0500 an, sofern es sich um die höchste zuschlagsfähige Leistung am Operationstag handelt und kein OP- Zuschlag aus der GOÄ zur Berechnung kommt.
Beschluss des Beratungsforums Nr. 17:
Neben Extraktionen ist die GOZ-Nr. 3230 dann gesondert berechnungsfähig, wenn die Resektion aufgrund eigenständiger Indikation (nicht zur oder durch die Zahnentfernung notwendig) mit einem separaten auf der Rechnung dokumentierten Operationszugang erbracht wird und es sich insofern um eine selbstständige Leistung handelt. Die eigenständige Indikation ist auf der Rechnung zu erläutern.
Zusätzlicher Aufwand
- Zeitintensive Anamnese
- Problematische Kreislaufverhältnisse
- Vermeidung von Wundheilungsstörungen/Kiefernekrosen (ONJ) infolge Allgemeinmedikation z. B. Bisphosphonattherapie oder Systemerkrankungen
- Erhöhte Blutungsneigung (z. B. hämorrhagische Diathese, gerinnungshemmende Medikation)
- Erhöhter Schwierigkeitsgrad bei Eingriff im entzündlich veränderten Gebiet
- Ankylotische Verbindungen zwischen Knochen und Zahn
- Erhöhter klinischer Aufwand bei... (z. B. spröder Zahn)
- Operationsfeld in Gefäßnähe
- Operation in Kieferhöhlennähe
- Stark gekrümmte bzw. abnorm geformte Wurzel
- Extrem harter und kompakter Knochen
- Zusätzliche Entfernung von Granulationsgewebe
- u. v. m.
Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen
- Röntgendiagnostik GOÄ 5000 ff.
- Konsiliarische Erörterung GOÄ 60
- Schmerzausschaltung GOZ 0090 GOZ 0100
- Stillung einer übermäßigen Blutung, die das typische Maß des Eingriffs übersteigt oder eine Unterbrechung des Eingriffs erfordert
GOZ 3050 - Stillung einer Blutung durch Abbinden oder Umstechen eines Gefäßes oder durch Knochenbolzung GOZ 3060
- Plastischer Verschluss einer eröffneten Kieferhöhle GOZ 3090
- Operation einer Zyste GOZ 3200
- Auffüllen einer Alveole oder des knöchernen Defektes mit autologem Knochen GOZ 9090
- Knochenentnahme aus getrenntem Operationsgebiet GOZ 9140
- Auffüllen des Knochendefektes mit Knochenersatzmaterial GOZ § 6 Abs. 1
- Tuberplastik GOZ 3250
- Anwendung OP-Mikroskop GOZ 0110
- Plastische Deckung GOZ 3100
- ggf. Zuschlag für ambulantes Operieren nach Abschnitt L
- Knochenresektion am Alveolarfortsatz zur Formung des Prothesenlagers GOZ 3230
- u. v. m.